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Ninon Colneric

Prof. Dr. Ninon Colneric im Porträt

 

"Ich war eine Wanderin zwischen zwei Welten: der Welt der Gerichte und der Welt der Wissenschaft."

Prof. Dr. Ninon Colneric, erste deutsche Richterin am EuGH, über die vielfältige Arbeit am EuGH, den Umgang mit männlichen Kollegen als eine von nur zwei weiblichen Richterinnen und die Nominierung von Richter*innen für den EuGH.

Frau Colneric, Sie wurden im Jahr 2000 als erste deutsche Frau an den EuGH berufen. Erinnern Sie sich noch an den Moment der Entscheidung? Wie fühlte es sich an, zu wissen, dass man die Erste ist, die ein solches Amt bekleidet?

1999 wurde die Irin Fidelma Macken als erste Frau an den EuGH berufen. Obwohl ich die erste deutsche Frau am EuGH war, hatte ich deshalb nicht das Gefühl, „die Erste“ zu sein. An den Moment der Entscheidung erinnere ich mich nicht mehr, nur noch an ein Telefonat, in dem ich gefragt wurde, ob ich bereit sei, an den EuGH zu gehen

Den EuGH gibt es bereits seit 1952. Es hat also fast 50 Jahre gedauert um eine deutsche Frau nach Luxemburg zu bringen. Woran lag das Ihrer Meinung nach? Hat sich seit Ihrer Berufung viel geändert?

Der Schwerpunkt des EG-Rechts lag im Wirtschaftsrecht. Frauen haben sich selten auf dieses Gebiet spezialisiert. Heutzutage sind sechs der 28 Richter am EuGH und zwei der elf Generalanwälte des Gerichtshofs Frauen.

Können Sie uns einen kleinen Einblick in Ihre Arbeit am EuGH geben? Wie war es dort? Insbesondere unter so vielen männlichen Richtern? Gibt es eine Anekdote, die Sie mit uns teilen wollen?

Es war für mich nichts Neues, in einem beruflichen Umfeld zu arbeiten, in dem Frauen stark unterrepräsentiert sind.

Zu Beginn bekam ich einen Schreck, als ich hörte, dass viele Kollegen am EuGH Raucher waren und auch in den Beratungen rauchten. Meine Konzentration wäre dadurch sehr stark beeinträchtigt worden. Auch meinen Augen wäre das nicht gut bekommen. Ich sprach deshalb den Präsidenten des Gerichtshofs auf das Problem an. Er brachte die Raucher des Kollegiums in Einzelgesprächen dazu, das Rauchen in den Beratungen zu unterlassen. Ich habe noch einen Kollegen vor Augen, wie er in einer Plenarberatung auf einem kalten Zigarrenstummel herumkaute.

Fidelma Macken hatte angesichts der luxemburgischen Gepflogenheit, sich mit drei Wangenküssen zu begrüßen, schon klargestellt, dass sie im Dienst nicht geküsst werden wollte. Das wurde automatisch auf mich übertragen. Ich erinnere mich an eine festliche Abendveranstaltung, bei der mich mein charmanter französischer Kollege mit den Worten begrüßte: „Ninon, nun darf ich Dich küssen.“

Es war übrigens üblich, sich fast vom ersten Tag an zu duzen. Nur in den Plenarberatungen haben wir uns gesiezt, um die Emotionen besser im Zaum halten zu können.

Was macht, in Ihren Augen, – sei es als Richterin, Anwältin oder Wissenschaftlerin - die Arbeit am EuGH so spannend und damit für Sie persönlich besonders wertvoll?

Die Arbeit war durchaus nicht immer spannend. Oft muss man sich schlicht sorgfältig durch eine Reihe von kleineren Problemen hindurcharbeiten. Faszinierend waren die Plenarberatungen. Da standen große, oft kontrovers diskutierte Fragen im Raum, und man musste versuchen, einen Konsens zu finden. Diesen Gedankenaustausch habe ich, obwohl ich natürlich sehr angespannt war, genossen. Es gab keine festen Lager, und es konnte durchaus vorkommen, dass jemand in der Beratung von seiner ursprünglichen Position abrückte.

Als Richterin am EuGH ist man Teil eines multikulturellen Teams aus derzeit noch 28 hochrangigen JuristInnen. Gestaltet dies die Konsensfindung und Aushandlungsprozesse aufgrund der kulturellen Differenzen als sehr schwierig? Ihre Bilanz zu multikulturellen Teams: positiv oder negativ?

Das Recht, das der EuGH anzuwenden hat, ist das gemeinschaftliche Recht, also damals das EG-Recht. Bei den Beratungen am EuGH, die ich erlebt habe, spielten deshalb kulturelle Differenzen selten eine Rolle. Am ehesten machten sie sich noch im Prozessrecht bemerkbar, wo die Regelungsdichte der Normen, die die Tätigkeit des EuGH regeln, im Vergleich zu den nationalen Prozessordnungen nicht sehr groß ist.

Gelegentlich spielten kulturelle Unterschiede unterschwellig eine Rolle. Bei einem Fall ging es beispielsweise um Tarifverträge. Ich konnte den Standpunkt eines Kollegen partout nicht nachvollziehen, bis sich in geduldigem Gespräch herausstellte, dass er die Wirkweise von Tarifverträgen, die ihm aus seinem nationalen System vertraut war, voraussetzte, während in anderen Mitgliedstaaten insoweit andere Regeln galten. Nachdem diese interkulturelle Divergenz identifiziert war, haben wir bald eine Lösung für unsere Meinungsverschiedenheit gefunden.

Kulturelle Differenzen machen sich deshalb sicherlich bei der Schaffung des gemeinschaftlichen Rechts stärker bemerkbar als bei seiner Anwendung.

Ihre Amtszeit wurde 2006 leider nicht verlängert. In einem Zeitungsartikel heißt es dazu: „Die SPD opfert ihre Richterin für Angela Merkel“. Haben Sie sich tatsächlich selbst als Opfer gefühlt oder nimmt man solche Personalentscheidungen an einem solchen Punkt der Karriere nicht mehr so ernst?

Meine Amtsvorgänger waren durch die Bank infolge eines Regierungswechsels nach einer Amtszeit nicht wieder nominiert worden. Ich war deshalb mental auf das vorbereitet, was dann auch in meinem Fall eingetreten ist. Als Opfer habe ich mich nicht gefühlt. Aber es war hart, denn ich wurde arbeitslos, weil ich ohne berufliche Absicherung nach Luxemburg gegangen war. All dies wurde vom gleichzeitigen Tod meiner Mutter überlagert.

Für viele Außenstehende mag Ihre Ablösung durch den wirtschaftsliberalen Richter Thomas von Danwitz wie eine Niederlage ausgesehen haben. De facto war es jedoch eine politische Entscheidung. Wie gehen/gingen Sie im Laufe Ihrer Karriere mit Niederlagen um?

Ich habe mir in diesem Fall schlicht eine Pause gegönnt und abgewartet, was kommen würde. Das erste Angebot, das ich bekam, war, als europäische Ko-Dekanin für fünf Jahre an die neu zu gründende China-EU School of Law nach Peking zu gehen. Dieses Angebot habe ich sofort angenommen. Ich bin glücklich über diese Entwicklung. Sie hat mir noch einmal einen faszinierenden Tätigkeitsbereich eröffnet und mich auch in menschlicher Hinsicht sehr bereichert.

In China habe ich die folgende Geschichte gehört: Einem Mann läuft sein Pferd weg. Alle bedauern ihn. Eines Tages kehrt das Pferd mit einem zweiten Pferd zurück, so dass der Mann gemeinsam mit seinem Sohn ausreiten kann. Aber der Sohn fällt vom Pferd und bricht sich ein Bein. Wieder wird der Mann bedauert. Kurze Zeit später kommen Soldaten ins Dorf und rekrutieren die jungen Männer mit Ausnahme des Sohnes, der ja wegen seines gebrochenen Beines untauglich ist.

Bei beruflichen Niederlagen würde ich jetzt an diese Geschichte denken.

A propos Politik: Man bezeichnet Sie immer wieder als „linksliberale“ feministische Juristin. Können Sie uns erklären: Hat aus Ihrer Sicht die private politische Einstellung Auswirkungen auf die persönliche Karriere einer Frau?

Bezeichnet man mich als linksliberal? Ich dachte, ich hätte nicht den Ruf einer Liberalen.

Nicht nur bei Frauen, sondern generell spielt die vermutete politische Einstellung faktisch eine Rolle, wenn es um die Besetzung von Positionen geht, bei denen das politische Vorverständnis voraussichtlich Auswirkungen auf die Art und Weise der Aufgabenerfüllung haben wird.

Kann es einer Frau schaden, wenn sie sich an einer männerdominierten Spitze selbst als Feministin bezeichnet? Was würden Sie jungen Juristinnen raten?

Ich will nicht ausschließen, dass es einer Frau schadet, wenn sie sich als Feministin bezeichnet. Es könnte dann eine einseitige Sichtweise zu Lasten von Männern unterstellt werden. Ich selbst habe mich nicht als Feministin bezeichnet. Mein Anliegen war und ist, Diskriminierungen jeder Art zu bekämpfen.

Wenn eine junge Juristin sich selbst als Feministin sieht, sollte sie zu ihren Überzeugungen stehen. Das bedeutet nicht zwangsläufig, sich stets als Feministin zu bezeichnen. Entscheidend ist das Handeln, nicht das Etikett.

Neben Ihrem Ruf an den EuGH haben Sie im Laufe Ihres Berufswegs aber auch noch viele andere Dinge ausprobiert: Sie waren Richterin, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Beraterin im Ausland (Kirgistan), Ko-Dekanin, sind nach wie vor als Professorin tätig – werden Sie niemals müde?

Ich war eine Wanderin zwischen zwei Welten: der Welt der Gerichte und der Welt der Wissenschaft. Ich selbst würde nicht von „ausprobieren“ sprechen. Es war mein Berufswunsch, Richterin an einem Arbeitsgericht zu werden. Anderseits hatte ich das Bedürfnis nach wissenschaftlicher Vertiefung. Und so wechselten sich Phasen der richterlichen Tätigkeit mit Phasen der Tätigkeit an Hochschulen ab.

Lehrveranstaltungen, die über ein ganzes Semester laufen, biete ich nicht mehr an. Ich möchte die Freiheit der späten Jahre genießen.

Anhand Ihres eigenen Lebenslaufes zu urteilen, könnte man vermuten, Sie befürworten es, wenn Frauen und Männer in ihrer Karriere viele verschiedene Dinge ausprobieren. Ist das so?

Nein. Was für den einen passt, muss für den anderen noch lange nicht das Richtige sein. Außerdem bin ich eher skeptisch, wenn jemand ständig von einer Tätigkeit zur nächsten wechselt. Es ist etwas anderes, wenn sich verschiedene Tätigkeiten zu einem in sich stimmigen Profil ergänzen.

Wie würden Sie die allgemeine Vereinbarkeit von Familie und Karriere für Juristinnen und Juristen in solch hohen Ämtern, wie Sie sie bekleidet haben, beschreiben?

Hohe Ämter sind gut dotiert, so dass man es sich leisten kann, professionelle Hilfe für den häuslichen Bereich zu engagieren. Das macht es leichter.

Die Tätigkeit als Richterin am höchsten europäischen Gericht war vermutlich nicht schon zu Beginn Ihrer juristischen Laufbahn Ihr Ziel? Erinnern Sie sich noch, warum Sie ursprünglich Juristin werden wollten?

Ich hatte zunächst Deutsch und Philosophie studiert, um Lehrerin zu werden. Durch ein gleichzeitiges Studium generale am Leibniz-Kolleg Tübingen wurde ich auf die Rechtswissenschaft aufmerksam. Es gefiel mir, dass auch in diesem Fach Texte interpretiert und philosophische Fragen diskutiert wurden, aber mit praktischen Konsequenzen. Den Ausschlag für den Wechsel des Faches gab, dass ich bei der Polizei in empörender Weise behandelt worden war, als ich Anzeige wegen einer versuchten Vergewaltigung erstattete. Einerseits erschien mir das Leben als Lehrerin immer weniger attraktiv, andererseits hatte ich den vagen Wunsch, Menschen wie diesen unverschämten Polizisten in ihre Schranken weisen zu können. Ein bestimmter juristischer Beruf schwebte mir anfangs nicht vor.

Welche Juristin hat Sie selbst derart inspiriert, dass sie bei breaking.through portraitiert werden sollte und wieso?

 

Leider hat mich keine Juristin inspiriert. Ich kannte, als ich jung war, keine. Mein role model war ein Mann, Otto Kahn-Freund. Er war Richter am Arbeitsgericht Berlin, wurde 1933 wegen politischer Unzuverlässigkeit entlassen, musste aus Deutschland fliehen und begründete später in England das Arbeitsrecht als wissenschaftliche Disziplin. Ich habe vor einiger Zeit mit großer Freude erfahren, dass er nach dem Beitritt Großbritanniens zur EG ernsthaft als erster britischer Richter am EuGH im Gespräch war. Nominiert wurde dann schließlich jemand, der den Konservativen näherstand.

Herzlichen Dank für das Gespräch und die Zeit, die Sie sich dafür genommen haben!

Heidelberg, 22. September 2018. Das Interview führte Alicia Pointner.

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