top of page
Dr_Johanna_Wenckebach.jpg

Dr. Johanna Wenckebach im Porträt

"Sorgearbeit muss nicht immer 50/50 sein, aber die Verteilung darf eben nicht starr ungleich sein."

Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung über ihre berufliche Tätigkeit, die Bewältigung der Promotion und des zweiten Staatsexamens mit zwei kleinen Kindern und ihre Forderungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit im Arbeitsleben.

Frau Dr. Wenckebach, Sie sind seit 2019 wissenschaftliche Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (HSI), einem Forschungsinstitut der Hans-Böckler-Stiftung. Was sind Ihre Aufgaben und wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus?

Wichtig an der Arbeit des Instituts ist mir, eine Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis zu sein. Das ist genau das, wofür Hugo Sinzheimer gestanden hat. Dass die Rechtswissenschaft sich sehr genau anschaut: Was passiert in der Arbeitswelt? Welchen Herausforderungen begegnen Beschäftigte, wie wirkt sich das Recht auf ihre Lebensrealität aus? So suchen wir Antworten auf die Frage, welcher rechtspolitische Handlungsbedarf besteht, um die Wirtschaftswelt gerechter und demokratischer zu gestalten. Es passt zu meinem politischen Verständnis von Recht, nicht nur das, was da ist, bestmöglich anzuwenden, sondern das Recht und damit die Gesellschaft zu verändern. Das war von Beginn des Studiums und ist bis heute mein Antrieb.

Großartig finde ich, dass wir in der Stiftung zu diesen Fragestellungen interdisziplinär, also auch im Austausch z.B. mit Sozialwissenschaftler*innen und Ökonom*innen, forschen. In unseren Veranstaltungen bringen wir Forscher*innen mit Praktiker*innen zusammen.

 

Derzeit ist mein Arbeitsalltag, wie der von wahrscheinlich sehr vielen Menschen mit Bürojob, immer noch stark von Videokonferenzen geprägt, die in der Pandemie überhandgenommen haben. Das Schöne ist, dass meine Arbeit aus viel Austausch und Diskussion besteht und ich kontinuierlich dazulerne. 

 

Ich habe eher wenig Routine, was ich aber auch gerne mag. Es gibt natürlich Gremienarbeit und wir haben feste Institutstermine. Sehr regelmäßig halte ich Vorträge, die an ganz unterschiedliches Publikum gerichtet sind. Inzwischen bin ich dafür auch wieder mehr unterwegs. Wenig Rhythmus ist natürlich etwas kompliziert in der Planung, aber es wird auch nie langweilig und ich liebe die organisatorische und gedankliche Freiheit.

Wie verlief Ihr Werdegang nach Abschluss des ersten Staatsexamens?

Nach dem Abschluss des ersten Staatsexamens habe ich mich für eine Promotion entschieden – ich hatte einfach noch sehr viele Fragen und wollte „tiefer bohren“. Ein Stipendium der Stiftung, für die ich jetzt arbeite, hat mir das möglich gemacht. Und dann bekam ich in der Promotionsphase mein erstes Kind. Das Stipendium war in dieser Situation sehr viel wert, weil es mir ermöglicht hat, mit kleinem Baby sehr flexibel zu arbeiten. Das musste ich auch, denn ich habe nur den Basissatz Elterngeld bekommen: 300 Euro! Stipendien wurden nicht als Einkommen behandelt. Da war eine längere Elternzeit dann keine Option. 

 

Als Promovierende mit Baby war es für mich im Rückblick aber auch entscheidend, dass ich wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Eva Kocher werden konnte. Dort wurde ich in das wissenschaftliche Umfeld eingebunden, statt zwischen Schreibtisch und Sorgearbeit zu vereinsamen. Ich hatte schon zu einer Zeit, als das noch alles andere als selbstverständlich war, eine Chefin, die mir ermöglicht hat, mobil zu arbeiten und Vereinbarkeitslösungen zu finden. Außerdem war Prof. Dr. Susanne Baer in der Promotionszeit ebenfalls eine ganz wichtige Lehrerin für mich, indem sie mich in ihr Kolloquium aufgenommen und so in die Tätigkeiten und Netzwerke ihres Lehrstuhls eingebunden hat. Das wiederum kam über den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) zustande, der schon damals tolle Nachwuchsarbeit gemacht hat. 

 

Als frisch gebackene Mutter war es wirklich wichtig, nicht im stillen Kämmerlein zu versinken, sondern Kontakte in meinem beruflichen Umfeld zu knüpfen und im Austausch mit anderen Wissenschaftler*innen zu stehen. Die Netzwerke, die sich daraus ergeben haben, sind bis heute für mich wichtig. Im Laufe der Promotionszeit habe ich dann noch mein zweites Kind bekommen, habe also den Abschluss meiner Promotion, das Referendariat und das zweite Staatsexamen mit zwei Kindern absolviert. Es ist leider immer noch so, dass es in diesem Bereich sehr viel Verbesserungsbedarf bei den Bedingungen für Menschen mit Sorgeverpflichtungen gibt. Ich habe mich im Referendariat mit den wenigen anderen Eltern in meiner AG zusammengetan. Das kann ich sehr empfehlen.

Nach dem zweiten Staatsexamen hatten Sie eigentlich schon eine Stelle zur Habilitation zugesagt. Warum haben Sie diese schlussendlich doch nicht angetreten?

Die Habilitationsstelle war – wie so oft – befristet. Als sich dann zeitgleich die Chance auftat, für die IG Metall als Gewerkschaftsjuristin tätig zu werden, habe ich der Wissenschaft erstmal den Rücken gekehrt: Eine unbefristete Stelle und ein ordentliches Gehalt sind mehr wert als eine nette Option vielleicht irgendwann Professorin zu werden, wenn man eine Familie ernährt. Die völlig unsichere Aussicht, wie und wo es nach der Habilitation weitergeht, ist einfach sehr abschreckend – insbesondere als Mutter, die nicht nur für sich selbst Entscheidungen treffen muss. 

 

Die Arbeit in der Praxis habe ich nie bereut. Ganz im Gegenteil. Meine Erfahrungen dort waren unverzichtbar. Als Tarifjuristin bei der IG Metall habe ich hautnah erlebt, welch riesige Diskrepanz zwischen dem Arbeitsrecht, wie es auf dem Papier steht, und der Praxis besteht. Ich habe unheimlich viele Menschen kennengelernt, die sich in Gewerkschaften und Betriebsräten für bessere Arbeitsbedingungen engagieren. Dafür, diese Menschen als Juristin mit meinem Fachwissen unterstützen zu können, hat sich die ganze Mühe des Studiums gelohnt. Unverzichtbar war auch, was ich z.B. als Aufsichtsrätin gelernt habe. Es ist sehr hilfreich, wenn man als Arbeitsrechtlerin mal Fabriken von innen gesehen hat und die Abläufe kennt, mit denen Betriebsparteien und Sozialpartner sich tagtäglich befassen. Jetzt habe ich das große Glück, dass ich beides zusammenbringen kann – wissenschaftliches Arbeiten, aber im engen Austausch mit der Praxis.

Warum passt denn gerade Arbeitsrecht so gut zu Ihnen und was macht dieses Rechtsgebiet für Sie besonders?

Ich habe mich bewusst für das Arbeitsrecht als ein Fach entschieden, in dem explizit davon ausgegangen wird, dass es große Ungleichheit in der Gesellschaft gibt und insbesondere ein ungleiches Machtverhältnis zwischen den beiden Seiten eines Arbeitsvertrages: Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen. Arbeitsrecht hat das Ziel, hier für mehr Gleichgewicht zu sorgen. Da ich zu denjenigen gehöre, die Jura aus einem Gerechtigkeitsantrieb studiert haben, habe ich mich darin sehr wiedergefunden.

Die Entscheidung, direkt nach dem ersten Staatsexamen zu promovieren, geht bei vielen mit der Angst einher, in der Zwischenzeit das mühsam erlernte Examenswissen zu vergessen und sich dann während des Referendariats diesbezüglich mit AG-Kolleg*innen zu vergleichen. Was können Sie für den Umgang mit solchen Unsicherheiten raten?

Natürlich war ich beim Examenswissen nicht mehr auf dem neuesten Stand und das ist kein Vorteil. Aber diesem großen, eigentlich unmenschlichen Druck des Examens Stand zu halten, ist tatsächlich etwas, das mir nach all den Erfahrungen zwischen Studium und Referendariat leichter gefallen ist. Nachdem ich teilweise mit einem Stipendium promoviert habe, dann aber auch während bzw. nach der abgeschlossenen Promotion in Forschungsprojekten weitergearbeitet habe, hatte ich die Erfahrung gemacht, wie juristisches Arbeiten funktioniert und dass Menschen für die juristische Arbeit ganz viele unterschiedliche Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen können. Außerdem gibt es so viele Möglichkeiten, sich mit der beruflichen Qualifikation einer Juristin an den verschiedensten Stellen einzubringen und weiterzuentwickeln. Deshalb rate ich jungen Frauen: Lasst Euch nicht auseinanderdividieren oder einschüchtern. Netzwerken bringt viel weiter als Konkurrenz – und macht mehr Spaß! Es gibt genug Platz in der Fachwelt. Leider studieren und arbeiten wir in einem Umfeld, in dem es besonders schwierig ist, einen gesunden Umgang mit Leistungsdruck und ungesunder Konkurrenz zu finden.

Sie haben schon berichtet, dass Sie während Ihrer Promotionszeit Mutter zweier Kinder geworden sind. Das stellt eine besondere Art der Doppelbelastung dar. Wie sind Sie damit umgegangen und was raten Sie Frauen in der gleichen Situation?

Weder in der juristischen Ausbildung noch in der Arbeitswelt gibt es wirklich so etwas wie Vereinbarkeit. Die Norm setzen immer noch Menschen, die keine Sorgearbeit leisten müssen. Wenn man diese Normen erfüllen will und gleichzeitig Sorgearbeit leistet, ist das sehr kräftezehrend. Wie man an den Daten zur Verteilung von Teilzeitarbeit sieht: Viele Frauen wollen oder können sich dem nicht stellen. Und mit „nicht können“ meine ich nicht die persönliche Fähigkeit, sondern fehlende Ressourcen. Ich habe meinen Weg mit Kindern nicht geschafft, weil ich so „wahnsinnig toll“ bin, sondern weil mein Mann von Anfang an sehr viel Verantwortung für die Kinder übernommen hat. Weil ich ein Netzwerk hatte. Und inzwischen habe ich auch finanzielle Ressourcen, die mir die Vereinbarkeit erleichtern. Was wir uns klar machen müssen, ist, dass es nicht um persönliche Fähigkeiten oder Entscheidungen geht, denn gesellschaftliche Strukturen und eine von und für Männer gemachte Arbeitswelt setzen den Rahmen. Ich rate anderen Frauen zum Thema Vereinbarkeit daher, sich von der Erwartungshaltung der Gesellschaft zu befreien. Sie erzeugt viel Unglück: Denn den typischen Rollenerwartungen oder Zielvorgaben, die einem einerseits im Beruf und andererseits als „gute Mutter“ begegnen, kann man nicht gleichzeitig gerecht werden. Diese beiden Welten werden in unserer Wirtschaft immer noch als Paralleluniversen gedacht und gestaltet. Je früher es gelingt, sich selbst zu vertrauen, der Beziehung zu den eigenen Kindern zu vertrauen und berufliche Netzwerke zu knüpfen, in denen man positives Feedback für die eigene Arbeit bekommt, umso besser geht es einem. Und dann können wir auch besser arbeiten. Aber natürlich – das sage ich als Arbeitsrechtlerin und weil ich diese Erfahrung selbst gemacht habe: Niemand ist allein seines Glückes Schmied, erst recht nicht als Mutter! Es ist unerlässlich, Förderer*innen zu haben und Arbeitgeber*innen, die das sehen und sich bemühen, so etwas wie Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf herzustellen. Die Verantwortung dafür, es besser zu machen, liegt also nicht bei den Eltern.

Würden Sie die zeitliche Reihenfolge Studium, Promotion und Familiengründung und dann das Referendariat noch einmal so wählen bzw. anderen empfehlen?

 

Ich würde mir nicht anmaßen, eine Reihenfolge für irgendjemanden zu empfehlen. Unsere Rahmenbedingungen, Beziehungen und Körper sind doch so unterschiedlich! Was für mich schwierig war, und das kann ich tatsächlich nicht empfehlen, ist, das zweite Examen zu lange hinauszuschieben. Es setzt das Wissen des ersten Examens voraus und es war durchaus eine große Herausforderung, nach der längeren Zeit der „anderen Art“ des Arbeitens wieder in diesen Modus „ich lerne für ein Examen“ hineinzukommen und Stoff aufzuholen. Strafrecht und so. (lacht) Trotzdem ist das zweite Examen wegen der Praxiserfahrungen und der zusätzlichen beruflichen Qualifikation ganz wichtig.

Wie entscheidet man als Paar, wer Hauptverdiener*in ist und wer primär zu Hause die Sorgearbeit übernimmt und wie geht man ein solches Gespräch an?

Das ist eine sehr private Frage. Sie ist aber auch sehr politisch und deshalb möchte ich sie beantworten: Ich glaube, dass da noch immer so ein romantisches Mäntelchen über Beziehungen und insbesondere Elternschaft liegt. Wenn wir uns die Daten anschauen, sieht man leider ganz eindeutig, wie diese Verteilung bisher funktioniert; nämlich zu Lasten der Frauen. Und das hat ganz erhebliche Folgen, z.B. für die Rentenansprüche, Karrieremöglichkeiten oder die wirtschaftliche Situation gerade dann, wenn eine Partnerschaft in die Brüche geht. Und auch das passiert, so unromantisch es ist, statistisch sehr, sehr häufig. 

 

Ich war mir durch meine eigene Forschung zum Glück schon sehr bewusst über die Konsequenzen dieser Entscheidungen: Wer steigt wie lange aus dem Job aus, wer arbeitet wieviel, wenn wir Eltern werden? Deswegen haben wir das Thema als Paar sehr bewusst diskutiert und bewusst gesellschaftliche Konventionen und Rollenbilder infrage gestellt, die sich nur unglaublich langsam verändern. Das gilt übrigens auch für Väter. 

 

Hier den Spieß „einfach“ herumzudrehen, funktioniert meines Erachtens nicht. Man muss eine – wie ich finde – feministisch gerechte Lösung finden, in welcher Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit gerecht verteilt werden. Sorgearbeit bedeutet ja nicht nur Herzensmomente mit Kindern verbringen, sondern das sind teilweise sehr anstrengende, sich immer wieder wiederholende Aufgaben (Spülmaschine ausräumen, Wäsche waschen, Fahrdienste machen, Küche putzen, Berge an Mental Load, also sehr lange To-Do-Listen…). Man muss das als Paar immer wieder neu sortieren und an unterschiedlichen Stellen im Gespräch bleiben. Es muss ja nicht immer 50/50 sein, aber es darf eben nicht starr ungleich verteilt sein. Das korrespondiert auch mit Forderungen, die ich als Forscherin arbeitsrechtlich habe. Die bestehenden Regelungen sind hier noch immer viel zu starr, Berufstätigkeit von Frauen ist als kleiner Hinzuverdienst konzipiert, z. B. auch steuerrechtlich. Dieses so genannte „Ernährermodell“ wird immer noch subventioniert. Es kann doch nicht sein, dass eine Partnerin sagt: „Jetzt bin ich die nächsten 15 Jahre in kleiner Teilzeit und Du ziehst deine Karriere voll durch. Ich profitiere dann hoffentlich auch von Deinem Einkommen und Deiner Rente. Ich habe zwar einen Beruf gelernt, aber das mache ich vielleicht mal irgendwann später, wenn mich dann noch jemand will.“ 

 

Wir haben arbeitsrechtlich einige Instrumente, die eine gerechtere, flexiblere Lösung in der Partnerschaft fördern, z.B. das Elterngeld Plus oder die Brückenteilzeit. Insgesamt ist das noch viel zu wenig, um die Rahmenbedingungen bei Arbeitgeber*innen zu verbessern. Diese setzen Grenzen für diese Gespräche, die dann im Privaten geführt werden müssen. 

 

Beispielsweise gibt es auch die Möglichkeit, nur vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren, sie also auch wieder aufstocken zu können, wenn ein Paar entscheidet: „es ist Zeit, dass wir tauschen, mir fällt hier zu Hause die Decke auf den Kopf“, oder umgekehrt kann es ja auch sein, dass eine Partnerin sagt: „Ich bin unglücklich, weil ich nur noch auf Dienstreise bin und die Kinder nie sehe, jetzt möchte ich mal im Beruf kürzer treten.“ Das geht in finanzieller Hinsicht für Familien nur dann, wenn Rollenwechsel in der Arbeitswelt möglich sind. Hier muss noch so viel mehr passieren, damit Paare überhaupt eine Chance für gerechte Lösungen im Privaten haben. 

 

Um es mit einer persönlichen Bemerkung abzurunden: Natürlich sind das keine romantischen Debatten, die man da führt. (lacht) Aber bis es Eltern leichter gemacht wird, gerechte Lösungen zu finden, bleibt es in den Partnerschaften auch anstrengend, darüber zu verhandeln.

Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice werden häufig als die Lösung für Vereinbarkeit von Familie und Beruf genannt. Wie schafft man es, trotz physischer Abwesenheit die „Präsenz“ vor Ort nicht zu verlieren und sicherzustellen, dass man für berufliche Chancen gleichermaßen berücksichtigt wird wie Kolleg*innen, die vor Ort arbeiten? 

Das ist eine ganz wichtige Frage, weil sich der Anteil von Beschäftigten im Homeoffice ja massiv ausgeweitet hat und dieser Trend nach den neuesten Daten auch nicht rückläufig ist. Aber es lässt sich nicht pauschal sagen, dass Arbeit im Homeoffice automatisch eine gleichstellungspolitische Maßnahme ist. Natürlich ist das Sparen von Fahrtwegen etwas, das sich positiv auf Vereinbarkeit auswirkt und das kommt dann oft auch Frauen zugute. Andererseits haben die letzten Untersuchungen auch wieder gezeigt, wie viel unbezahlte Mehrarbeit Beschäftigte im Homeoffice machen, weil sie sich dazu verpflichtet fühlen und die Grenzen zwischen Privatem und Arbeit verwischen. Das ist vor allem für Frauen, die ja einen Großteil der Sorgearbeit übernehmen, ein großes Problem, denn die Belastung nimmt so zu statt ab. Homeoffice ist also durchaus ein ambivalentes Instrument. Die Frage ist deshalb genau richtig: Eines der Risiken ist auch das „Verschwinden“ von Frauen von "den" Flurgesprächen und informellen Runden jenseits der offiziellen Online-Teamkonferenzen, in denen wichtige Beziehungen geknüpft und Informationen ausgetauscht werden, die dann vielleicht für weitere Entscheidungen ausschlaggebend sind. Deshalb denke ich, dass Führungskräfte sehr genau im Blick haben müssen, wie Beschäftigte im Homeoffice eingebunden werden und man auf jeden Fall dafür sorgen muss, dass sie überhaupt eingebunden werden in die Teamarbeit. Wichtig dabei: Es ist Aufgabe der Führungskräfte und nicht der Beschäftigten selbst, sich an die Oberfläche zu kämpfen, für Austausch, Sichtbarkeit und weitere Vernetzung zu sorgen. Ich halte es außerdem für wichtig, dass die Arbeit im Homeoffice freiwillig bleibt. Ein großes Problem gerade in Kombination mit Sorgearbeit ist leider auch die Entgrenzung der privaten und beruflichen Sphäre, die Menschen den Umfragen nach zu noch mehr Überstunden verleitet.

Aus der Perspektive des Ziels der Geschlechtergerechtigkeit – wie sähe Ihrer Ansicht nach der*die „perfekte“ Arbeitgeber*in aus?  

Oh, das ist eine sehr große Frage! Für mich ist das ein tarifgebundener Arbeitgeber, weil das bedeutet – und das ist für mich auch eine feministische Perspektive – dass Arbeitsbedingungen nicht einseitig diktiert, sondern von allen verhandelt werden, aber eben nicht einzeln, sondern gemeinsam. Und, dass es Möglichkeiten gibt, auch von der Arbeitnehmer*innenseite her Veränderungen zu bewirken. Dafür braucht es Mitbestimmung und zwar am besten ein Betriebsratsgremium, das möglichst divers ist. Überhaupt müssen möglichst unterschiedliche Menschen in Verantwortung sein. Wichtig ist auch sehr viel Bewusstsein für alle diskriminierenden Strukturen und die Bereitschaft, diese zu verändern. Als ich noch der Kommission für Arbeitsrecht des djb angehörte, haben wir einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz der Privatwirtschaft entwickelt. Dort ist im Grunde genommen entworfen – und zwar bis ins kleinste Detail – was Arbeitgeber*innen tun müssten, um sich geschlechtergerecht zu verhalten: Sie müssten regelmäßig ihre Regeln darauf untersuchen, ob sie einen negativen Effekt auf die Gleichstellung haben. Dazu gehören beispielsweise Entgeltsysteme, Arbeitszeiten und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Dann ergreift ein Unternehmen auch transparente Schritte, um an den Stellen entgegenzuwirken, wo diskriminiert wird. Das sind natürlich je nach Branchen sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen.

Durch Ihre Lehraufträge an der EBS Wiesbaden und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin stehen Sie auch heute noch im direkten Austausch zu Jurastudent*innen. Gibt es spezielle Gründe, weshalb sich vor allem auch bei Jura so wenige Frauen für eine Hochschulkarriere entscheiden?

Zuerst einmal finde ich es sehr beeindruckend und schön zu sehen, wie sich Juristinnen heute auch in feministischen Netzwerken zusammenschließen, um sich gegenseitig voranzubringen. Das ist vor allem in der Wissenschaft entscheidend. Außerdem ist es außerordentlich wichtig, dass junge Jurist*innen sich heute sehr bewusst mit diskriminierenden Strukturen sowohl bei den Ausbildungsinhalten als auch in den Prüfungssituationen befassen, zum Beispiel im djb. Das empfinde ich als Fortschritt zu den „Nullerjahren“, in denen ich studiert habe. Damals gab es auch sehr wenige weibliche Vorbilder an den Unis. Leider sind Juraprofessorinnen immer noch Mangelware! Nach meinem Unterricht kommen regelmäßig junge Frauen und sagen, wie toll es ist, auch mal eine Frau als Hochschullehrerin zu haben. Das hätte ich mir auch gewünscht. 

 

Ansonsten spielt für die Frage, weshalb sich so wenige Juristinnen für eine Hochschulkarriere entscheiden – wie in den anderen Wissenschaften auch – eine Rolle, dass der wissenschaftliche Karriereweg eben ist, wie er ist. Gut ausgebildete Juristinnen entscheiden sich offensichtlich, eine unbefristete Stelle anzunehmen, in der sie klarere Entwicklungsmöglichkeiten sehen und Chancen haben, ihre Potentiale zu entwickeln und ihr Fachwissen einzusetzen. Insbesondere mit Kindern ist man einfach nicht bereit, sich diesem zum Teil unfairen Wettrennen um Professor*innenstellen mit mehreren Lehrstuhlvertretungen queer durchs Land zu stellen. Das ist finde ich ein großes Problem für die Wissenschaft! Es werden richtig große Talente nicht genutzt, was gleichzeitig patriarchale Strukturen zementiert.

Im Vorgespräch haben Sie mir von zwei Auslandsaufenthalten erzählt: Ein Aufenthalt als Erasmusstudentin in Spanien und ein sechsmonatiger Aufenthalt in Israel im Rahmen eines rechtsvergleichenden Forschungsprojekts. Warum sollte sich keine junge Juristin eine Auslandserfahrung entgehen lassen?

Ich zehre noch immer menschlich von den Erfahrungen und Freundschaften, die ich im Ausland gemacht habe. Auslandsaufenthalte sind einfach horizonterweiternd und man wird vor neue Herausforderungen gestellt – der klassische „Blick über den Tellerrand“. Das Schöne an der Erasmuszeit ist vor allem das Zusammenleben mit so vielen verschiedenen Menschen aus unterschiedlichen europäischen Ländern. Das ist eine große persönliche Bereicherung. In meiner WG waren Mitbewohner*innen aus Italien, Frankreich und Spanien. Wir sind bis heute befreundet. Auch wären sowohl meine Beziehung zu Israel als auch meine Selbstwahrnehmung als Europäerin definitiv anders, wenn ich nicht das Leben und die Menschen in diesen Ländern kennengelernt hätte.

 

Natürlich ist es auch fantastisch, Sprachen zu lernen. Ich fand es zudem äußerst interessant, andere Rechtssysteme kennenzulernen. Das gibt einem einen anderen – einen kritischeren – Blick auf das eigene Rechtssystem und die Gesellschaft. Ich kann eigentlich nur Vorteile aufzählen und empfinde es als großen Gewinn, dass diese Auslandsaufenthalte durch die Stipendien in dieser Form möglich waren.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie aus Ihrer Sicht als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte und wieso?

Tatsächlich sind viele Frauen, die ich als Juristinnen und als Menschen fantastisch finde, hier schon porträtiert! 

 

Für mich als „Partnerin-in-crime“ im kleinen Kreis der gewerkschaftsnahen Arbeitsrechtlerinnen sehr wichtig ist Micha Klapp, die jetzt die Rechtsabteilung beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Bundesvorstand leitet. 

 

Außerdem möchte ich Rechtsanwältin Birgit Dietze nennen. Sie war Leiterin des IG Metall Bezirks in Berlin, Brandenburg und Sachsen, Aufsichtsrätin und Tarifjuristin. Sie hat erst eine Ausbildung in einem Industriebetrieb gemacht, war früh als Gewerkschafterin aktiv und hat dann Jura studiert. Ein Werdegang, der hier auch ein Gesicht bekommen sollte.

Vielen Dank für das Gespräch!

Passau/Berlin, 26. August 2022. Die Fragen stellte Marie-Katrin Schaich.

Spannende Porträts, die Dich ebenfalls interessieren könnten:

Mahsa Eggers, Executive Director – Compliance Risk Management bei JPMorgan Chase & Co., über ihren Wechsel von der Tätigkeit als Rechtsanwältin zur Unternehmensjuristin, die Unterschiede bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Wege, wie sie Frauen bewusst in Führungspositionen verhilft. Weiterlesen 

Elizabeth Hincapié H., LL.M., Head of Legal EMEA, Syndikusrechtsanwältin bei Harsco Rail, über ihren Weg von Kolumbien über Spanien nach Deutschland, die Ungleichbehandlung von Jurist*innen mit ausländischen Wurzeln in Deutschland und ihr starkes positives Mindset. Weiterlesen 

 

bottom of page