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Foto: © Universität Passau / Hernandez  

Dr. Christina-Maria Leeb, Diplom-Juristin (Univ.), im Porträt

"Mich fasziniert die hohe Geschwindigkeit, mit der technologischer Fortschritt voranschreitet."

Dr. Christina-Maria Leeb, Referendarin mit Schwerpunkt IT, IP und Medienrecht, über Dash Buttons, zukünftige Herausforderungen in der juristischen Arbeitswelt, den Umgang mit der Presse und Tipps zum effektiven Netzwerken.

Liebe Christina, Du hast 2016 erfolgreich Dein 1. juristisches Staatsexamen abgeschlossen und zwar als Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes. Wie hast Du das Stipendium erhalten - wie war der Auswahlprozess?

 

Ich wurde von meiner Schule für das Stipendium vorgeschlagen. Es gibt aber verschiedene Wege, um ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes zu erhalten. Neben dem Schulvorschlag gibt es auch die Möglichkeit, dass eine Hochschule den Vorschlag macht. Der Vorteil in diesen zwei Fällen ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber direkt in die nächste Runde kommt. Inzwischen gibt es aber auch eine Selbstbewerbung mit Auswahltest auf der Homepage der Studienstiftung des deutschen Volkes: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende/bewerbung-und-auswahl/selbstbewerbung/. Nach dem Vorschlag oder dem Bestehen des Auswahltests findet ein Wochenende mit Einzelgesprächen und Diskussionsrunden statt. Von den Kandidatinnen und Kandidaten wird beispielsweise verlangt, eine Moderation zu übernehmen und über ein vorbereitetes Thema zu referieren. An mein Thema erinnere ich mich immer noch genau - es betraf direkte Demokratie auf Bundesebene. Nach diesem Wochenende erhielt ich einen positiven Bescheid. Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf einen fixen elternunabhängigen Betrag. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Aufstockung des Betrags mit einer Extraförderung beispielsweise für bestimmte Projekte wie Auslandsaufenthalte.

Hat die Studienstiftung des deutschen Volkes Dich – neben der finanziellen Komponente – auch im Rahmen Deines Studiums oder bei der Karriereplanung unterstützt?

Ja, absolut. Es gibt beispielsweise Akademien zu bunt gemischten Themen. Das war wahnsinnig wertvoll für mich. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden für die Akademien in Studienanfänger und Fortgeschrittene unterteilt, so dass der Inhalt für jeden richtig ist. Darüber hinaus erhält jede Stipendiatin und jeder Stipendiat eine persönliche Mentorin oder einen persönlichen Mentor an der Hochschule. Mein Mentor war Juraprofessor und wahnsinnig toll. Ich konnte etwa mit meiner Studienplanung zu ihm kommen und er hat einmal im Semester eine Exkursion mit unserer Stipendiatengruppe unternommen. Insgesamt hat er mich sehr bestärkt, in dem was ich tue. Der Fokus der Unterstützung der Studienstiftung liegt also auf der Studienplanung (nicht primär auf der Karriereplanung), der Möglichkeit zum Austausch im Bereich der Wissenschaft und bietet Vorbilder, an denen man sich orientieren kann.

Du warst als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheits- und Internetrecht an der Universität Passau beschäftigt. Deine Dissertation beschäftigt sich mit den Themen Digitalisierung, Legal Tech und Innovation. Was fasziniert Dich an diesem Fachbereich besonders?

Bereits als kleines Kind war ich schon immer an technischen Sachen und Abläufen interessiert und später dann an IT und Digitalisierung. Die hohe Geschwindigkeit, mit der technologischer Fortschritt voranschreitet und damit einhergehend die Notwendigkeit, völlig neue Sachverhalte unter status quo zu bewerten, fasziniert mich am meisten. Es gibt in diesem Bereich kaum (höchst-)richterliche Rechtsprechung – es sind keine ausgetretenen juristischen Pfade. Dadurch ergibt sich für mich die tolle Möglichkeit, auch mal Vorträge in diesem Bereich zu halten und Publikationen zu schreiben und auf diese Weise mitunter – zumindest indirekt – zukünftige Rechtsprechung mitzugestalten. Beispielsweise habe ich einen Aufsatz über Dash Buttons (kleine Buttons analoger Art, die mit Amazon verknüpft sind und bei Anklicken eine Nachbestellung veranlassen) veröffentlicht: Rechtskonformer Vertragsabschluss mittels Dash Button? (MMR 2017, 89). Irgendwann habe ich gesehen, dass das OLG München meinen Aufsatz in einem Urteil zitiert hat – das hat mich natürlich sehr gefreut.

Du hast neben Deiner Dissertation viel zu Fragen des IT-, Urheber-, Medien- und Datenschutzrechts publiziert und Vorträge gehalten. Veröffentlichen aus Deiner Sicht Frauen weniger als Männer? Wieso?

Das ist eine interessante Frage. Generell ist das Verhältnis nach meinem Gefühl in der Juristerei eher ausgewogen. Ich habe mir dazu aber eine Statistik angesehen – die Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer von 2019 – und den Frauenanteil in den genannten Rechtsbereichen errechnet:

  • Gewerblicher Rechtsschutz: 28 % Frauen

  • Urheber- und Medienrecht: knapp 23 % Frauen

  • Informationstechnologierecht: 18 % Frauen

 

Nachdem ein Teil der Fortbildungsverpflichtung der Fachanwältinnen und Fachanwälte auch durch Publikationen und Vorträge erfüllt werden kann, bilden diese Zahlen die Geschlechterverteilung vermutlich auch im Bereich der Veröffentlichungen und Vorträge zu diesen Themen zutreffend ab.

 

Warum in diesen Bereichen signifikant weniger Frauen tätig sind, liegt aus meiner Sicht vor allem an dem noch immer vorherrschenden Vorurteil, dass Mädchen von Vornherein in technischen Dingen weniger begabt wären als Jungen.

Du hast eine Reihe von Auszeichnungen erhalten, u.a. wurdest Du als „Woman of Legal Tech 2018“ ausgezeichnet. Letztes Jahr erfolgte die Aufnahme in das Talentprogramm „Bayerns Frauen in Digitalberufen (BayFiD)“. Was für (neue) Tätigkeiten bringen diese Auszeichnungen mit sich?

Diese Auszeichnungen sind natürlich eine große Ehre für mich und bedeuten Sichtbarkeit. Außerdem wird mein Netzwerk größer und ermöglicht mir den Austausch mit spannenden Personen aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Durch die Aufnahme in das Talentprogramm BayFiD erhalte ich etwa die Gelegenheit, über den Tellerrand zu schauen. Es gibt dort 50 Frauen im Alter von 18-30 Jahren (davon nur drei Juristinnen) und wir haben die Möglichkeit der Teilnahme an Workshops, neulich etwa zur Einführung in das Thema Robotics und Artificial Intelligence (AI) sowie einen Coding-Grundlagenkurs. Besonders begeistert mich auch der Austausch mit den anderen Frauen, die ebenfalls ausgezeichnet wurden. Sie alle sind toll, sehr intelligent, sympathisch und vor allem herrscht kein Neid, man bestärkt sich im eigenen beruflichen Werdegang und es herrscht einfach ein netter Umgang untereinander.

Über Dich gibt es auch einige Veröffentlichungen/Zeitungsartikel und ein Interview im ZDF. Musstest Du den Umgang mit der Presse lernen?

Ja, der ist nicht immer einfach und natürlich hatte und habe ich hier steile Lernkurven. Es gibt aber zum Beispiel an der Uni Kurse, um den Umgang mit der Presse zu erlernen und Tipps für Interviewsituationen zu erhalten. Außerdem gibt es auch gezieltes Stimmtraining, das einem helfen kann, seine Stimme in schwierigen und angespannten Situationen unter Kontrolle zu halten. Bei mir war es aber hauptsächlich "learning bei doing", also üben, üben, üben. Und hilfreich ist es auch, darum zu bitten, dass man beispielsweise einen Text vor Veröffentlichung noch zur Freigabe erhalten kann. Wenn Journalistinnen und Journalisten eine rechtliche Einschätzung zu einem aktuellen Thema haben möchten, ist das meistens in Ordnung für sie. Herausfordernd ist für mich die geringe Zeitspanne, die ich oft nur habe, um etwas auf den Punkt zu bringen. Beispielsweise sitzt ein Journalist gerade buchstäblich vor dem BGH, bekommt eine Pressemitteilung und möchte innerhalb einer Stunde eine Einschätzung zu einem bestimmten Thema von mir. Mir hilft dabei oft auch eine schnelle Einschätzung aus meinem persönlichen Netzwerk, das ich in diesen Situationen um Rat frage, um zumindest die Plausibilität schnell sicherzustellen.

Ist der Bereich Digitalisierung/Legal Tech und Innovation aus Deiner Sicht eher männlich geprägt? Falls ja – gab es für Dich bisher spezielle Herausforderungen als Frau in diesem Bereich?

Hinter die männliche Prägung können wir nach der Frage zu den Publikationsanteilen von Männern und Frauen ein „+“ machen, das steht fest. Aktuell sehe ich aber in vielen Bereichen erfreulicherweise eine gestiegene Sensibilität und gestiegene Offenheit für die Themen (Gender) Diversity und Inclusion. Das liegt an der Arbeit vieler großartiger Frauen und Männer. Ich habe persönlich bislang nur positive Erfahrungen gemacht. Es passiert viel und das ist auch absolut notwendig.

Du arbeitest als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Rechtsanwaltskanzlei. Hast Du Dich beruflich schon in diese Richtung orientiert? 

Vieles, was ich bisher vom Anwaltsberuf kennengelernt habe, gefällt mir sehr gut. Das Referendariat gibt mir aber zum Glück noch Zeit, mich konkret zu entscheiden und auch noch einen – kleinen – Teil der weiteren Tätigkeitsfelder von Juristinnen und Juristen kennenzulernen. Ich bin noch nicht zu 100% fixiert, sondern halte mir die Entscheidung offen.​

Was sind aus Deiner Sicht die Herausforderungen der Zukunft im Anwaltsberuf einerseits und andererseits generell im juristischen Bereich? Wie wird die Corona-Pandemie möglicherweise die Arbeitswelt verändern?

Der erste Punkt ist die Digitalisierung und digitale Transformation: Wie man es schafft, seine eigenen Prozesse zu standardisieren, wird eine der größten Herausforderungen der Zukunft im Anwaltsberuf sein. Bezogen auf die Anwaltschaft werden durch nichtanwaltliche Anbieter am Markt Bereiche wegbrechen, aber durch eine Fokussierung auf die Unique Selling Proposition (USP) werden sich auch viele Chancen ergeben. Wichtig ist für Anwältinnen und Anwälte ja auch, die wirtschaftlichen Auswirkungen für ihre Mandantinnen und Mandanten in den Blick zu nehmen. Es reicht oftmals nicht aus, nur nach der „perfekten“ juristischen Lösung zu suchen. Eine Notwendigkeit wird auch darin bestehen, Vergütungsmodelle anders, vor allem transparenter, zu gestalten. Die Stundenhonorare in (insbesondere großen) Anwaltskanzleien passen nicht mehr zu der "Gratismentalität" im Internet. Kurz gefasst, müssen vielfach Prozesse schneller, günstiger und benutzerfreundlicher gestaltet werden.

 

Der zweite großer Punkt ist die Nachwuchsgewinnung. Arbeitgeber müssen herausarbeiten, was die Bedürfnisse der Bewerberinnen und Bewerber in der aktuellen Zeit (und nicht gemäß konservativer vergangener Strukturen) sind und Entgegenkommen zeigen. Facetime nur der Facetime Willen beispielsweise halte ich für unsinnig. Insofern hat die Covid19-Pandemie möglicherweise sogar etwas Positives – sie stärkt Vertrauensarbeitszeit und flexibles Arbeiten, gerade auch im Hinblick auf den Arbeitsort. Mit diesen Modellen kann man viele Bewerberinnen und Bewerber nachhaltig an sich binden. Darüber hinaus halte ich nicht nur Flexibilität für elementar, sondern auch Wertschätzung. Die Generationen jetzt wachsen damit auf, dass sie auch in jungen Jahren ihre Meinung frei äußern und einbringen können. Dies könnten Arbeitgeber beispielsweise durch ein sog. "reverse mentoring" für sich nutzen. In dieser Konstellation ist eine Berufsanfängerin oder ein Berufsanfänger nicht nur Mentee, sondern kann auch Mentorin bzw. Mentor für erfahrenere Anwältinnen und Anwälte sein, etwa bei der Nutzung von digitalen Medien. Fühlen die Bewerberinnen und Bewerber sich wertgeschätzt, können selber Ideen einbringen und fühlen sich wohl, ist die Wahrscheinlichkeit für eine "Win-Win Situation" hoch.

 

Der Einfluss der Corona-Pandemie auf die Arbeitswelt ist schwer einschätzbar. Es besteht aber die Möglichkeit, dass sie die Wertschätzung von persönlicher und "face to face" Zeit fördert. Menschen werden es vielleicht schlicht mehr genießen und effektiver nutzen, wenn sie sich persönlich sehen und das nicht selbstverständlich ist.

Du hast eine eigene Website und ein gutes Selbstmarketing. Das ist bei (jungen) Jurist*innen nicht häufig. Wie bist Du darauf gekommen und welche Fähigkeiten musstest Du dafür mitbringen?

(Lacht) Das ist eine lange Geschichte und war eigentlich Zufall. Ich habe vor Beginn meines Studiums eine Ausbildung als Justizfachwirtin gemacht, danach über den zweiten Bildungsweg mein Abitur nachgeholt und war danach als Verfahrensbeiständin in Familiensachen tätig. Zu der Zeit wurde das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) durch das jetzige Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ersetzt. Das FamFG sieht vor, dass für Kinder in vielen Konstellationen ein Verfahrensbeistand zu bestellen ist, da in Familiensachen oft über den Kopf des Kindes hinweg agiert wird. Ich war – primär in Sorge- und Umgangsfragen – als parteiliche Vertreterin tätig, um darauf zu achten, dass die Entscheidungen am Maßstab des Kindeswohls getroffen werden und sich auch das gesamte Verfahren hieran orientiert. Dafür habe ich mir eine Homepage erstellt, damit die Gerichte mich als Verfahrensbeiständin besser finden und bestellen konnten. Außerdem konnten sich die betroffenen Eltern auf diesem Wege schon einmal über mich und die – für sie häufig unbekannte – Funktion und Aufgabe eines Verfahrensbeistands informieren. Diese Tätigkeit habe ich dann sogar sieben Jahre lang ausgeübt, die Website immer wieder upgedated und auch immer mehr mit anderen Themen gefüllt.  

Welchen Rat und welche Tipps kannst Du Student*innen zu Beginn ihres Studiums mitgeben, um das Studium so erfolgreich und zielorientiert wie möglich zu gestalten?

Für die erste Berufsorientierung sind Praktika sicherlich hilfreich, damit man nach und nach eingrenzen kann, was einem Spaß macht. Über den Tellerrand schauen ist wichtig, Veranstaltungen und Seminare auch außerhalb des eigenen Fachbereichs besuchen und dadurch interdisziplinäres Denken implementieren. Beispielsweise ein Moot Court, Engagement in Hochschulgruppen, Auslandssemester sowie ggf. an der Hochschule angebotene Zusatzausbildungen könnten ebenfalls dazu beitragen.

Wie hast Du bisher Dein Netzwerk aufgebaut?

Ich versuche, berufliche Netzwerke aktiv zu nutzen und sie mit analogem Netzwerken zu kombinieren. Zum Beispiel besuche ich Veranstaltungen und Konferenzen zu Themen, mit denen ich mich beschäftige und veröffentliche dann einen kurzen Post, etwa auf Twitter oder LinkedIn dazu. Oft wird dadurch eine Diskussion angestoßen und ich komme mit Menschen in Verbindung, die ich vorher nicht kannte. Manchmal frage ich auch in Social Media, bevor ich eine Veranstaltung besuche, wer aus meinem Netzwerk auch dort ist und Zeit hat, einen Kaffee trinken zu gehen. Auf diese Weise treffe ich immer wieder neue Leute und baue mein Netzwerk aus.

Wie wichtig sind Netzwerke für Deinen Karriereweg?

Jedenfalls in der freien Wirtschaft sind Netzwerke sehr sinnvoll. Für mich sind sie außerdem freudestiftend und gewinnbringend. Ich nutze sie viel, daher wird eine Tätigkeit im Geheimdienst bei mir wohl auch nicht mehr funktionieren – zumindest nicht unter dieser Identität (sagt Christina mit einem Lachen).

Hast Du Vorbilder, die Deine berufliche Laufbahn bisher geprägt haben?

Ja, super viele. Ich habe sehr viele tolle Vorbilder und Mentorinnen/Mentoren in meinem Netzwerk über alle meine bisherigen beruflichen Stationen hinweg und bin dafür sehr dankbar. Die hier alle zu nennen, würde allerdings den Rahmen sprengen.

Welche Juristin hat Dich so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte?

Gudrun Scharr, Leiterin der Justizakademie in Bayern. Sie ist – kurz gefasst – sehr empathisch, intelligent und bodenständig.

Vielen Dank für das spannende Interview! 

München, 8. April 2020. Das Interview führte Marina Arntzen.

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