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Mareike Drygala

Foto: © Lars Timpelan

Mareike Drygala im Porträt

„Ihr müsst Euch mit Eurer Einschränkung nicht verstecken!“

Mareike Drygala, selbstständige Anwältin bei gross : : rechtsanwaelte, darüber, wie man sich traut, seinen eigenen Weg zu gehen, auf sich zu vertrauen, selbstbewusst Herausforderungen als gehörlose Jurastudentin und Rechtsanwältin anzunehmen und dabei anderen gehörlosen und hörgeschädigten Personen (rechtlich) weiterzuhelfen.

Liebe Frau Drygala, Sie sind Rechtsanwältin und haben zuvor eine Ausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte gemacht. Wie sind Sie auf die Idee gekommen, Jura zu studieren?

Die Idee, Jura zu studieren, kam erst sehr spät. Noch während des Besuchs der gymnasialen Oberstufe reifte in mir der Wunsch, anderen Menschen helfen zu wollen. Zunächst bewarb ich mich als Krankenschwester bzw. Arzthelferin, hatte hier jedoch wenig Erfolg. In einem Vorstellungsgespräch bekam ich sogar zu hören „Menschen helfen können Sie auch in vielen anderen Berufen". Nach diesem Gespräch musste schnell was anderes her. Ich wollte nicht ein Jahr rumsitzen und hatte auch keine Vorstellung, was ich anstatt einer Ausbildung machen könnte. Die Fristen für ein Studium waren zu diesem Zeitpunkt schon lange rum. So bewarb ich mich zu einer Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten bei einer Rechtsanwaltskanzlei um die Ecke. Dort durfte ich dann meine Ausbildung absolvieren. Ich habe viel gelernt und fand es aber immer viel spannender, was die Rechtsanwält*innen machen. Mit Freude und Faszination habe ich die Schriftsätze gelesen und zum Ende der Ausbildung dachte ich mir „Das was mein Chef da macht, dass kann ich auch". Ein bisschen war da auch das Gefühl, dass ich mich mit meiner Behinderung beweisen muss. Ich habe mich dann hinsichtlich eines Jura-Studiums informiert und mich dann an verschiedenen Universitäten eingeschrieben. Am Ende habe ich mich für ein Studium in Leipzig entschieden.

Sie sind seit Januar 2020 freie Rechtsanwältin und u.a. spezialisiert auf die Fachbereiche Behindertenrecht, insbesondere Recht für Hörgeschädigte und Sozialrecht. Was sind die häufigsten Anliegen Ihrer Mandant*innen?

Die Anliegen sind sehr vielseitig und vielschichtig. Ich vertrete gehörlose Personen, die sich hinsichtlich des Grads der Behinderung nicht richtig eingestuft fühlen. Hier versuchen wir dann gegen den Bescheid vorzugehen und einen höheren Grad der Behinderung zu erreichen. Ich habe auch schon einige Fälle, wo es um die Übernahme der Kosten für ein Hörgerät geht, das einen Preis über den Festbetrag hat. Ich hatte darüber hinaus auch schon Anfragen, wo es um Hilfe im Bereich Schule und Berufsausbildung geht, wo von der zuständigen Behörde der Gebärdensprachdolmetscher oder die Kommunikationsassistenz Gebärdensprache nicht bewilligt wurde. Die Anfragen sind sehr vielfältig und nicht immer aus dem Bereich des Sozialrechts. Ich habe mir vorgenommen, gehörlose und hörgeschädigte Personen auch über das Sozialrecht hinaus zu helfen und viele Anfragen sind rechtlich total spannend.

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Die Spezialisierung Recht für Hörgeschädigte und Gehörlose wird nicht an jeder Universität gelehrt. Wie haben Sie sich die Kenntnisse angeeignet und was sind bei der Wahl dieser Spezialisierung die Herausforderungen und Vorteile?

Herausfordernd ist, dass das Recht für Hörgeschädigte und Gehörlose nicht an der Universität gelehrt wird und ich es mir daher selber beibringen musste. Es gibt viele Verflechtungen in die verschiedenen Rechtsgebiete. Sozialrecht wird an der Universität Leipzig nicht angeboten. Ich habe mir insofern alle Kenntnisse im Sozialrecht selbst beigebracht. Diese Spezialisierung auf das Recht der Gehörlosen und Hörgeschädigten gibt es in Deutschland zudem nicht oft. Neben mir kenne ich nur eine weitere gehörlose Rechtsanwältin in Deutschland. Insofern hat es mir bei meiner Bewerbung in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien in Leipzig sehr weitergeholfen, dass ich für mich ein außergewöhnlich seltenes Profil geschaffen habe, wo von Anfang an klar war, dass ich mir selbst einen Mandantenstamm aufbauen kann. 

Im nächsten Jahr besuche ich den Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht, damit ich mir noch vertieftere Kenntnisse im Sozialrecht aneignen kann. Das Sozialrecht ist sehr vielschichtig und es gibt viele verschiedene Gebiete, die sich teils überschneiden.

Sie sind eine der wenigen gehörlosen Rechtsanwältinnen. Können Sie uns beschreiben, wieviel Sie hören und verstehen?

Seit meinem 17. Lebensjahr bin ich gehörlos. Ich habe mich sofort für Cochlea-Implantate entschieden, durch die gehörlosen Personen ermöglicht wird wieder zu hören. Ohne die Cochlea-Implantate höre ich nichts, mit Implantaten habe ich ein Hör- und Sprachverständnis von circa 75 – 80  Prozent, je nachdem wie meine Tagesform ist und wie ich mich konzentrieren kann.

Welche Alltagssituation oder Umgebung ist für Sie aufgrund Ihrer Einschränkung am Schwierigsten und wie gehen Sie damit um?​

Es hängt natürlich sehr von der Umgebung und den Hintergrundgeräuschen ab. Mein Alptraum ist ein Abendessen mit 50 Personen in einem Kellergewölbe. Da ist der Hintergrund nicht nur laut, sondern auch nachhallend, was das Verstehen praktisch unmöglich macht. Ich konzentriere mich dann tatsächlich sehr auf eine Person und lese von den Lippen ab. Aber selbst dann verstehe ich nicht alles. Es kommt demnach sehr auf die Situation an.

Was war Ihre größte Herausforderung aufgrund Ihrer Einschränkung während des Jurastudiums?

Die größte Herausforderung war für mich die akustische Aufnahme des ganzen Stoffes. Im ersten Semester hatte ich noch durch meine Berufsausbildung einige Vorteile. Ich merkte jedoch bereits im ersten Semester, dass es sehr anstrengend ist, während der ganzen Vorlesung dem Professor oder der Professorin konzentriert zuzuhören. Ich habe zum Glück schnell Freundinnen gefunden, die mich unterstützt haben und bei denen ich auch mal abschreiben durfte, wenn ich eine kurze Hörpause benötigte. Auf den Gedanken allein zu Hause in Ruhe zu lernen bin ich damals nicht gekommen. Zu groß war die Angst, wichtige Inhalte aus der Vorlesung zu verpassen. In der Bibliothek konnte ich auch nicht lernen. Zu schnell war ich von Geräuschen abgelenkt, die ich nicht zuordnen konnte. Da war der Drang größer das Geräusch zu identifizieren. Es war daher sehr schwer konzentriert zuzuhören und Kraft für die weiteren Vorlesungen zu finden. Einige Professor*innen haben mich unterstützt, indem ich Zusatzmaterial erhalten habe, damit ich die Vorlesung nachvollziehen konnte. Im Großen und Ganzen war ich jedoch überwiegend auf mich allein gestellt.

Eine Herausforderung war zudem in den Pausen mit meinen Freundinnen zu quatschen. Nicht immer konnte ich alles verstehen. Oft habe ich nachgefragt. Vielleicht habe ich das ein oder andere Mal die Freundinnen mit meinen Fragen genervt, aber ich wollte dazugehören und alles verstehen.

Sie haben in Leipzig studiert. Bietet die Universität (und andere Universitäten) Unterstützung für Studierende mit Einschränkungen an? Falls ja, welche?​

Ich habe mich damals für die Universität Leipzig entschieden, ohne mich genau zu informieren, ob entsprechende Angebote für Studierende mit Einschränkungen bestehen. Ich bin in der Schulzeit ohne solche Angebote klargekommen und bin daher davon ausgegangen, dass ich das Studium auch ohne entsprechende Unterstützungsleistungen schaffen kann. Dies habe ich tatsächlich am Ende auch geschafft. Zeitweise habe ich mal versucht, in einer Vorlesung dem Professor eine FM-Anlage umzuhängen. Der Professor hat dann ein kleines Mikrofon an sein Hemd geklemmt und hat in ein Gerät gesprochen, welches das gesprochene Wort direkt auf mein Cochlea-Implantat und damit auf mein Ohr gespielt hat, vergleichbar mit Bluetooth. Es war jedoch immer sehr mühsam und so habe ich das Experiment abgebrochen. Dadurch ist mir jedoch auch kein Schaden entstanden, da die Akustik im Hörsaal immer so gut war, dass ich alles, was der Professor gesagt hat, überwiegend verstehen konnte.

Zum Ende meines Studiums hat sich dann ein sogenannter Inklusionsbeirat gegründet, in dem verschiedene Personen aus der Universitätsverwaltung sowie den Fakultäten sitzen. Regelmäßig trifft sich dieser Kreis und überlegt, wie die Inklusion an der Universität weiter vorangebracht werden kann.

Grundsätzlich gibt es an den Universitäten verschiedene Unterstützungsleistungen wobei man beachten muss, dass man auch Unterstützungsleistungen bei verschiedenen Ämtern beantragen muss. Wer einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine Gebärdenspachendolmetscherin für die Vorlesung benötigt, muss diesen oder diese beim richtigen Träger beantragen. Teilweise dauert es sehr lange, bis über den Antrag entschieden wird, sodass ich empfehle, sich schon recht früh, noch vor Beginn des Studiums, um solche Leistungen zu kümmern.

Durch Ihren mutigen und unermüdlichen Einsatz haben Sie es geschafft, dass die sächsische Justizprüfungsordnung geändert wurde. Können Sie uns berichten, wie es dazu kam?​ 

Erst während meines Studiums hat sich die Universität Leipzig sichtbar mit Gehörlosigkeit beschäftigt. Entsprechende Regelungen in der sächsischen Justizprüfungsordnung für Nachteilsausgleiche oder Notenschutz gab es ursprünglich nicht. So verklagte ich das Landesjustizprüfungsamt darauf, dass ich meinen sogenannten Freischuss nach hinten schieben konnte. Begründet habe ich dies damit, dass auf Grund meiner Hörschädigung ein erhöhter Vor- und Nachbereitungsaufwand besteht und ich mich deswegen nicht in der zeitlich vorgesehen Frist zum Examen anmelden könne, da ich einfach noch ein Semester länger bräuchte um alles zu Wiederholen. Diese Klage habe ich gewonnen. Es gab jedoch kein Urteil, sondern einen Vergleich. Auf meine Klage hin wurde dann die sächsische  Justizprüfungsordnung geändert.

Was empfanden Sie auf dem Weg zu Ihrem ersten und zweiten Staatsexamen als größte Herausforderung?

Die Bewältigung des ganzen juristischen Stoffes und die Abschätzung, was wichtig und unwichtig ist. Mehrmals bin ich an meine Leistungsgrenzen gekommen und ich habe mich immer wieder selbst motiviert und aufgerafft. Dies hat sehr viel Kraft gekostet. Jedoch hat sich dieser Aufwand am Ende gelohnt.

Auch musste ich immer wieder auf meine Hörschädigung hinweisen und um Verständnis bitten. Damit hatte ich eher weniger Probleme, da ich ganz selbstbewusst mit meiner Hörschädigung umgehe, jedoch musste ich immer wieder feststellen, dass viele hörende Personen von Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit keine Ahnung haben, da es sich hierbei eher um eine Behinderung handelt, die nicht sichtbar ist. Es gibt nicht viele gehörlose Personen die studieren.

Haben Sie in diesem Zusammenhang Tipps für Nicht-Gehörlose im Umgang mit gehörlosen und hörgeschädigten Personen?
 
Gut ist immer, wenn man sich bemerkbar macht. Am besten von vorne auf die gehörlose und hörgeschädigte Person zugehen. In einem Raum kann man sich auch durch das An- und Ausmachen von Licht oder dem Stampfen auf dem Boden auf sich aufmerksam machen. Falls man sich von Hinten nähert, dann zunächst auf die Schulter klopfen.
Sofern man keine Gebärdensprache kann, sollte man langsam und deutlich sprechen. Die Sätze am besten auch sehr einfach halten. Dann kann der oder die gehörlose/hörgeschädigte Person gut von den Lippen ablesen. Es hilft auf jeden Fall nicht, wenn man lauter spricht oder sogar brüllt. Gerne auch auf Papier schreiben oder ins Smartphone tippen.
Gibt es einen Ratschlag, den Sie früher selber gern gehabt hätten und jungen Juristinnen für mit auf den Weg geben können?​ 

Mir hätte es sehr geholfen, wenn man mir von Anfang an erklärt hätte, worauf es am Ende im Jurastudium ankommt. Es bringt nichts, wenn man die ganzen Meinungsstreitigkeiten auswendig lernt, wenn man die Basics nicht verstanden hat. Konzentration auf das Wesentliche. Mit den Basics kann man jede Klausur bestehen. Gut ist auch eine Lerngruppe, mit der man sich regelmäßig trifft. Dies möglichst schon lange vor dem Examen, damit sich insbesondere der Stoff verfestigt. Zudem kann man in der Lerngruppe auch Themen besprechen, die man nicht so gut verstanden oder verinnerlichen konnte. So hilft man sich auch gegenseitig.

Von Vorteil ist es auch, schon früh anzufangen Klausuren zu schreiben. So lernt man den Fokus auf die Probleme in Klausuren zu legen und man lernt Klausuren zu „lösen". Schlussendlich muss man aus dem Sachverhalt die richtigen Informationen herausfiltern und dann unter das Gesetz subsumieren. Das ist einfaches Handwerkszeug, welches man durch regelmäßiges Klausuren schreiben lernt.

Die letzten Monate vor dem Examen sind eine harte Zeit. Das Examen ist eine sehr große Herausforderung. Man sollte bei all der Lernerei und all dem Druck jedoch nicht sich selbst vergessen und sich auch Raum zur Erholung schaffen.

Gibt es aufgrund Ihrer Einschränkung eine Form in der Sie am liebsten und am häufigsten mit Ihren Mandant*innen kommunizieren? Falls ja, welche?​ 

Ich höre recht gut und kann daher auch telefonieren. Tatsächlich tue ich das eher nicht so gerne. Während meiner Zeit in der Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten hatte ich einen eher nicht so tollen Moment, der mich, was das Telefonieren betrifft, eher zurückgeworfen hat. Ich habe dann jedes Mal, wenn das Telefon geklingelt hat, innerlich blockiert und konnte nicht rangehen. Auch im privaten Bereich nicht. Ich bemühe mich trotzdem immer wieder meine „Angst“ vor dem Telefonieren zu überwinden und greife immer öfters zum Telefonhörer.

Es ist bewundernswert, wie Sie versuchen, Ihre „Angst“ zu überwinden. Möchten Sie von dem Erlebnis berichten? Vielleicht hilft es „nicht-hörgeschädigten,- und gehörlosen Personen“ sensibler für bestimmte Situationen zu sein?​ 

Es war ein ganz banales Mandantentelefongespräch während meiner Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Ich habe zu diesem Zeitpunkt noch wesentlich schlechter gehört. Es war kurz nach meiner zweiten CI-Operation. Der Mandant hat seinen Namen genannt und wollte von der Rechtsanwältin zurückgerufen werden, da diese gerade in einem Termin war. Der Name war sehr kurz und für mich sehr schwer zu verstehen. Ich habe demnach einmal nachgefragt. Als ich dann immer noch nicht den Namen verstanden habe, habe ich kurz erwähnt, dass ich hörgeschädigt bin. Der Name wurde sehr schnell ausgesprochen, sodass ich ihn wieder nicht verstanden habe. Ich habe dann um Buchstabierung gebeten. Selbst da hatte ich den Namen nicht richtig verstanden. Der Mandant hat dann aufgelegt und sich später bei der Rechtsanwältin beschwert. Ich durfte daraufhin dann in der Ausbildungskanzlei nicht mehr telefonieren.

Noch heute kommuniziere ich am liebsten schriftlich. Hier kann alles ausgedrückt werden und es geht keine wichtige Information verloren. Mit gehörlosen und hörgeschädigten Personen kommuniziere ich auch gerne per Videotelefonie. Ich kann zwar nicht perfekt die Deutsche Gebärdensprache, ich verstehe jedoch sehr viel und kann auch in Deutscher Gebärdensprache antworten. Die Deutsche Gebärdensprache ist jedoch nicht meine Muttersprache und so profitiere ich davon, wenn jemand langsam gebärdet. Bisher hatte ich nur zwei Mal Probleme mit dem Verstehen, Verständnis war fast immer da.

Und es gibt natürlich auch immer die Möglichkeit einen Besprechungstermin in der Kanzlei zu vereinbaren und persönlich vorbeizukommen. Dies mag ich auch sehr gerne. So habe ich die Möglichkeit, meine Mandant*innen kennenzulernen.

Wie gehen Sie mit der Situation einer Gerichtsverhandlung um?

In der Gerichtsverhandlung weise ich den Richter oder die Richterin immer darauf hin, dass ich hörgeschädigt bin. Ich erkläre, dass ich auf ein gutes Mundbild und eine klare Aussprache angewiesen bin. Jetzt in der Corona Zeit war es teilweise etwas schwierig, da es einige Richter*innen gab, die auf die Maskenpflicht bestanden haben. Sie haben dann aber für mich etwas lauter und deutlicher gesprochen, sodass ich am Ende dann doch alles verstanden habe. Das fand ich sehr nett. Aber ich musste mich sehr konzentrieren.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es von Vorteil ist, wenn man ganz offen mit seiner Hörbehinderung umgeht und dem Gegenüber ganz klar seine Bedürfnisse definiert. Nur so kann der Gesprächspartner oder die Gesprächspartnerin sich auf mich einlassen. Bisher wurde immer mit Verständnis reagiert, sodass ich hier keine Probleme sehe.

Gibt es im Berufsalltag etwas, das eine ganz besondere Aufmerksamkeit bei Ihnen fordert?

Meine Konzentration. An Tagen, an denen ich viele Gespräche führe und viel zuhören muss, ist die Energie früher aufgebraucht als an Tagen, wo ich eher in meinem Büro sitze und Schriftsätze schreibe.

Im Großen und Ganzen empfinde ich meine Einschränkung jedoch als Bereicherung und Vorteil, weil mir meine eigene Lebensgeschichte und die Erfahrungen mit meiner Hörbehinderung viel Verständnis für die Probleme meiner gehörlosen und hörgeschädigten Mandant*innen schenkt, da ich die meisten Situationen selbst erlebt habe. Dadurch habe ich den Vorteil, dass ich den Sachverhalt sehr gut in meinen Schriftsätzen wiedergeben und dem Richter oder der Richterin sehr vieles erklären kann. Leider ist es so, dass Behörden und Gerichte sich mit der Problematik der Gehörlosigkeit und alles was dazu gehört, nicht richtig auskennen. Dadurch entstehen falsche Einschätzungen, weil eine falsche Tatsachengrundlage zugrunde gelegt wird. Man gewinnt Fälle manchmal schon deshalb, weil man diesen Umstand gerade rücken kann.

Wie wichtig ist die Digitalisierung für hörgeschädigte Menschen?

Sehr wichtig. Insbesondere während des Lockdowns in der Corona-Pandemie konnte man sich mit seinen Freunden gut austauschen und sich auch über Whatsapp-Video sowie sämtliche weitere Messengerdienste mit seinen gehörlosen Freund*innen austauschen und gebärden.

Früher war es für gehörlose Personen total schwer Kontakt zu halten, ohne sich persönlich zu treffen. Telefonieren ist ja auf Grund der Gehörlosigkeit nicht möglich und Tess-Relay-Dienst gab es noch nicht. Ein großer Fortschritt ist insofern die Möglichkeit, Videodolmetscher*innen zuzuschalten. Darüber hinaus ermöglicht Videotelefonie insgesamt, dass sich Gehörlose austauschen können, ohne dass sie den jeweils anderen vor Ort besuchen müssen. Dies ermöglicht das Erhalten der Freundschaft auch über viele Kilometer hinweg.

Wie wichtig sind Netzwerke für Sie?

Bisher bin ich in einer kleinen Whatsapp-Gruppe von Junganwält*innen. Hier helfen wir uns gegenseitig, wenn mal jemand eine Frage hat, Erfahrungen in einem Fall braucht oder einfach mal eine Fundstelle.

Ein Netzwerk für hörgeschädigte oder gehörlose Jurist*innen habe ich noch nicht gefunden. Dafür ist die Zahl wahrscheinlich auch einfach zu klein. Ich stehe jedoch im stetigen Kontakt mit einer hörgeschädigten Rechtsanwältin und natürlich mit meinen hörgeschädigten und gehörlosen Freund*innen. Diese kann ich auch mal nach einer fachspezifischen Gebärde fragen.

Grundsätzlich habe ich mich bisher immer allein durch mein Leben gekämpft. Dies hängt sicherlich mit meiner Lebens- und Entwicklungsgeschichte zusammen. Auf Grund der Hörschädigung hatte ich es in der Schule nicht leicht, wurde gemobbt und war dann viel allein. Mit 17 Jahren habe ich zu mir selbst gesagt: „Entweder die Leute mögen mich so, wie ich bin, oder sie haben Pech gehabt". Seit diesem Zeitpunkt bin ich immer selbstbewusster geworden und habe mir vorgenommen, dass ich alles schaffen kann, was ich mir vornehme. Selbstverständlich habe ich das ein oder andere Mal auch Hilfe in Anspruch genommen. Ich helfe aber auch gerne anderen Menschen, wenn ich das Gefühl habe, dass es ihnen etwas nützt.

Gibt es einen Ratschlag, den Sie früher selber gern gehabt hätten und jungen Jurist*innen, ggf. mit Einschränkungen, mit auf den Weg geben möchten?

Glaubt an Euch selbst und seid selbstbewusst! Ihr müsst Euch mit eurer Einschränkung nicht verstecken. Daher: Traut Euch, probiert Euch aus. Das Jurastudium ist machbar. Es ist auch nicht erforderlich das Studium mit Prädikat abzuschließen. Der Arbeitsmarkt ist im Moment eher günstig für alle, die den Abschluss haben.

Gibt es einen Wunsch den Sie haben, der das Jurastudium und den Beruf als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt für hörgeschädigte Menschen erleichtern würde?

Grundsätzlich wünsche ich mir viel mehr Verständnis für das Thema Gehörlosigkeit und Hörschädigung. Viele Menschen beschäftigen sich mit dieser Behinderung eher weniger, da es eine unsichtbare Behinderung ist. Gerne hört man auch den Satz „Wie du hast das jetzt nicht alles verstanden, du hast doch Hörgeräte/ Cochlea Implantate“. Hierbei wird vergessen, dass Hörgeräte oder Cochlea Implantate das Hörvermögen nicht wieder zu 100 Prozent herstellen. Tatsächlich kompensieren sie nur fehlendes Hören, aber ermöglichen kein Hören wie normalhörende Menschen.

Die Bewilligung von Gebärdensprachdolmetscher*innen, Schriftdolmetscher*innen oder Kommunikationsassistenz. Gebärdensprache ist zu bürokratisch und dauert einfach zu lange. Viele Behörden verlangen aktuelle Atteste oder medizinische Gutachten. Darüber gehen oft die ersten zwei Semester oder das erste Jahr der Berufsausbildung bzw. Schuljahr verloren. Man merkt, dass die Behörden versuchen, so wenig wie möglich zu bewilligen und möglichst sparsam zu sein. Das führt leider dazu, dass viele gehörlose Menschen einen Ablehnungsbescheid bekommen und dann resignieren. Das ist natürlich nicht im Sinne der Inklusion. Alles in allem müsste die Bewilligung schneller und großzügiger verlaufen.

Haben Sie Vorbilder, die Ihren Weg begleitet haben?

Meine Mutter. Sie hat sich nie unterkriegen lassen und hat immer gekämpft. Sie hat nie ein „Nein“ akzeptiert und sich immer für mich eingesetzt. Dafür bin ich ihr dankbar. Ohne meine Mutter hätte ich diesen Weg, den ich gegangen bin, nicht gehen können.

Mein Mann. Er hat mich noch während des Jurastudiums unterstützt und mit mir gemeinsam reflektiert, wie ich mich am besten auf das Staatsexamen vorbereite. So konnte ich meine Fehler sehr schnell finden und habe direkt Feedback bekommen. Diese Chance hat nicht jeder. Auch während des Referendariats hat mein Mann mich stets unterstützt und tut es auch heute noch.

Meine Freundin und Studienkollegin Laura. Auch sie ist hörgeschädigt und hat Jura studiert. Sie wechselte von Hamburg nach Leipzig. Zufällig haben wir uns im Hörsaal kennengelernt und noch heute sind wir eng befreundet und verbunden und unterstützen uns. Wir haben uns gemeinsam durch das Studium gekämpft und während des Studiums uns für die Belange gehörloser und hörgeschädigter Student*innen stark gemacht.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?​ 

Aktuell inspiriert mich Prof. Dr. Elisa Hoven von der Universität Leipzig. Sie ist Strafrechtlerin und hat eine besondere Art, die juristischen Inhalte auch gegenüber Nichtjuristen und der allgemeinen Öffentlichkeit zu kommunizieren. Dies hilft mir selbst persönlich sehr weiter, da es oft sehr kompliziert ist, hörgeschädigten und gehörlosen Personen juristische Inhalte einfach zu erklären.

Vielen Dank für das spannende Interview!

München und Leipzig, 8. Dezember 2021. Frau Drygala hat die Fragen schriftlich beantwortet. Das Interview führte Marina Arntzen, LL.M..

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