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Brunhilde Ackermann

Dr. Brunhilde Ackermann im Porträt

„Sei stets gut vorbereitet und gib Dein Bestes.“

Dr. Brunhilde Ackermann, Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof, über ihre Arbeit als zugelassene Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof und die Bereicherung durch ein breit gefächertes berufliches Aufgabenfeld.

Frau Ackermann, Sie haben zunächst 17 Jahre im gewerblichen Rechtsschutz in einer Kanzlei als Anwältin gearbeitet, bevor Sie Anwältin beim Bundesgerichtshof (BGH) geworden sind. Warum haben Sie sich entschieden, die „normale" Anwaltschaft zu verlassen und BGH-Anwältin zu werden?

So ganz einfach ist das nicht mit der Entscheidung: Man wird Anwältin beim Bundesgerichtshof nicht allein deshalb, weil man sich dafür entscheidet, sondern nur dann, wenn man von dem Wahlausschuss gewählt und vom Bundesjustizminister/in ernannt wird. An der neuen Aufgabe hat mich gereizt, dass man als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof nicht nur mit wissenschaftlichem Tiefgang arbeiten darf, sondern sogar muss. Außerdem ist bei der Lösung neuer juristischer Fragen Kreativität erforderlich und geboten, was sowohl anspruchsvoll als auch reizvoll ist. Ich war sehr gerne und mit Engagement und Begeisterung in der Kanzlei, in der ich Sozia war, tätig, fand es aber auch spannend, eine neue Aufgabe zu schultern und mir eine neue Existenz aufzubauen.

Sie haben in Heidelberg im Strafrecht promoviert. Würden Sie sagen, eine Promotion ist Voraussetzung, um BGH-Anwältin zu werden? Inwiefern nutzt Ihnen die Promotion heute bei Ihrer täglichen Arbeit?

Eine Promotion ist nicht Voraussetzung, um Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof zu werden, allerdings hilfreich, weil zu den Kriterien, die der Wahlausschuss prüft, unter anderem die Befähigung gehört, Sachverhalte juristisch zu durchdringen und hierfür der Umstand, dass man diese Fähigkeit im Rahmen der Promotion bereits unter Beweis gestellt hat, hilfreich ist. Auch bei der Bearbeitung von Revisionsfällen erweist sich das Erlernen eines systematisch fundierten Arbeitens im Rahmen der Promotion als vorteilhaft.

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Wie unterscheidet sich der Beruf als Anwältin von dem Beruf einer BGH-Anwältin inhaltlich und strukturell? Inwiefern sehen Sie Vorteile, inwiefern vielleicht auch Nachteile?

Als Anwalt/Anwältin hat man im forensischen Bereich keinen feststehenden Sachverhalt, sondern muss diesen erst herausarbeiten, was auch voraussetzt, dass einem bewusst ist, welcher Sachverhalt erforderlich ist, um die Subsumtion unter ein Tatbestandselement/eine Anspruchsnorm vornehmen zu können; im außerforensischem Bereich spielt die Beratung und die Gestaltung eine große Rolle von der Vertragsgestaltung bis zu Werbekonzepten bis zur Möglichkeit, ein Unternehmen „groß“ zu machen, in dem man es juristisch begleitet. Als BGH-Anwältin/Anwalt ist man mit einem feststehenden Sachverhalt konfrontiert, bei dem sich ausschließlich materiell-rechtliche und prozessuale Fragen stellen. Während die Tätigkeit an Gerichten unterhalb der Ebene der Obersten Bundesgerichte nicht zulässig ist, wäre die Beratung an sich möglich, indes fehlt hierzu in aller Regel die Zeit. Als Anwalt/Anwältin hat man Kontakt mit den Parteien und arbeitet häufig im Team; die Tätigkeit eines BGH-Anwalts/einer BGH-Anwältin ist demgegenüber eine eher einsame Tätigkeit. Sie erfolgt zwar für die jeweilige Partei, setzt jedoch keinen (intensiven) Kontakt mit den Parteien voraus, da es (nur) um Rechtsfragen geht. Die Konzentration auf Rechtsfragen ist nach meinem Empfinden ein Vorteil. Die einsamere Tätigkeit mag als Nachteil empfunden werden, der allerdings dadurch aufgewogen wird, dass das ganze Spektrum der Rechtswirklichkeit inclusive neuer Entwicklungen in der Lebenswirklichkeit, die einer adäquaten Lösung zugeführt werden müssen, zum Bundesgerichtshof und damit zu den BGH-Anwältinnen und -Anwälten kommt.

Als BGH-Anwältin sind Sie „näher" am BGH dran als andere Anwältinnen und Anwälte. Wie würden Sie Ihr Verhältnis zu den Richterinnen und Richtern des BGH beschreiben?

Das Verhältnis der Anwältinnen und Anwälten beim Bundesgerichtshof zu den Richterinnen und Richtern des Bundesgerichtshofs und damit auch mein eigenes Verhältnis würde ich als rundherum gut und von gegenseitigem Respekt getragen beschreiben. Schon die Etablierung einer besonderen Anwaltschaft beim Reichsgericht war von dem Gedanken geprägt, dass diese besondere Anwaltschaft in der Lage sein sollte, auf Augenhöhe mit den Richterinnen und Richtern am Reichsgericht zu verhandeln. Das „Augenhöhe“-Prinzip ist auch heute noch gültig und die Grundlage dafür, dass der Umgang miteinander von gegenseitigem Respekt geprägt ist.

In mündlichen Verhandlungen vor dem BGH sehen Sie sich einer Richter*innenbank von fünf herausragenden Juristinnen und Juristen gegenüber. Im Vorgespräch haben Sie mir erzählt, dass Sie auch nach über 21 Jahren als BGH-Anwältin bei manchen Terminen noch nervös sind. Wie gehen Sie mit dieser Nervosität bzw. diesem Druck um? Haben Sie beispielsweise bestimmte Rituale oder Glaubenssätze für sich etabliert?​

Es liegt in der Natur der Sache, dass man als Anwältin/Anwalt Prozesse für seine Mandanten gewinnen möchte. Die fünf herausragenden Juristinnen und Juristen auf der Richterbank prüfen – abgesehen von Konstellationen, die eine vorausgegangene Verfahrensrüge voraussetzen – den Revisionsfall in rechtlicher Hinsicht in alle Richtungen. Es kommt durchaus vor, dabei auch rechtliche Aspekte das „Licht des Tages erblicken“, die weder von den Instanzgerichten noch in den schriftlichen Ausführungen der Anwälte thematisiert worden sind. Die Vorüberlegungen des Senats erfährt die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof erst mit der Einführung seitens der/des Vorsitzenden, so dass der Spannungsbogen naturgemäß hoch ist. Zudem gibt es Fälle, die besonders wichtig sind, sei es, dass in die Bearbeitung noch mehr juristisches Herzblut eingeflossen ist als sonst, sei es, dass sie besonders schwierig und komplex sind, sei es, dass die wirtschaftliche Existenz eines Mandanten vom Ausgang des Prozesses abhängig ist. Eine gewisse Nervosität vor diesen Terminen ist meines Erachtens ebenso wie die Nervosität vor einer Prüfung durchaus „gesund“ und der Bedeutung der mündlichen Verhandlung angemessen. In ähnlicher Weise wie dies stets bei Prüfungen bei mir der Fall war, legt sich die Nervosität allerdings in dem Moment, in dem die ersten Worte gesprochen sind und weicht einer reinen Konzentration auf den Fall. Mein „Glaubenssatz“ oder Ritual, wenn Sie so wollen, ist: „Sei stets gut vorbereitet und gib Dein Bestes“.

Wie intensiv müssen Sie als BGH-Anwältin Mandate akquirieren?

Den BGH-Anwältinnen und -Anwälten werden Mandate nicht in irgendeiner Weise zugeteilt. Sie müssen infolgedessen akquiriert werden. Dies geschieht in erster Linie aufgrund von Empfehlungen zufriedener Mandanten und zufriedener Instanzanwältinnen und -anwälte, kann indes auch auf Begegnungen z.B. am Rande einer Tagung zurückzuführen sein.

Inwiefern stehen die BGH-Anwältinnen und BGH-Anwälte zueinander in Konkurrenz?​

BGH-Anwältinnen und -Anwälte stehen in dem Sinne zueinander in Konkurrenz, als der Eine oder die Andere generell oder in einem bestimmten Bereich bekannter ist als der Eine oder die Andere und aus diesem Grunde insgesamt oder bezogen auf einzelne Bereiche von den Instanzanwälten mehr oder weniger Mandate angetragen bekommt; Phänomene wie „Beauty-Contests“ sind im Bereich der BGH-Anwaltschaft allerdings extrem selten.

Gibt es bei Ihren Mandaten gewisse thematische Schwerpunkte und falls ja, inwieweit ist eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete als BGH-Anwältin überhaupt möglich?​ 

Der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof ist gehalten, alle Bereiche abzudecken, die das Zivilrecht aufzuweisen hat und die in die Instanz vor dem Bundesgerichtshof gelangen. Naturgemäß (Empfehlungen/Bekanntheitsgrad in manchen Rechtsgebieten) gibt es bei jeder/jedem von uns neben der Tätigkeit in allen zivilrechtlichen Rechtsgebieten einen gewissen Schwerpunkt, der vom Bank- und Kapitalmarktrecht, über das Versicherungsrecht, das Familienrecht, das Baurecht, das Amtshaftungsrecht, bis zum Gewerblichen Rechtsschutz reicht. Meine Mandate decken dementsprechend (fast) die gesamte Breite des Zivilrechts ab mit leichten thematischen Schwerpunkten im gewerblichen Rechtsschutz sowie im Kartell- und Energiewirtschaftsrecht.

Was zeichnet Ihrer Ansicht nach eine gute Juristin/einen guten Juristen aus?

Die Rechtswissenschaft ist eine Wissenschaft, die von Logik geprägt ist; mit dieser Logik muss man umgehen können, man muss die zivilrechtlichen und prozessualen „Werkzeuge“ beherrschen und souverän mit ihnen umgehen können und zudem die Sachverhalte der Lebenswirklichkeit erfassen und adäquat in das juristische System einordnen können. Interesse für diese Sachverhalte und ihre Einordnung in das juristische System sowie eine genuine Begeisterungsfähigkeit und die Freude am Umgang mit der Sprache darf ebenso wenig fehlen wie Offenheit für alle Bereiche der Lebenswirklichkeit und Verantwortungsbewusstsein.

 
Unter den derzeit 38 zugelassenen BGH-Anwältinnen und BGH-Anwälten sind nur sechs Frauen. Woran, denken Sie, liegt das?

Ich denke, dass dies in erster Linie mit der Residenzpflicht zu tun hat. Nach der Ernennung zum BGH-Anwalt/zur BGH-Anwältin muss ein Kanzleisitz in Karlsruhe genommen und eine überwiegende Anwesenheit dort stattfinden. Es ist sicherlich auch heute noch festzustellen, dass eine Frau ihrem Mann eher nach Karlsruhe folgt und sich ihrerseits gegebenenfalls beruflich umorientiert, als dies im umgekehrten Fall der Realität entspricht.

Gibt es aktuell Entwicklungen oder Bestrebungen, mehr Frauen für die BGH-Anwaltschaft zu gewinnen?

Wenn sich im nächsten Wahlverfahren hinreichend Anwältinnen bewerben, die die Auswahlkriterien erfüllen, wäre es ohne weiteres denkbar (und wünschenswert), dass sich der Frauenanteil innerhalb der BGH-Anwaltschaft erhöht.

Haben Sie die Erfahrung gemacht, dass Sie es als BGH-Anwältin schwieriger haben als Ihre männlichen Kollegen, weil Sie als Frau in der Minderheit unter den vor dem BGH zugelassenen Anwältinnen und Anwälten sind?

Diese Frage ist mit einem klaren nein zu beantworten.

Neben der Tätigkeit als BGH-Anwältin sind Sie seit 2015 die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer beim BGH, außerdem sind Sie Prüferin in beiden juristischen Examina, lehren zeitweise an der Universität Heidelberg und stehen in engem Austausch zu der jeweiligen Anwaltschaft bei den obersten Gerichtshöfen in Frankreich, Belgien und Holland. Das klingt nach intensiven Arbeitstagen. Woher nehmen Sie die Kraft und Motivation für Ihre vielfältigen Tätigkeiten?

Die Kraft und die Motivation für meine vielfältigen (Neben-)Tätigkeiten ziehe ich aus der Freude daran und dem Bewusstsein der Verantwortung. Soweit Tätigkeiten für den juristischen Nachwuchs angesprochen sind, meine ich, dass jede/jeder, mit der/dem es das Schicksal gut gemeint hat und ihr/ihm die Möglichkeit verschafft hat, hohe berufliche Ziele zu erreichen, auch dazu verpflichtet ist, etwas davon weiter- und zurückzugeben. Zudem ist die Arbeit mit jungen Menschen und der Austausch mit ihnen sehr belebend und bereichernd. Dasselbe gilt für den Austausch mit den Anwaltschaften im Europäischen Ausland: er ist belebend und bietet in hohem Maße die Möglichkeit, den eigenen Horizont zu erweitern.

Würden Sie sagen, Ihr Beruf eignet sich gut, um Familie/Partnerschaft und Beruf unter einen Hut zu bringen?​ 

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Die Antwort hängt einerseits von individuellen Umständen ab, d.h. vom Verständnis und der Offenheit der Person/der Personen, die das private/familiäre Umfeld bilden. Andererseits sind die BGH-Anwältinnen und Anwälte selbständig, also ihr eigener „Chef“ und können daher in gewissem Maße die zeitlichen Vorgaben auch selbst bestimmen: Die Fristen müssen gewahrt werden, gegebenenfalls muss statt einem Wochentag, der für familiäre private Belange benötigt wird, das Wochenende herhalten.

Inwiefern haben Sie die Erfahrung gemacht bzw. machen Sie die Erfahrung, aufgrund Ihres Berufs, das Privatleben zurückstellen zu müssen und wie gehen Sie damit um?​ 

Bei meinen vielfältigen Aufgaben bleibt es nicht aus, dass das Privatleben gelegentlich zurückstehen muss. Sowohl mein Mann als auch unsere Freunde haben jedoch – wofür ich sehr dankbar bin – Verständnis dafür, dass es Phasen gibt, in denen wenig Zeit ist und wissen dennoch, dass ich für sie da bin, wenn sie mich brauchen und auch wenn es darum geht, zusammen unbeschwerte Feste zu feiern und Schönes gemeinsam zu genießen.

Welchen Tipp würden Sie Studierenden mitgeben, die ebenfalls eine berufliche Karriere in der BGH-Anwaltschaft anstreben?​ 

Sie sollten sich bemühen, möglichst gute Examina zu machen, eine Promotion wäre – wie bereits erläutert – hilfreich ebenso wie Veröffentlichungen, die fundierte Rechtskenntnisse und die Fähigkeit, juristische Probleme zu durchdringen, belegen. Soziale Kompetenz und die Fähigkeit zu einer mit sachlicher Distanz verbundenen Bewertung von Sachverhalten, ist ebenso wünschenswert wie berufliche Erfahrungen in einer gewissen Breite des Zivilrechts und die Liebe zum Umgang mit der Sprache.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?​ 

Spontan und in erster Linie fällt mir eine – allerdings nicht mehr lebende – Ausnahmejuristin ein, nämlich Frau Dr. Gerda Krüger-Nieland. Frau Dr. Krüger-Nieland hatte trotz ausgezeichneter Staatsexamen und Promotion in der Hitlerzeit zunächst weder die Möglichkeit Richterin, noch Rechtsanwältin zu werden. 1951 wurde sie – was damals wie heute ungewöhnlich war und ist – direkt aus dem Anwaltsstand zur Bundesrichterin ernannt. Als erste Frau übernahm sie 1965 den Vorsitz eines Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und übte die Funktion als Vorsitzende des I. Zivilsenats bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1978 aus.

 

Mit Freude erlebe ich auch immer wieder die Begegnungen mit Frau Dr. Senta Bingener (Deutsches Patent- und Markenamt) und Frau Prof. Dr. Inès Obergfell (Humboldt-Universität zu Berlin), beide begabte, engagierte und erfrischende Juristinnen.

Vielen Dank für das spannende Interview!

Karlsruhe/Berlin, 2. März 2022. Dr. Ackermann hat die Fragen schriftlich beantwortet. Das Interview führte Dr. Christine Straub. Bei der redaktionellen Arbeit unterstützte Sandra Renschke.

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