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Martina Seidl

Martina Seidl im Porträt

 

"Es braucht Flexibilität und echten Willen."

Martina Seidl, General Counsel und Vice President Legal & Commercial für Fujitsu in der Region Zentraleuropa über die Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung, Legal Tech und darüber, wie Herausforderungen zu neuen Leistungen beflügeln. 

Frau Seidl, in Ihrer Tätigkeit bei Fujitsu haben Sie eine Bandbreite von juristischen Themengebieten zu bewältigen; vom Handels- und Gesellschaftsrecht zum allgemeinen Vertragsrecht, IT- und Immaterialgüterrecht sowie Datenschutzrecht. Welcher dieser Bereiche fasziniert Sie am meisten und welches empfinden Sie am relevantesten?

Das ist durchaus schwierig abzustecken. Die Bandbreite von Themenfeldern in meiner Tätigkeit ist sehr weit. Mein Interesse und Fokus unterliegt sozusagen einem stetigen Wandel. Es fasziniert mich abstrakt gesagt am meisten, wie ein unternehmerisches Problem juristisch-strategisch angegangen und bestmöglich gelöst werden kann.

In Bezug auf Urheberrechtsabgaben für Kopien undTexte auf PCs übernahmen Sie für Fujitsu in einem Musterverfahren die Verhandlungsführung und vertraten damit im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im Branchen- und Digitalverband BITKOM e.V. die gesamte IT-Industrie. Kann das Recht als solches die Fragen der voranschreitenden Digitalisierung meistern und mit der Entwicklung der IT-Industrie mithalten?

An dem Fall sieht man, wie sich Recht in Bezug auf technische Neuerungen entwickelt: Die besagten Abgaben wurden in den 1960er Jahren als Notlösung des Gesetzgebers erfunden, da zu dieser Zeit Tonbandgeräte aufkamen, die die Komponisten durch u.a. illegale Aufnahmen in Konzerten um ihre Einnahmen brachten.

Die Entwicklung ging jedoch weiter. Kopier- und dann Faxgeräte wurden im privaten Bereich populär. Auch hier gilt das gleiche Prinzip: Die Leute haben einen Nutzen, bzw. Vorteil und die Künstler gehen leer aus. Ich erinnere mich auch an meine eigene Kindheit, in der man eben mit einem Kassettenrekorder Aufnahmen von den Songs im Radio machte und dafür keine Schallplatten kaufte.

Bezüglich der Kopiergeräte wurde mit §54a UrhG a.F. vom Gesetzgeber maßgeschneidert eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen, um Urheberrechtsabgaben auch auf diese Produkte zu erheben und die Urheber aus diesen Einnahmen zu kompensieren.

Zu Beginn der 2000er hatte sich eine weitere technische Innovation stark verbreitet: PCs waren zum Massenprodukt geworden. Verwertungsgesellschaften, die die Urheber vertraten, kamen auf die Idee, dass man mit PCs ja auch Texte „kopieren“ könne, mit ähnlichem Effekt wie bei Kopiergeräten, und man somit auch hier nach Sinn und Zweck des Gesetzes Urheberrechtsabgaben von den Geräteherstellern verlangen könnte.

Durch den, historisch bedingt, sehr engen Gesetzeswortlaut des §54a UrhG a.F., stießen die Möglichkeiten der Gesetzesauslegung nun allerdings deutlich an ihre Grenzen. Bei einem Computer kommen in dem Sinne ja nur Bits und Bytes „rein“ und „raus“, die Kopie auf Papier erst aus einem angeschlossenen Drucker, was nun wiederum natürlich ein anderes Gerät ist. Wenn überhaupt, wäre der Gesetzeswortlaut also eher auf Drucker zu übertragen gewesen.

Wie schwer sich das Recht mit technischen Innovationen und derart neuen Fragen manchmal tut, sieht man auch an dem Prozessverlauf, der zur Klärung der Frage beitrug. Die Frage war insgesamt drei Mal beim BGH sowie beim BVerfG und beim Europäischen Gerichtshof.

Der BGH und das BVerfG gingen die Frage recht unterschiedlich an. Während der BGH den Sachverhalt „schulbuchmäßig“ Detail für Detail aufdröselte, prüfte und subsumierte, argumentierte das BVerfG durchaus an Gerechtigkeitserwägungen orientiert.

Nachdem das Ganze zurück zum BGH ging, von da zur Vorlage vor den EuGH, und dann - nach inzwischen 14 Jahren Prozesslaufzeit - tatsächlich zurück zum OLG München verwiesen wurde, konnte die Frage schlussendlich nur in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen gelöst werden. Parallel stand man jedoch auch in Kommunikation mit dem Gesetzgeber. Das Urhebergesetz war deutlich veraltet, hielt, um die Frage abschließend zu beantworten, der Digitalisierung nicht Stand und wurde im sog. 2. Korb des Urheberrechts geändert.

Trotzdem: Grundsätzlich mag „das Recht“ mit gesellschaftlichen Gegebenheiten zwar nicht immer auf einer Zeitachse liegen. Doch insbesondere im Zeitalter der voranschreitenden Digitalisierung ist es in Ordnung, wenn das Recht nicht alle technischen Neuerungen abdeckt. Es muss auch geschaut werden, welcher Regulierungsbedarf durch den Gesetzgeber überhaupt besteht. Dies ist auch insofern notwendig, um technologische Erfindungen erst zu ermöglichen.

Denn ist der Gesetzgeber zu schnell, werden Innovationen im Keim erstickt: Während sich hierzulande deutsche Unternehmen an sehr viele, z.T. auch bürokratische, Regularien halten müssen, ist in den U.S.A. vieles möglich. Auch die deutsche Liebe zum Datenschutz kann im Entwickler-Kontext als hinderlich angesehen werden. Doch gerade hier ist Vorsicht geboten. Der Datenschutz ist unabdingbarer Teil der Menschenrechte und ein sehr hohes Gut, beinhaltet er letztlich den (Hoheits-)Schutz des Einzelnen. So sollte es auch in der Gesellschaft wahrgenommen werden.

Im Dezember 2018 waren Sie als Rednerin bei der Fachmesse für Legal Tech und Innovation „Legal Evolution (L EXPO)" vertreten. Wie fortschrittlich ist die deutsche Kanzlei- und Unternehmenskultur Ihrer Erfahrung nach, wenn es zu den technischen und rechtlichen Herausforderungen in der Umsetzung von „Legal Tech“ kommt?

Die Konferenz hat gut aufgezeigt, dass die Begrifflichkeit des „Legal Tech“ in der Branche derzeit allgegenwärtig ist, die Entwicklung jedoch noch ganz am Anfang steht. Der Markt für „Legal-Tech“-Lösungen bietet noch wenig richtig weiterbringende oder genügend ausgereifte Software. Zwar existieren software-basierte Einzellösungen, doch sind nicht zwingend die Probleme erfasst, welche man in einer Rechtsabteilung gelöst haben möchte. Dazu gehören z.B. Routine-Prozesse, die automatisiert ablaufen und somit Arbeit abnehmen könnten oder auch Data Analytics, die zu Erkenntnis- und Wertschöpfung beitragen. Durch diesen Status Quo fangen nun immer mehr Unternehmen und Kanzleien an, auch selbst zu entwickeln.

In einer Vielfalt von juristischen Themengebieten Expertise vorzuweisen, ist eine beachtliche Leistung; dies gilt umso mehr, da Sie in jedem der Bereiche bisher eine vorsitzende und führende Position einnahmen. Wie haben Sie diese inhaltliche Herausforderung gemeistert?

Meine juristische Erfahrung hat sich im Laufe der Berufsjahre natürlich entwickelt. Ich beschäftige mich gerne mit Neuem und lerne grundsätzlich sehr gern. Ich denke, dass Neugier und Lernbegeisterung dabei hilft, sich ein großes Kompetenzfeld aufzubauen. Durch mein Interesse an strategischen Fragestellungen des Unternehmens war ich bei jedem neu auftauchenden Themengebiet von Anfang an involviert und hoch motiviert, diese Fragestellung zu verstehen und mich darin einzuarbeiten. Rüstzeug hierzu gibt letztlich das juristische Studium selbst: Man lernt insbesondere zu lernen und sich eben neue Fachgebiete zu erschließen. Dies kann später in die Berufspraxis übertragen werden und stellt auch gleichzeitig das Spannende am juristischen Beruf dar. Beispielsweise war in meinem Studium damals Urheberrecht gar nicht inbegriffen. Als das Thema plötzlich auftauchte, musste ich mich genauso wie meine Kollegen in die Grundsätze und Spezifika einarbeiten und letztlich sogar mit einer vom Gesetz so nicht abgedeckten Problematik arbeiten.

Die Vertretung von Frauen auf oberer Konzernebene ist noch immer rar und männliche Vertreter dominieren. Hat sich dies in Ihrer Tätigkeit ausgewirkt? Falls ja, wie?

Als ich in die Position der General Counsel berufen wurde, war ich mit Ende Dreißig noch sehr jung und damit, auch als Frau, sozusagen relativ allein auf weiter Flur. Vor 4-5 Jahren stießen dann erfreulicherweise einige tolle Kolleginnen dazu. Doch tatsächlich wurde ich sehr oft darauf angesprochen, wie es ist, als Frau und so jung in einem Unternehmen schon so viel Verantwortung zu tragen. Einfluss auf meine Tätigkeit würde ich meinen Kollegen aber nicht zuschreiben. Allerdings orientieren sich die Arbeitsweise von Männern und Frauen erfahrungsgemäß an unterschiedlichen Konventionen. Sich als Frau und vice versa in die „Spielregeln“ einzudenken, kann unter Umständen zu Beginn herausfordernd wirken.

Was hat Sie initial dazu bewogen, den Weg der Unternehmensjuristin dem der Rechtsanwältin vorzuziehen?

Während meiner Studien- und Referendarzeit habe ich in vielen Kanzleien unterschiedlichster Größenordnung gearbeitet. Obgleich die Arbeit durchaus sehr spannend sein konnte, war sie auch immer punktuell. Ich wollte sehen, wie sich die Themen weiterentwickeln und sah letztlich in einem Unternehmen hierfür größere Chancen. Das Gleiche gilt für die Internationalität. Sie findet in einem global agierenden Unternehmen einfach nochmals auf einer ganz anderen Ebene statt. 

Sie sind seit Anbeginn Ihres beruflichen Werdegangs für das selbe Unternehmen tätig. Bietet Ihrer Erfahrung nach die Anstellung als Juristin in einem Unternehmen besondere Vorteile? Falls ja, welche?

Mein Beginn bei Fujitsu – es handelte sich zunächst um ein ganz neu gegründetes Joint Venture zwischen Fujitsu und Siemens, welches nach 10 Jahren durch Fujitsu übernommen wurde – ähnelte sehr der heutigen Start-Up Kultur: Es gab kaum Strukturen, man musste alles von Anfang an aufbauen. Es war eine tolle Zeit! Und die Entwicklung war enorm. Vom anfänglichen, Hardware-lastigen Produkthersteller, wandelt sich das Unternehmen in ein Digitalunternehmen. Es ist wirklich spannend mitzuerleben, wie ein Unternehmen sich so stark entwickelt und gewandelt hat. Man bleibt immer am Puls der Zeit!

Als Vice President Legal & Commercial für die Region Zentraleuropa sind Sie an der Spitze der Karriereleiter. Wie haben Sie das geschafft?

Meines Erachtens hat das viel mit der ökonomisch-juristischen Schnittstelle zu tun und einer Identifikation mit dem Unternehmen. Ich hege ein großes Interesse an den strategischen Fragestellungen des Unternehmens und habe den inneren Antrieb, perfekt zugeschnittene Lösungen für diese Sachverhalte zu finden. Ich möchte dazu beitragen, dass das Unternehmen wachsen und erfolgreich sein kann. Eine weitere, wirklich wichtige Komponente ist ein starkes Team zu entwickeln.

Welchen entscheidenden Tipp würden Sie jungen Juristinnen auf den Weg geben, die Gleiches erreichen wollen?

Ich glaube, man sollte sich immer Begeisterung, Leidenschaft und Menschlichkeit bewahren. Begeisterung und Leidenschaft für das, was man tut, ist, wenn Sie so wollen, das Geheimrezept und der Schlüssel zum Erfolg. Letztlich muss der Berufsalltag Aufgaben bereithalten, die einen fesseln. Dann ist man am richtigen Platz. Man sollte sich bewusst werden, welche Arten von Fragestellungen einen begeistern können! Sind es für mich die strategischen Belange von internationalen Unternehmen, brennt eine gute Freundin von mir als Richterin am Sozialgericht dafür, durch ihre Tätigkeit für Gerechtigkeit zu sorgen. 

Sie sind für Fujitsu stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Computerhersteller (BHC), Mitglied im Bundesverband Unternehmensjuristen (BUJ) und im BITKOM e.V. Als wie wichtig schätzen Sie solche Mitgliedschaften und Engagement für die Karriere ein?

Diese Frage umfasst zwei Aspekte. Den Bundesverband der Computerhersteller gründeten wir, um ein ganz konkretes Thema zu lösen. Auch das war hochinteressant: Keiner der Beteiligten Juristen hatte Erfahrung oder Ahnung, wie man einen Verband gründet. Dennoch haben wir uns organisiert und durch die Verbandsgründung auf unkonventionelle Art und Weise versucht, eine Problemlösung – zusammen mit der Konkurrenz ! – zu realisieren. Das hat auf jeden Fall verbunden und langanhaltende Kontakte geschaffen!

Andererseits ist es sehr bereichernd, sich auch allgemein in Vereinigungen zu engagieren und zu networken. Es setzt neue Impulse und man findet inspirierende Kontakte. Insbesondere für Frauen kann es sehr empfehlenswert sein, sich extern zu engagieren, um sich zu vernetzen.

Es galt lange Zeit das Credo, dass die Vereinbarung von Familie und Beruf nur oder insbesondere im Rahmen der Tätigkeit in einem Unternehmen möglich sei. Wie ist Ihre Erfahrung hierzu? Können Sie dem zustimmen?

Meiner Erfahrung nach sind Unternehmen grundsätzlich flexibler, was die Familienplanung und die sogenannte „Work-Life-Balance“ angeht. Viele Unternehmen sind auch heute noch familienfreundlicher als Kanzleien, da das „Rund-um-die-Uhr-Arbeiten“ und v.a. präsent sein noch sehr wichtig ist, um weiter zu kommen, um z.B. Partner zu werden. Aber im Krieg um die Talente haben natürlich auch die Kanzleien die Not sich diesbezüglich weiter zu entwickeln und entsprechende Programme zu entwerfen. Doch man muss auch sagen, dass die Frage hochindividuell ist. In meinem Team gibt es fünf Teamleiter, zwei davon sind Frauen. Auch als ihre Kinder klein waren, haben sie ihre Rolle als Teamleiterinnen - in Teilzeit - sehr erfolgreich beibehalten. Aber dazu gehört natürlich eine gewisse Flexibilität und ein echter Wille auf beiden Seiten, dies möglich zu machen. Der Arbeitgeber muss bereit sein, der Kollegin die Flexibilität zu geben, die sie für die Familie braucht. Umgekehrt muss die Kollegin, die eine Führungs- oder Projektleitungsrolle in Teilzeit ausfüllen möchte, auch bereit sein, die Aufgaben im Blick zu behalten, z.B. am Abend nochmals kurz in die E-Mails zu schauen.

Wie ist Ihre Erfahrung mit dem doch weit etablierten Vorurteil, dass Frauen gar nicht Karriere machen wollen? 

Es gibt wirklich viele tolle Frauen, die etwas anpacken und schaffen wollen. Andererseits habe ich es auch erlebt, dass Frauen aus der Elternzeit nicht mehr zurück ins Berufsleben kommen. Andere sind einfach mit ihrem erreichten Job rundum zufrieden. Alle Lebensentwürfe sind berechtigt und alle sollten wir unterstützen. Insbesondere muss man Frauen encouragieren, die sich weiterentwickeln wollen, aber nicht immer unbedingt wissen, „ob nun wirklich“ und v.a. „wie“. Diesen Frauen muss man dann einfach ein großes Projekt, einen Schubs geben, damit sie sehen, wie toll diese größeren Themen sein können und was sie selbst alles leisten können. Gleichermaßen sollten Frauen, die weiter kommen wollen, neue, spannende Themen für sich reklamieren und einfordern.

Umgekehrt haben viele Frauen Angst vor einem möglichen Karriereknick, wenn sie den „falschen Zeitpunkt“ wählen und/oder nach der Schwangerschaft „nur“ in Teilzeit wieder in den Beruf zurückkehren. Was würden Sie diesen Frauen raten? 

Es ist nicht verkehrt vor einer möglichen Schwangerschaft schon einmal Fuß zu fassen und sich einen Ruf auszubauen. Bezüglich der Teilzeit gilt es nur, eine gewisse Flexibilität beizubehalten. Eine ausschließliche Erreichbarkeit von 09:00 – 14:00 Uhr ist da schwierig. Es kann wichtig sein, auch mal auf dem Spielplatz erreichbar zu sein.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte und wieso?

 

Frau Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner ist eine faszinierende Frau! Sie war eine der ersten, die in Aufsichtsräten von DAX-Unternehmen eine Position hatte, lange, bevor es die Frauenquote gab! Ihre Leistungen sind bewundernswert. Auch sie sitzt an der Schnittstelle von Wirtschaft und Recht und verbindet diese einmalig.

Vielen Dank für das Gespräch und die Zeit, die Sie sich dafür genommen haben!

Berlin, 14. Dezember 2018. Das Interview führte Lisa Gahleitner.

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