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Tanja Kothes

Dr. Tanja Kothes im Porträt

„Man muss sich sichtbar machen, um gesehen zu werden.“

 

Dr. Tanja Kothes, Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt a.M., über die Mitarbeit am Aufbau einer Handelsregisterplattform, den Reiz des Marken- und Wettbewerbsrechts und darüber, wie wichtig es ist, vor neuen Herausforderungen nicht zurückzuschrecken.

Frau Dr. Kothes, Sie sind Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt, zuständig für gewerblichen Rechtsschutz und Presserecht. Zuvor waren Sie auch als Richterin am Amtsgericht tätig und für unterschiedliche Tätigkeiten abgeordnet. Können Sie Ihren Werdegang in der Justiz kurz darstellen?

Meine Tätigkeit als Richterin umfasste bisher eine Reihe unterschiedlicher und reizvoller Positionen. Als Richterin war ich zunächst an verschiedenen Land- und Amtsgerichten in Kammern/Abteilungen ohne besondere Spezialisierung tätig. Nach etwa einem Jahr wurde ich dann mit einem Anteil meiner Arbeitskraft für eine Verwaltungstätigkeit an die Verfahrenspflegestelle RegisSTAR (VPS RegisSTAR) abgeordnet und habe in der Folge auch als Richterin am Amtsgericht unter anderem Handelsregistersachen bearbeitet. Von März 2014 bis März 2016 schloss sich eine weitere Abordnung an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (Abteilung II - Gesetzgebungsverfahren) an. Dort war ich unter anderem für gewerblichen Rechtsschutz, ZPO und prozessuale Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs zuständig. Es folgte eine einjährige Tätigkeit beim Landgericht Essen (Kammer für Bau- und Banksachen), bevor ich zum Zwecke der Erprobung für 9 Monate an das Oberlandesgericht Hamm (Senat für Sachen- und Nachbarschaftsrecht) abgeordnet wurde. Im Jahre 2018 bin ich dann aus persönlichen Gründen in die hessische Justiz gewechselt. Zunächst war ich dort in der 3. Zivilkammer (Kammer für gewerblichen Rechtsschutz und Presserecht) als Beisitzerin tätig, bevor ich dieses Jahr den Vorsitz der 34. Zivilkammer (Presserecht) und der 8. Kammer für Handelssachen (gewerblicher Rechtsschutz) übernommen habe.

Wie unterschiedlich sind die Tätigkeiten als Richterin am Amts- bzw. Landgericht?

Die Tätigkeiten als Richterin am Amtsgericht und Richterin am Landgericht unterscheiden sich zunächst dadurch, dass man beim Amtsgericht auch als junge Richterin selbstbestimmt ist und allein über Verfahren entscheidet. An größeren Amtsgerichten ist es oft möglich, auch in Abteilungen mit Spezialzuständigkeiten zu arbeiten, während das an kleineren Gerichten eher nicht der Fall ist. Beim Amtsgericht treten, anders als beim Landgericht, auch Naturalparteien ohne anwaltlichen Beistand auf. Es kann eine besondere Herausforderung darstellen und einen Reiz ausüben, in solchen Konstellationen den Streit zwischen Naturalparteien zu befrieden, nicht selten über den eigentlichen Streitgegenstand hinaus. Einen weiteren Unterschied stellt es dar, dass bei den Amtsgerichten eine viel höhere Frequenz an Fällen gegeben ist und dadurch faktisch weniger Zeit für die Bearbeitung des einzelnen Falles verbleibt.

Einen weiteren Unterschied zu der Tätigkeit beim Amtsgericht stellen die in meinen Kammern regelmäßig anhängigen Eilverfahren dar, welche die Sichtung und Bewertung von oftmals komplexen Sachverhalten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erforderlich machen. Dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der speziellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten 2 Jahren. Die Tätigkeit in 2 Spezialkammern, welche regelmäßig einstweilige Verfügungsverfahren bearbeiten, macht den Tag – anders als bei „normaler“ richterlicher Tätigkeit – weniger planbar. Jederzeit kann die Situation entstehen, dass – teils binnen Stunden – über besonders dringende Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden werden muss.

Was finden Sie an Ihrer jetzigen Tätigkeit besonders reizvoll?

Meine jetzige Tätigkeit als Vorsitzende Richterin einer Kammer für Handelssachen für gewerblichen Rechtsschutz ist für mich sehr reizvoll, weil ich hier in einem Rechtsgebiet arbeiten kann, das mich schon im Studium fasziniert hat, in dem ich promoviert wurde und in dem ich auch im Rahmen meiner rund 4-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin (zuletzt als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz) tätig war. Die hieraus resultierenden Kenntnisse sind für eine Tätigkeit in einem solchen Spezialgebiet, in dem man es in der Regel mit (hoch) spezialisierten Rechtsanwält*innen zu tun hat und damit einhergehend mit einer Tätigkeit auf hohem juristischem Niveau, sehr hilfreich. Zudem ist der Austausch mit Handelsrichter*innen (Kaufleuten) nicht selten gewinnbringend.

 

Auch in Pressesachen ist eine sehr hohe Spezialisierung gegeben. Hier entscheidet meine Kammer in der Regel in voller Besetzung, also mit 3 Berufsrichter*innen. Es findet im Kammerverbund ein intensiver Austausch statt, bevor die jeweiligen Entscheidungen ergehen.

Vor Ihrer Tätigkeit als Richterin waren Sie zunächst als Anwältin tätig. Würden Sie jungen Juristinnen raten ebenfalls zunächst anwaltlich tätig zu sein, bevor ein Wechsel auf die Richterbank erfolgt?

Auf jeden Fall! Hierdurch lassen sich wichtige Erfahrungen sammeln, insbesondere wie Mandant*innen „ticken“, unter welchen Zwängen Rechtsanwält*innen stehen und welchen Anforderungen diese gerecht werden müssen. Dies weckt nicht nur das Verständnis für die Position und das Handeln von Rechtsanwält*innen, sondern trägt auch dazu bei, prozessuale Erfahrungen zu sammeln. Man sieht nicht nur wie andere Rechtsanwält*innen agieren, sondern lernt auch die unterschiedliche Verhandlungsführung von Richtern*innen kennen. Dies ist für die spätere eigene Verhandlungsführung als Richter*in von Vorteil, in die man die aus einer anderen Perspektive gewonnenen Erfahrungswerte einbringen kann.

Sofern ein*e junge*r Kollege*in allerdings schon bei Abschluss des Referendariats sicher ist, als Richter*in tätig werden zu wollen und gleichzeitig die Chance auf eine Einstellung in den Staatsdienst hat, sollte er*sie diese nutzen. Es besteht keine Gewähr dafür, dass sich die Einstellungssituation zu einem späteren Zeitpunkt nochmals so darstellt.

Sie waren in der Justiz nicht nur als Richterin tätig, sondern haben auch an dem Aufbau einer Handelsregisterplattform mitgearbeitet. Wie kam es dazu und wie sah Ihre Tätigkeit in diesem Bereich aus?

Im ersten Jahr meiner Richtertätigkeit war ich auf einer Informationsveranstaltung für junge Richter*innen beim Oberlandesgericht Hamm. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde die Tätigkeit der VPS RegisSTAR vorgestellt. Es wurden junge Richter*innen gesucht, die bereit waren, an der Entwicklung einer Handelsregisterplattform mitzuwirken und das Handelsregistersystem in Deutschland und auch international (und somit auf Englisch) in Sitzungen, bei Vorträgen und Konferenzen darzustellen. Dies habe ich als eine Chance dafür gesehen, neben der normalen Spruchrichtertätigkeit auch einmal über den Tellerrand schauen zu können.

 

Die Tätigkeit in der VPS RegisSTAR umfasste die juristische Bewertung von Handelsregisterfragen, im Rahmen dessen ein enger Austausch mit dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, aber auch mit anderen Bundesländern erfolgte. Darüber hinaus habe ich auf nationalen und internationalen Konferenzen Vorträge gehalten und das deutsche Handelsregistersystem vorgestellt sowie bei der Erstellung des „European Commerce Registers‘ FORUM Report“ 2012 und 2013 mitgewirkt. Das alles war eine spannende Ergänzung meiner sonstigen Richtertätigkeit.

Welche Vorteile – beruflich und persönlich – hatte es für Sie, an dem Projekt mitzuwirken?

Eine angebotene Verwaltungstätigkeit erfolgreich absolviert zu haben ist sicherlich kein Nachteil für die weitere berufliche Entwicklung. Die Verwaltungstätigkeit hatte für mich – neben dem Sammeln neuer Erfahrungen – auch den Vorteil, mit diversen Behördenleiter*innen und Entscheidungsträger*innen, unter anderem des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, in Kontakt zu kommen. Hierdurch war es mir möglich, mich auch dort „sichtbar zu machen“ und mein Netzwerk weiter auszubauen. Auch privat hat die Tätigkeit natürlich dazu beigetragen, dass ich meinen Horizont erweitern konnte.

Was können junge Juristinnen tun, um ebenfalls an solchen Projekten mitarbeiten zu können?

Es ist wichtig die Initiative zu ergreifen, wenn sich solche Chancen bieten, auch wenn in diesem Moment ein unmittelbarer Nutzen noch nicht sofort erkennbar ist. Man muss sich sichtbar machen, um gesehen zu werden. Es genügt in der Regel nicht, still in seinem Büro zu sitzen, „fleißig“ zu sein und darauf zu warten, dass jemand an die Tür klopft, einen lobt oder gar befördert.

Auch junge Juristinnen sollten nicht direkt davor zurückschrecken, eine neue Aufgabe – gegebenenfalls auch auf einem bisher unbekannten Gebiet – zu übernehmen. Vor der Aufnahme meiner Tätigkeit bei der VPS RegisSTAR hatte ich z.B. keine Berührungspunkte zur richterlichen Tätigkeit im Bereich des Handelsregisterrechts oder zu technischen Fragen, die mit dem Aufbau einer Handelsregisterplattform verbunden sind. In solche Fragen kann man sich aber mit einem gewissen Engagement schnell einarbeiten. Es ist meines Erachtens – insbesondere für junge Frauen – wichtig, sich in derartigen Situationen nicht damit zu beschäftigen, warum sie einer solchen Tätigkeit nicht gewachsen sein könnten. Vielmehr sollten sie sich darauf konzentrieren, welche Chancen damit verbunden sind, um sich – juristisch und persönlich – weiterentwickeln zu können. Hier sollten Frauen oftmals etwas selbstbewusster sein und auch mal „ins kalte Wasser springen“.

Im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen haben Sie an Gesetzgebungsverfahren unter anderem im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und der ZPO mitgewirkt. Können Sie Einblicke in die tägliche Arbeit an einem solchen Verfahren geben?

 

Die Arbeit im Ministerium der Justiz unterscheidet sich wiederum sehr von derjenigen als Rechtsanwältin oder der Spruchrichtertätigkeit. Hier stehen neben juristischen Fragen auch politische Interessen im Vordergrund.

Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren habe ich Referentenentwürfe und Gesetzesentwürfe juristisch beurteilt. Im weiteren Verfahren, an dem unterschiedliche Ressorts, Länder und somit (mittelbar) auch unterschiedliche Parteien beteiligt waren, mussten oftmals Kompromisse erzielt werden, um Interessen durchzusetzen, die dem eigenen Hause wichtig waren. Es war sehr interessant zu sehen, wie so etwas auf politischer Ebene funktioniert.

Zu meiner Tätigkeit gehörte auch die Wahrnehmung der Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts (UPC). Hier waren neben rechtlichen Fragestellungen auch organisatorische Fragen von Bedeutung. Diese mussten auf nationaler Ebene mit dem Bund und den betroffenen Bundesländern sowie auf internationaler Ebene mit weiteren Ländern der EU abgestimmt werden. Auch dies war ein spannender Aspekt meiner Tätigkeit im Ministerium.

Ihre Karriere und die verschiedenen Positionen, die Sie bekleidet haben, klingen beeindruckend. Hatten Sie jemals Zweifel, dass Sie einer Aufgabe nicht gewachsen sein könnten, und wenn ja, wie haben Sie diese überwunden?

Natürlich kenne ich dieses Gefühl. Ich glaube es ist ganz normal, sich bei der Übernahme neuer Aufgaben die Frage zu stellen, ob man dieser Aufgabe mit den zeitlichen und inhaltlichen Herausforderungen gewachsen ist und einen gesunden Respekt hiervor zu haben. Hier hilft es jedoch, auf die bisher erreichten Dinge zurück zu blicken und sich vor Augen zu führen, wie man in der Vergangenheit neue/schwierige Aufgaben gemeistert hat.

Es ist wichtig, sich Zeit für die Entscheidung zu nehmen, ob man eine neue Herausforderung annehmen möchte und ggf. Rat von Freund*innen, Partner*innen oder Mentor*innen einzuholen.

Es gibt heutzutage viele Mentoring-Programme, oftmals auch direkt auf Frauen zugeschnitten. Was halten Sie davon und wie findet man ggfs. eine*n passende*n Mentor*in für sich?

Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, sich mit einem*r Mentor*in auszutauschen, insbesondere für diejenigen, die sich mit der Entscheidungsfindung schwertun. Ein Patentrezept, um die/den passende*n Mentor*in zu finden, habe ich nicht. Letztlich hängt dies nicht nur von ähnlichen Karrierewegen und vertieften Erfahrungswerten ab, sondern ist im Wesentlichen auch eine Frage der persönlichen Chemie und des Vertrauens.

Falls man – auf welchen Wegen auch immer – eine Person kennenlernt, bei der man das Gefühl hat, dass ein Austausch gewinnbringend sein könnte, sollte man diesen Kontakt pflegen und offen kommunizieren, wenn man einen Rat sucht. Es ist keine Schwäche, andere, ggf. erfahrenere Personen um Rat zu fragen. Deshalb ermutige ich – gerade auch junge Juristinnen – hier keine Angst vor der eigenen Courage zu haben.

Die Corona-Krise hat leider wieder gezeigt, dass Frauen oftmals beruflich zurückstecken, um für die Familie da zu sein. Was sehen Sie als dringlichste Probleme, die es zu klären gilt, wenn wir möglichst bald eine wirkliche Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern erreichen wollen?

In der Justiz ist schon ein großer Schritt für die Gleichberechtigung getan. Im Einstiegsamt sind z.B. in der Justiz in Hessen nach meiner Kenntnis etwas mehr Frauen als Männer tätig und auch in den Beförderungsämtern (R2) werden es immer mehr. Meines Erachtens dürfte jedoch in den „Spitzenpositionen“ noch Luft nach oben sein.

Es besteht zudem – für Männer und Frauen – die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen und in Teilzeit zu arbeiten. Das wird in der Praxis auch vielfach angenommen. Auch die flexiblen Arbeitszeiten und die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten (und dies nicht nur in Zeiten von Corona), helfen dabei, die Interessen von Job und Familie besser in Einklang zu bringen. Ich glaube nicht, dass eine Frau – auch in Zeiten von Corona – ihre beruflichen Interessen zum Wohle der Familie immer hintan stellen sollte oder gar müsste. Hier sollten Frauen sich bemühen, mit ihrem Partner eine faire Lösung zu finden, bei der beide etwas zurückstecken, solange die familiäre Situation dies erfordert.

Hat die Partnerwahl Ihrer Meinung nach einen großen Einfluss auf den Karriereverlauf von Frauen?

Sicherlich! Hat eine Frau einen Partner an der Seite, der sie klein halten will, können die sich daraus ergebenden Konflikte meines Erachtens dazu führen, dass sie oftmals davon absehen wird, ihre Karriere weiterzuverfolgen oder berufliche Herausforderungen anzunehmen. Hat sie hingegen einen starken Partner an der Seite, der sie ermutigt, neue Karriereschritte zu wagen und gegebenenfalls auch arbeitsintensive Aufgaben zu übernehmen, stehen ihr Karriereentwicklungsmöglichkeiten eher offen. Es ist wichtig zu wissen, dass jemand da ist, der einem den Rücken in Phasen freihält, die beruflich besonders intensiv sind.

Bei mir war die Zeit der Erprobung beim Oberlandesgericht Hamm z.B. eine solche Phase, in der ich 7 Tage die Woche gearbeitet habe. In dieser Zeit hat mein Partner – der beruflich selbst extrem eingespannt ist – mich unterstützt, damit ich mich auf meine Arbeit konzentrieren kann. Er wusste, wie bedeutend diese Zeit für meine weitere berufliche Entwicklung ist. So etwas ist wichtig.

Sie haben im Marken- und Wettbewerbsrecht promoviert. Was hat Sie an dem Rechtsgebiet gereizt?

Ich bin schon früh im Studium durch Vorlesungen mit diesen Rechtsgebieten in Berührung gekommen. Dieses so geweckte Interesse hat sich in der Folge durch eine Tätigkeit am Lehrstuhl für gewerblichen Rechtsschutz vertieft. Durch meine Tätigkeit am Lehrstuhl und dem Besuch weiterer Vorlesungen und Seminare ergab sich in der Folge das Thema meiner Promotion. Die Rechtsgebiete des Marken- und Wettbewerbsrechts sind nicht nur juristisch extrem spannend, sondern auch tatsächlich. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie insbesondere neue am Markt platzierte und für Verbraucher sehr relevante Produkte sowie deren Vermarktungs- und Schutzmöglichkeiten mit juristischen Fragestellungen verknüpfen.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?

Ich möchte Britta Lincke (Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Hamm) und Petra Knorr (Richterin am Bundessozialgericht) nominieren, mit denen ich im Rahmen meiner Tätigkeit am Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zusammengearbeitet habe. Diese Frauen sind nicht nur hervorragende Juristinnen, sondern auch tolle Teamplayer, die mir erneut bestätigt haben, wie wichtig es ist, dass Frauen zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen.

Herzlichen Dank für das Gespräch und die Zeit, die Sie sich dafür genommen haben! 

Dr. Kothes hat um den Hinweis gebeten, dass die Antworten ausschließlich ihre persönliche Meinung widerspiegeln.

Frankfurt a.M., 10. August 2020. Das Interview führte Franziska Härle.

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