Aqilah Sandhu im Porträt
„Ich habe gelernt, dass nicht mehr nur über, sondern miteinander gesprochen werden muss.“
Akademische Rätin a. Z. Aqilah Sandhu über den Glauben an den Rechtsstaat, den Abwechslungsreichtum in der Wissenschaft und den Mut, auch mal ein hohes Risiko einzugehen.
Liebe Aqilah, im November 2020 konntest Du nach fast sechs Jahren Dein Verfahren gegen den Freistaat Bayern erfolgreich beenden. Hast Du Dir so etwas zu Beginn Deines Studiums gedacht? Warum hast Du Dich für das Jura-Studium entschieden?
Man kennt ja die Verbotsdebatten aus dem Schuldienst schon seit Jahrzehnten und wächst als Muslimin mit diesen praktisch auf. Aber dass ich selbst mal mittendrin stehen würde, hätte ich nicht gedacht. Legal Tribune Online kürte meine Entscheidung erst kürzlich zu einer der Top 5 BVerwG-Entscheidungen des Jahres 2020 (Anm. der Redaktion: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-wichtige-urteile-2020-drohnen-kopftuchverbot-fehmarnbelttunnel-parteispenden-ifg-kirche-sonntagsarbeit/2/). Das war für mich unvorstellbar als ich damals mein Studium aufnahm. Jura war für mich eine ganz bewusste Entscheidung: In der Schule hatte ich eine große Leidenschaft für die Geisteswissenschaften, für Ethik und Geschichte, aber auch für Deutsch, die Sprachen und das Recht. Versteht man die Rechtswissenschaft interdisziplinär, vereinte das Jurastudium all diese Interessen.
Worum ging es in dem Verfahren?
Als ich mich nach dem Ersten Staatsexamen 2014 für das Referendariat bewarb, wurde ich in einer E-Mail durch das OLG München auf mein „muslimisches Kopftuch“ hingewiesen. Meine Aufnahme in den Vorbereitungsdienst werde deshalb mit der Auflage verbunden, dass ich in den Stationen bei der Justiz keine hoheitlichen Tätigkeiten mit Außenwirkung wahrnehme. Mit Kopftuch sollte ich weder am staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst teilnehmen noch Zeugen vernehmen oder am Richtertisch in der zivilgerichtlichen Verhandlung sichtbar sein. Ein um diese Tätigkeiten gestutztes Referendariat ergibt für mich keinen Sinn. Es gab auch kein entsprechendes Verbotsgesetz im Freistaat Bayern. Die E-Mail war diskriminierend und widersprach den rechtsstaatlichen Grundsätzen, die ich im Jurastudium verinnerlicht hatte. Auch für mich sollte gelten: Kein Verbot ohne Parlamentsgesetz. Mir ging es in meiner Klage zunächst nur darum, diese Auflage loszuwerden und ein gleichberechtigtes Referendariat wie jede andere durchzuführen – also jene Praxistätigkeiten wahrzunehmen, die selbstverständlich zum Ausbildungsinhalt gehörten.
Du hast die Klageschrift während des Referendariats selbst geschrieben und eingereicht. Warum hat das kein*e Rechtsanwalt*Rechtsanwältin für Dich gemacht?
In den ersten Monaten des Referendariats beschaffte ich mir die Ausbildungsliteratur für die Verwaltungsstation, um auf eigene Faust einen Widerspruch und eine verwaltungsgerichtliche Klage zu schreiben. Mir war bewusst, dass ich ein sehr hohes Risiko damit einging, den Freistaat Bayern zu verklagen – gerade mit Blick auf das bevorstehende Zweite Staatsexamen. Ich fragte mich oft, ob es das wert sei. Aber warum sollte ich im Vorbereitungsdienst solche Einschränkungen ohne Rechtsgrundlage hinnehmen? Und warum sollte ich danach die Befähigung zum Richter*innenamt nur auf dem Papier erhalten? Da sehr viel auf dem Spiel stand, habe ich mich zur Sicherheit dann mit meinen sehr gutachterlichen Ausführungen an einen auf das Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwalt gewandt. Dieser hat mich zunächst zwar nett beraten, aber es war ihm unangenehm. Er hat mir dann bald gesagt, dass er die Sache ungern nach außen vertreten möchte. In Augsburg kenne man sich. Vor dem Verwaltungsgericht ist man zum Glück auch ohne Anwalt*Anwältin postulationsfähig, also habe ich es allein gemacht. Dass ich den Schritt letztlich gewagt habe, lag daran, dass die ständige Ungewissheit (welche Tätigkeiten darf ich wie machen?) und das Damoklesschwert der Auflage (jeder Verstoß könnte zum Widerruf der Einstellung führen) das Referendariat für mich unerträglich gemacht hatten. Die Benachteiligung war so intensiv, dass ich nur noch wenig glaubte verlieren zu können.
Wie hat sich Euer Team gefunden, mit dem ihr bis vor das BVerwG gezogen seid?
Dr. Alexander Tischbirek von der Humboldt Universität zu Berlin, der sich beim „Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung“ (BUG e.V.) engagiert, habe ich auf der Tagung der Assistent*innen des Öffentlichen Rechts in Augsburg im Jahr 2015 kennengelernt. Später hat sich dann über ihn der Kontakt mit dem damals noch als Rechtsanwalt tätigen Prof. Dr. Frederik von Harbou aus Berlin ergeben, der zum Thema schon vor Jahren einen Aufsatz publiziert hatte. Am Ende war es eine sehr glückliche Fügung und ich bin beiden für ihre Unterstützung unheimlich dankbar.
Wie hast Du Höhen und Tiefen des Verfahrens erlebt?
Als ich 2016 vor dem Verwaltungsgericht gewonnen hatte, musste ich das erst mal begreifen. Da merkt man plötzlich, dass der Rechtsstaat eben nicht nur graue Theorie ist. Das war nur wenige Tage nach dem schriftlichen Teil meines Zweiten Examens. Viele meiner Sorgen haben sich in diesem Moment in Luft aufgelöst. Das mediale Interesse hatte ich aber arg unterschätzt. Ich bin damals nach der Verhandlung recht unvorbereitet an die Mikros der Presse getreten und sagte einen ganz banalen Satz. Als ich kurz darauf für die Wahlstation mit dem Auto nach Berlin aufbrach, fand ich es total surreal, mich selbst im Radio zu hören. Dagegen war dann aber die verlorene Berufungsinstanz zwei Jahre später ein absoluter Tiefpunkt. Danach habe ich erst mal keine Medien mehr verfolgt. Der Verwaltungsgerichtshof in München hatte meine Klage nach fast vierstündiger mündlicher Verhandlung als unzulässig abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Das Prozedere war alles andere als vertrauensbildend. Aber man reift dadurch auch sehr und senkt die Erwartungen. Ich musste also erst mal eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Man lernt das Recht von einer ganz anderen Seite kennen. Wir haben das damals als motiviertes Team zu Dritt zum ersten Mal gemacht, umso mehr freut man sich über den Erfolg. Als ich dann in Leipzig im November 2020 Recht bekam, wurde das Vertrauen wiederhergestellt. Es war sehr wohltuend, als der Vorsitzende des 2. Senats die Entscheidungsverkündung mit der Erklärung verband, dass das nichts Spektakuläres sei, sondern eigentlich „das Einmaleins des Verwaltungsprozessrechts“. In der Begründung ging der Senat sogar über die Entscheidung des VG Augsburg hinaus, denn er bejahte ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen schwerwiegenden Grundrechtseingriffs. Da habe ich mich endlich auf Augenhöhe, fair behandelt gefühlt und erstmals gespürt, wie sich volle Rehabilitierung anfühlt.
Was hat Dich motiviert bis zum BVerwG zu gehen?
Eigentlich hätte das erstinstanzliche Augsburger Urteil den Schlusspunkt markieren können. Aber der Freistaat ging dagegen in Berufung. Der Verwaltungsgerichtshof schien eher ergebnisorientiert zu verhandeln. Die Entscheidungsgründe waren enttäuschend. Und die erlittene Grundrechtsverletzung blieb. Es gab zu meiner Zeit im Referendariat kein Gesetz, das mir die Tätigkeiten verbieten konnte. Es gab nur einen in meinem Fall nicht anwendbaren Versagungstatbestand in der Bayerischen Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO), einer exekutiven Rechtsverordnung. Danach kann die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst im Fall der Ungeeignetheit der Bewerberin versagt werden – etwa, wenn durch ihre Aufnahme "wichtige öffentliche Belange erheblich beeinträchtigt würden". Unter anderem auf dieser Grundlage wurde ich im Referendariat benachteiligt. Das kann man nicht einfach so wegstecken. Mir ging es auch darum, diesen Makel loszuwerden.
Durch das Verfahren hast Du von einem auf den anderen Tag viel Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit an Deiner Person erfahren. Wie war das für Dich?
An dem Morgen, als über meinen Fall recht groß in der Süddeutschen Zeitung berichtet wurde, war das schon sehr überwältigend. Als mich dann noch die größte Boulevardzeitung anrief, war es mir zu viel. Die Reaktionen waren ja nicht nur positiv. Da macht man sich erst mal Sorgen um seine Familie und sich selbst. Bei einer solch kontroversen Frage als Person in der Öffentlichkeit zu stehen, war nicht leicht. Seither muss ich es ertragen, dass mein Foto von schräg hinten als Symbolbild für alle möglichen Kopftuchschlagzeilen verwendet wird. Jedes Mal Redaktionen darauf hinzuweisen, dass das nicht passt, ist schon sehr nervenaufreibend. Diese Reduzierung auf eine Facette der Persönlichkeit und diese oftmals negative Bildsprache in den Medien sind durchaus belastend. Die Öffentlichkeitsarbeit hat mich aber auch gelehrt, wie alltagsfremd die Sprache der Juristerei sein kann. Es fiel der Presse oftmals nicht leicht, den Fall sachgerecht zu vermitteln. Umgekehrt hatte ich manchmal große Schwierigkeiten, die Problematik möglichst einfach zu erklären. Allein der Begriff "Fortsetzungsfeststellungsklage"! Aber schon die Stellung als Rechtsreferendarin ist der Öffentlichkeit offenbar nicht geläufig – da wurde der Einfachheit halber lieber von "Jurastudentin" oder "Richterin" gesprochen.
Wie gehst Du mit negativem Feedback zu dem Verfahren oder auch zu Deiner Person um?
Wir müssen keine Konsensgesellschaft sein, wir leben von der Debatte und dazu gehört, dass unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema offen vertreten werden können. Die lebhafte Streitkultur macht doch unsere freie Gesellschaft aus und das schätze ich an diesem Land sehr. Unsere gemeinsame Basis muss aber der gegenseitige Respekt und die Anerkennung in gleicher Würde und mit gleichen Rechten sein. Daran fehlt es in der Kopftuchdebatte, in der es oftmals persönlich wird und viele das Gespür dafür verloren haben, dass es hier letztlich auch nur um Menschen geht. Nicht selten wird die Grenze der Justiziabilität überschritten. Ich habe gelernt, dass wir uns viel mehr begegnen müssen, dass nicht mehr nur über sondern miteinander gesprochen werden muss. Deshalb sind mir der gegenseitige Austausch und das persönliche Zusammentreffen sehr wichtig.
Die Wissenschaft ist ein hart umkämpftes Feld mit viel zu wenig Stellenangeboten für die Anzahl an Bewerber*innen. Warum hast Du Dich für die Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. als akademische Rätin a.Z. entschieden?
Ab wann man sich für die Wissenschaft tatsächlich entschieden hat, ist schwer zu sagen. Es ist letztlich ein Prozess. Dieser Weg ist ein Marathon, erfordert also Ausdauer und man entscheidet sich jeden Tag von Neuem dafür. Ich arbeite aus ganz großer Leidenschaft in der Wissenschaft und freue mich über den Austausch mit Studierenden und Kolleg*innen. Ich empfinde die Wissenschaft als erfüllend und abwechslungsreich, man kann sich intensiv Rechtsfragen widmen, die in der Praxis oft zu kurz kommen. Im Referendariat haben mir meine Ausbilder*innen oft gesagt, dass ich zu genau arbeite, dass meine Ausführungen gekürzt werden müssen oder selten auch, dass das Ergebnis nicht passt. Wissenschaft hingegen ist ergebnisoffen. Die Tätigkeit ist auch sehr vielfältig, man lernt ständig Neues durch den Austausch, stellt sich der Fachöffentlichkeit und trägt vielleicht auch zur Rechtsfortbildung bei.
Aus unserer gemeinsamen Zeit an der Universität Augsburg weiß ich, dass Du für jede Situation eine*n Ansprechpartner*in kennst. Und auch für eine wissenschaftliche Tätigkeit ist ein gutes Netzwerk heute Voraussetzung. Wie kann man sich als junge Juristin ein Netzwerk aufbauen?
Der wissenschaftliche Nachwuchs im Öffentlichen Recht ist über unterschiedliche Plattformen allgemein ganz gut vernetzt. Ich lasse mich vorwiegend von meinen Interessen leiten. Wissenschaft bedeutet Offenheit und Neugier. Das verlangt, dass man sich mit anderen Meinungen auseinandersetzt und sich nicht nur in einer unkritischen Echokammer bewegt. Viele Begegnungen haben sich durch Einladungen auf Fachpodien oder Gesprächsrunden ergeben. Meistens knüpft man auf Tagungen oder über Kooperationen spannende Kontakte. Man kann aber auch über einen guten Fachbeitrag stolpern und dann dem oder der Autor*in einfach schreiben. Schön finde ich auch die Praxis, dass man eigene Veröffentlichungen an interessierte Fachkolleg*innen schickt. Am wichtigsten ist, dass man authentisch bleibt und sich nicht verstellt. Es kommt schließlich nicht auf die Quantität der Kontakte, sondern auf die Intensität an. Oberflächlich vernetzen ist nicht meine Art.
Welche Juristin hat Dich so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?
Ich habe lange überlegt, aber ganz ehrlich: ein reales Vorbild hatte ich nicht. Mich haben immer die großen zeitgeschichtlichen Persönlichkeiten inspiriert, die für Gerechtigkeit vieles auf das Spiel gesetzt haben, die sich dem Zeitgeist nicht unkritisch hingegeben haben und die Recht im gesellschaftlichen Kontext gedacht haben.
Vielen Dank für das spannende Interview!
München / Augsburg, 22. Januar 2021. Aqilah Sandhu hat die Fragen schriftlich beantwortet. Die Fragen stellte Dr. Franziska Huber.
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