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Lucy Chebout im Porträt

„Das Recht ist nicht neutral oder objektiv, sondern ein Machtinstrument.”

Lucy Chebout, Senior Associate bei Raue, über die kritische Auseinandersetzung mit dem Recht, den Mut, ungewisse Pfade einzuschlagen, und die Bedeutung von Leidenschaft und Gemeinschaft im Beruf.

Lucy, Du bist Rechtsanwältin für Familienrecht und Erbrecht und arbeitest seit 2018 bei Raue. Gemeinsam mit queeren Eltern hast Du viel Aufsehen um das Abstammungsrecht erregt. Vielleicht erstmal zum Grundverständnis: Was ist Euer Anliegen?

Unser Anliegen ist, dass alle Kinder im Abstammungsrecht gleich behandelt werden. Aktuell erhalten Kinder, die in eine Ehe oder Partnerschaft von zwei Frauen hineingeboren werden, nur einen rechtlichen Elternteil, nämlich die Frau, die das Kind geboren hat. Die zweite Frau gilt dem Kind gegenüber als Fremde. Hingegen wird ein Ehemann automatisch Vater des Kindes, das in die Ehe hineingeboren wird, auch wenn das Kind nicht von ihm abstammt, sondern beispielsweise mit Hilfe einer Samenspende oder im Rahmen einer außerehelichen Beziehung der Mutter gezeugt wurde. Diese Ungleichbehandlung von Kindern – je nach Geschlechtskonstellation ihrer Eltern – ist rechtlich nicht zu rechtfertigen und muss beseitigt werden.

 

Warum ist das wichtig?

An der rechtlichen Elternschaft hängen sämtliche Absicherungs- und Versorgungsansprüche des Kindes: Wer ist sorgeberechtigt? Wer muss Unterhalt zahlen? Wessen Familiennamen oder Staatsangehörigkeit bekommt das Kind? All das und vieles, vieles mehr hängt an der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung. Hat das Kind queerer Eltern nur einen rechtlichen Elternteil, ist es auch nur zur Hälfte rechtlich abgesichert. Verstirbt der eine rechtliche Elternteil, ist das Kind Vollwaise und kommt schlimmstenfalls in staatliche Obhut, obwohl es ja de facto von Anfang an bei zwei Müttern lebt und ohne deren gemeinsame Entscheidung, Eltern sein zu wollen, gar nicht entstanden wäre.

Wie bist Du als noch recht berufsjunge Anwältin zu diesen Verfahren gekommen?

Die Familie Akkermann (#PaulaHatZweiMamas) hat 2020 den Stein ins Rollen gebracht. Als Gesa mit der gemeinsamen Tochter schwanger war, erfuhren sie und ihre Frau Verena, dass – obwohl sie verheiratet sowie seit Jahrzehnten ein Paar sind und Paula das gemeinsame Wunschkind der beiden ist – nur die gebärende Mutter in der Geburtsurkunde stehen wird. Das fanden sie ungerecht und diskriminierend. Sie entschieden sich, die Situation nicht einfach hinzunehmen, sondern aktiv über den gerichtlichen Weg dagegen vorzugehen. Durch eine glückliche Fügung und über Anna Katharina Mangold sind wir miteinander in Kontakt gekommen. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) haben wir den Fall im Rahmen einer strategischen Prozessführung als rechtliche Grundsatzfrage auf den Weg gebracht. Dass das Abstammungsrecht weiterhin binär-zweigeschlechtlich und heteronormativ ausgestaltet ist, obwohl wir seit 2017 die Ehe für alle haben und es seit 2018 die „Dritte Option“ gibt (also die Möglichkeit, neben „männlich“ und „weiblich“ den dritten positiven Geschlechtseintrag „divers“ zu wählen), ist einfach nicht länger hinnehmbar. Nachdem die Akkermanns vorangegangen waren, haben sich immer mehr Familien gemeldet. Daraus ist dann die Initiative #Nodoption entstanden, in der sich mittlerweile um die 200 Familien zusammengeschlossen haben. Rund ein Dutzend dieser Familien vertrete ich als Anwältin in gerichtlichen Abstammungsverfahren.

Vergangenes Jahr haben vier Gerichte Eure Klagen zum Anlass genommen, dem Bundesverfassungsgericht im Wege der konkreten Normenkontrolle die Frage vorzulegen, ob das geltende Abstammungsrecht (in Gestalt des § 1592 BGB) verfassungskonform ist. Was bedeutet es für Dich, solch eine beispiellose Vorlagewelle ausgelöst zu haben?

Inzwischen sind es sogar fünf Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, weil wir im September 2022 nunmehr auch eine Verfassungsbeschwerde erhoben haben. Dass sich im letzten Jahr gleich vier Gerichte an unsere Seite gestellt haben, ist ein ganz außergewöhnlicher Vorgang, mit dem wir alle nicht gerechnet hätten. In gewisser Weise hat das mein Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt. Vor allem war es für die Familien ein wichtiges Signal, dass sich die Gerichte in Celle, Berlin, Brandenburg an der Havel und München an ihre Seite gestellt und die gravierenden Rechtsverletzungen erkannt haben.

Parallel zu dieser Entwicklung vor den Gerichten hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, das Abstammungsrecht zu reformieren und inklusiver zu gestalten. Hat die #Nodoption-Initiative also ihr Ziel erreicht oder seht Ihr weiteren Nachholbedarf?

Es gibt einen riesigen Reformstau im Familienrecht. In Anbetracht dessen haben wir uns sehr über die Ankündigungen im Koalitionsvertrag gefreut. Das Thema ist auf der Agenda und es gibt im Grunde keinen Dissens darüber, dass das Abstammungsrecht diskriminierend ist und reformiert werden muss. Der Teufel steckt aber im Detail und es zeichnet sich ab, dass die Koalitionsparteien hier durchaus unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was wie für wen geregelt werden soll.

Wie sollte das Gesetz Deiner Meinung nach geändert werden?

Ganz dringend muss es darum gehen, die bestehende Diskriminierung zu beseitigen. Das ließe sich rasch umsetzen, indem der geltende § 1592 BGB, der die zweite Elternstelle regelt, einfach geschlechtsneutral formuliert oder für queere Familien entsprechend anwendbar erklärt wird. Man müsste das Abstammungsrecht gar nicht komplett neu erfinden, um erst einmal für alle Familien, in die ein Kind hineingeboren wird, rechtliche Gleichheit zu schaffen.

In einer längerfristigen Perspektive geht es meines Erachtens darum, mehr Selbstbestimmung in Familien zu ermöglichen und diese auch rechtlich abzusichern. Warum sollten beispielsweise nicht mehr als zwei Personen die Verantwortung für ein Kind übernehmen können, wenn sich alle einig sind? Darüber hinaus müssen wir klären, wie wir mit bestimmten reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten umgehen, die bislang in Deutschland verboten sind (Stichwort: Eizellspende und Leihmutterschaft). Hier wird es regelungstechnisch komplizierter und ich würde mir wünschen, dass wir dazu ernsthafte Debatten führen und nicht alles in einen Topf werfen.

Neben Deiner Tätigkeit als Anwältin promovierst Du zu einem abstammungsrechtlichen Thema und bist zudem auch aktivistisch engagiert. Woher nimmst Du die Energie für all diese Projekte und was treibt Dich an?

Es gibt irgendwie einen inneren Drive, der sich aus einer Begeisterung für die Sache und einem gewissen Ungerechtigkeitsempfinden, also einem Störgefühl, speist. Es ist schlicht ungerecht und diskriminierend, wenn Kindern die rechtliche Absicherung verwehrt wird, nur weil ihre Eltern nicht in die heteronormativen Familienvorstellungen der juristischen Entscheider:innen passen. Vermutlich würde ich mich weniger darüber aufregen, wenn es mehr Menschen gäbe, die das problematisieren. Das Familienrecht in Deutschland ist aber eine recht konservative Disziplin, queere Stimmen gibt es kaum. Es ist Zeit, dass sich das ändert.

Ein weiterer Motor sind die Menschen, mit denen ich das zusammen mache. Ich bin keine Einzelkämpferin, meine Arbeit ist eingebettet in breitere Zusammenhänge. Bezogen auf das Abstammungsrecht sind es vor allem die Familien, die so viel Mut aufbringen und so viel Energie in die Sache reingeben. Mich hier mit juristischem Know-how einbringen zu können, ist schon ein besonderes Glück. Zum andern bin ich umgeben von vielen tollen Jurist:innen, die mich fachlich anregen und inspirieren. Diese Gemeinschaften treiben mich an und tragen ganz maßgeblich dazu bei, dass ich viel Spaß an der Arbeit habe.

Schaut man sich Deinen Werdegang an, wird schnell klar, dass Du einen für eine Anwältin ungewöhnlichen Weg gegangen bist. Zunächst hast Du einen Magister in Gender Studies und Islamwissenschaften gemacht und Dich erst danach für die juristische Ausbildung entschieden. Wie kam es dazu?

Um ehrlich zu sein, wusste ich nach dem Abitur überhaupt nicht, was ich eigentlich machen will. Es gab in meiner Familie oder in meinem Freundeskreis keine Leute mit akademischen Hintergründen, die ich hätte fragen können. So bin ich eher zufällig in den Gender Studies gelandet. Mich hat vor allem die Interdisziplinarität angesprochen, weil ich so Vorlesungen in allen möglichen Bereichen besuchen konnte – von Sozialwissenschaften über Philosophie, Kultur- oder Literaturwissenschaften bis hin zu Medizin und Biologie. 2007 bin ich als studentische Hilfskraft an den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der HU Berlin gekommen. Von der Lehrstuhlinhaberin Susanne Baer und ihrem Team (insbesondere von Nora Markard) habe ich immens viel gelernt. Die Arbeit und Diskussionen dort haben mir überhaupt erst einen Zugang in die juristische Welt eröffnet, weil ich gemerkt habe, wie vielfältig Jura ist und auch wie man sich argumentativ kritisch mit dem Recht auseinandersetzen kann. Dass ich dann tatsächlich noch ein Zweitstudium der Rechtswissenschaft an den Magister-Abschluss drangehängt habe, war abermals von glücklichen Umständen begleitet, u.a. habe ich eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin bekommen, mit der ich das Ganze finanzieren konnte.

Inwiefern hat Dein Erststudium Deine Sichtweise auf das Jurastudium aber auch auf die Juristerei allgemein geprägt?

Ich bin mit einer kritischen Außenperspektive gestartet und dadurch habe ich das Recht von Anfang an (auch) in Frage gestellt. Recht ist nicht neutral oder objektiv, sondern ein Machtinstrument, manchmal auch ein Unterdrückungsinstrument. Bei aller kritischen Distanz wollte ich das Recht zugleich verstehen und durchdringen, um die damit verbundenen Möglichkeiten nutzen zu können. Dieses Bewusstsein, auch was es heißt, Juristin zu sein und mit diesem Machtinstrument zu arbeiten, hat mein Studium geprägt und vielleicht auch dazu geführt, dass ich mir von Anfang an die kritischen juristischen Räume gesucht habe, insbesondere den Feministischen Juristinnentag (FJT) und die Jungen Juristinnen im Deutschen Juristinnenbund (djb). Bis heute würde ich sagen, dass die Vorprägung durch die Gender Studies mir manchmal eine vielleicht unkonventionellere Herangehensweise an juristische Fragen ermöglicht und mich Themen interessieren, die der juristische Mainstream nicht so auf dem Radar hat.

Schon im Studium hat Dich das Familien- und Abstammungsrecht gepackt; während des Referendariats konntest Du diese Kenntnisse vertiefen. Ist es wichtig für angehende Jurist:innen, sich frühzeitig ein Spezialgebiet zu suchen?

Das würde ich nicht sagen. Es ist sicherlich genauso gut und wichtig, breit aufgestellt zu sein. Das Recht ist nie abgekapselt nur ein Bereich. Beispielsweise im Familienrecht gibt es oftmals steuerrechtliche, immobilienrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Zusammenhänge. Auch internationales Privatrecht spielt eine große Rolle, so dass eine rechtsvergleichende Perspektive und ein Interesse daran von Vorteil sind. Und ohne Grundrechte kann ich das Familienrecht sowieso nicht angemessen verstehen, geschweige denn praktizieren. Insofern heißt Spezialisierung nicht Tunnelblick. Ich denke aber auch, dass es unterschiedlich sein kann, wie breit oder spezialisiert man arbeiten will. Am Ende muss jede Person für sich entscheiden, was sich gut anfühlt.

In unserem Vorgespräch hast Du erzählt, dass Du ursprünglich nicht Anwältin werden wolltest, mittlerweile aber sehr glücklich mit Deiner Tätigkeit bist. Was hat Deine Meinung geändert und warum hast Du Dich dann direkt für eine Großkanzlei entschieden?

Das geht auf mein Referendariat zurück. Das Referendariat eignet sich ja hervorragend, um die verschiedenen juristischen Praxisfelder kennenzulernen. Im Voraus hatte ich mir überlegt, dass ich es auch nutzen wollte, um herauszufinden, ob das Familienrecht langfristig etwas für mich ist. Also habe ich fast jede Station familienrechtlich verbracht und war in der Verwaltungsstation im Bundesjustizministerium im Referat für Familien- und Erbrecht, in der Anwaltsstation bei Raue im Familienrecht und in der Wahlstation am Bundesverfassungsgericht im Dezernat für Familienrecht.

Bevor ich als Referendarin zu Raue kam, war ich mir ziemlich sicher, dass ich Anwältin als Berufswunsch für mich ausschließen kann. Wenn überhaupt hätte ich mich in einem feministischen Anwältinnenkollektiv gesehen, aber gewiss nicht in einer Wirtschaftskanzlei. Die Vorurteile, die ich hatte, haben sich aber gar nicht bestätigt. Jedenfalls habe ich mich bei Raue vom ersten Tag an sehr wohl gefühlt. Das Arbeitsniveau und das Professionalitätslevel haben mich von Anfang an beeindruckt. Die Mandate sind anspruchsvoll und komplex. Es stellen sich immer wieder neue Fragen und es wird nie langweilig, weil die familienrechtlichen Fallkonstellationen einfach auch sehr anschaulich und vielfältig sind. Auch kollegial hat es auf Anhieb gepasst. Es gab dann eine freie Stelle als Associate im Familienrecht – wieder so ein glücklicher Zufall – und so habe ich dann direkt nach dem Referendariat hier angefangen.

Was kannst Du anderen Jurist:innen mit auf den Weg geben, die sich, wie Du, ebenfalls gerne rechtlich auf hohem Niveau für ein gesellschaftlich relevantes Thema einsetzen möchten – etwa im Wege strategischer Prozessführung?

Was sicher hilft, ist, wenn man für etwas brennt und einer Leidenschaft folgt. Um das zu erkennen, braucht es vielleicht manchmal Mut und Authentizität gegenüber sich selbst; man sollte sich nicht verbiegen, sondern wenn möglich auf das eigene Bauchgefühl hören. Und bestenfalls gibt es ein wertschätzendes und bestärkendes Umfeld. Ich denke diese drei Faktoren – Leidenschaft, Authentizität und Gemeinschaft – sind ganz vielversprechende Zutaten dafür, dass Dinge gut werden können. Und ansonsten braucht es einfach viele, viele Stunden harte Arbeit, Durchhaltevermögen und Frustrationstoleranz.

Auch ist es in meinen Augen wichtig, sich nicht von scheinbar makellosen Erfolgsgeschichten anderer einschüchtern oder abschrecken zu lassen. Von außen sind Rückschläge und Zweifel häufig nicht erkennbar – was aber nicht heißt, dass sie nicht da wären! Wenn man neue Pfade betritt, steht einem selten ein linearer Prozess bevor. Es gibt Höhen aber eben auch Tiefen und jeder Tag bringt neue Herausforderungen.

Last but not least: Man sollte sich nicht so sehr von der Bewertung durch andere abhängig machen. Manchmal ist es wichtig, voranzugehen und Dinge zu machen, die noch nicht vorgezeichnet sind – natürlich überlegt und nicht einfach drauflos, aber doch mit einer gewissen Autonomie. Das ist jedenfalls die Erfahrung aus den Nodoption-Verfahren. Hier haben viele vorher gesagt, es ginge nicht, es lohne sich nicht und der BGH habe ja schon alles entschieden. Wir haben es aber trotzdem gemacht, auf unsere Weise, obwohl der Ausgang völlig ungewiss war. Inzwischen gibt es zahlreiche Unterstützer:innen und Mitkämpfer:innen und das ist ganz wunderbar.

Welche Juristin hat Dich so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?

Die Frage ist schwierig, weil mir auf Anhieb ganz viele wunderbare Juristinnen einfallen, die mich auf die eine oder andere Weise inspiriert haben. Wenn ich eine Person aussuchen soll, dann möchte ich hier Gabriele Britz nennen. Sie ist seit 2011 Bundesverfassungsrichterin und wir verdanken ihr als Berichterstatterin eine ganze Reihe von wichtigen Grundsatzentscheidungen des ersten Senats – etwa zur Sukzessivadoption, zur Dritten Option, zum Adoptionsrecht in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und natürlich den Klimabeschluss. Frau Britz ist fachlich enorm beeindruckend und zugleich finde ich sehr inspirierend, wie nahbar, wertschätzend und authentisch sie im persönlichen Kontakt ist. Ich empfehle deshalb wärmstens, Frau Britz bei breaking.through zu porträtieren.

Vielen Dank für das spannende Gespräch!

Berlin, 18. Dezember 2022. Das Interview führte Susann Aboueldahab.

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