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Josephine Ballon FOTOHINWEIS Andrea Hein

Josephine Ballon im Porträt

„Wenn das Jurastudium mich eines gelehrt hat, dann Biss und Durchhaltevermögen.“

Josephine Ballon, Head of Legal bei HateAid, über die Schwierigkeiten im Umgang mit digitaler Gewalt, über Biss und Durchhaltevermögen in der juristischen Ausbildung, und darüber, wie wichtig der Blick über den Tellerrand ist.

Liebe Frau Ballon, Sie sind Head of Legal bei HateAid, einer 2018 gegründeten Organisation die Betroffenen digitaler Hasskriminalität berät und unterstützt. Was genau verbirgt sich hinter dem Namen HateAid?

HateAid ist eine Beratungsstelle für Betroffene von digitaler Gewalt. Das heißt alle Betroffenen jeglicher Form von digitaler Gewalt können sich an uns wenden und bekommen erstmal eine emotional-stabilisierende Erstberatung. Darüber hinaus bieten wir Kommunikationsberatung zu der Frage, wie gehe ich mit der Situation um, äußere ich mich, äußere ich mich nicht – da gibt es ganz individuelle Reaktionsweisen. Außerdem bieten unsere IT-Spezialist*innen und Sozialarbeiter*innen Sicherheitsberatung an. Wir bieten auch Prozesskostenfinanzierung an und ermöglichen es also den Betroffenen, sich gegen digitale Gewalt – sofern sie denn justiziabel ist – auch rechtlich zur Wehr zu setzen, indem wir ihnen das Kostenrisiko abnehmen. Hier arbeiten wir mit verschiedenen Kooperationskanzleien zusammen. Dieser letzte Aspekt macht unsere Arbeit sicherlich besonders, da geht es einerseits um Strafanzeigen, andererseits auch um die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung.

Zu guter Letzt setzen wir uns als NGO dafür ein, dass sich die Rahmenbedingungen insgesamt verbessern. Das heißt konkret, dass wir viel Aufklärungsarbeit betreiben, etwa bei den Strafverfolgungsbehörden, der Justiz und der Politik, indem wir erklären was im Netz passiert, woran die Betroffenen scheitern und was sie brauchen. Insofern sehen wir uns in einer Vermittlerposition, um die verhärteten Fronten zu überbrücken. Außerdem mischen wir uns so gut es geht in die Gesetzgebung ein und dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Rahmen im Sinne der Betroffenen verbessert wird – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.

Ihr Arbeitskontext wird mit vielen Begriffen in Verbindung gebracht – hate speech, Hasskriminalität, digitale Gewalt, etc. Mit welchem Begriff arbeiten Sie bei HateAid?

Wir sprechen von digitaler Gewalt und fassen den Begriff also so weit wie möglich. Denn wenn man nur von Hassrede (hate speech) spricht, gehen ganz viele Dinge, die Menschen im Netz erleben verloren. Häufig haben wir es zu tun mit der Veröffentlichung von persönlichen Daten (Adressen, Telefonnummern, Namen des Partners/ der Partnerin, der Schule der Kinder, etc.), den Missbrauch von Bildmaterial, das Anlegen von Fake-Profilen um darüber Lügen zu verbreiten, die Manipulation von Bildmaterial (gerade im Bereich des sog. Revenge Porn), die Versendung von Dick-Pics. All das bearbeiten wir und deswegen arbeiten wir mit dem Begriff digitale Gewalt.

Der Begriff Hasskriminalität hat dann schon eine juristische Komponente, da die Strafbarkeitsschwelle überschritten sein muss. Das heißt da fallen dann Dinge darunter, die vor allem auch justiziabel sind. Hier haben wir ein recht solides rechtliches Rahmenwerk, wenn es darum geht, Dinge die im Netz passieren strafbar zu machen. Das ist nicht in allen Ländern so komfortabel wie bei uns. Das reicht von Beleidigungen und Verleumdung bis Bedrohungen, aber natürlich auch zur Verletzung des Rechts am eigenen Bild, zur Veröffentlichung von Feindeslisten was erst kürzlich unter Strafe gestellt wurde, die Nachstellung im Netz sehen wir auch häufiger, außerdem Volksverhetzung, die Veröffentlichung verfassungsfeindlicher Symbole, etc. – da gibt es wirklich ganz viele Möglichkeiten, was Menschen widerfahren kann. Meistens scheitert es im Netz jedoch an der Durchsetzung dieser Normen.

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Nehmen Sie uns mit auf einen normalen Arbeitsalltag: Worin bestehen Ihre Aufgaben als Leiterin der Rechtsabteilung?

Zum Glück, und das ist auch ein Grund warum ich den Job mache, gibt es einen normalen Arbeitsalltag nicht. Hier gibt es ganz vieles, aber wenig was normal ist. Wir sind sehr dynamisch in unserem Arbeitsalltag und vor allem auch ich in meinem, weil wir natürlich auf tagesaktuelle Entwicklungen reagieren müssen – auf Gesetzgebungsinitiativen, auf die Nachrichten, auf Fälle die sich ereignet haben, auf Fälle aus unserer Prozesskostenfinanzierung, d.h. mein Alltag ist sehr, sehr dynamisch. Ich mache auch einiges an Öffentlichkeitsarbeit, weil es natürlich auch erforderlich ist, darüber zu sprechen was wir tun. Das ist keine Selbstdarstellung, sondern da geht es darum, darüber zu sprechen, welche Rechte die Betroffenen haben und wie man sich gegen das, was da im Netz passiert, wehren kann. Einerseits natürlich um Täter*innen abzuschrecken, andererseits aber auch um Betroffene zu empowern und ihnen zu zeigen: „Du bist nicht wertlos“, was leider ein Eindruck ist, der über die letzten Jahre entstanden ist.

Daneben bin ich in die internen Entscheidungsprozesse bezüglich unserer Prozesskostenfinanzierung involviert. Hier geht es darum zu schauen, wofür wir Kosten übernehmen können und wofür nicht, aber auch ob es Fälle gibt, die wir aus Prinzip durchführen wollen, weil sie so noch nicht gemacht wurden. Wir haben auch ein Projekt bei dem es um Grundsatzprozesse gegen soziale Netzwerke oder gegen Onlineplattformen allgemein und die Klärung grundsätzlicher Nutzer*innenrechte geht, denn wir bewegen uns in einem Bereich, wo ganz selten überhaupt geklagt wird – schon gar nicht gegen die großen Social-Media-Plattformen, weil keiner so verrückt ist, das Kostenrisiko und den Aufwand auf sich zu nehmen. Indem wir hier die Prozesskostenfinanzierung ermöglichen, erhoffen wir uns, Rechtsfortbildung zu betreiben. Das ist uns auch schon gelungen, z.B. in einem von uns finanzierten Fall, in dem erstmals ein soziales Netzwerk zur Zahlung einer Geldentschädigung verurteilt wurde, weil es rechtswidrige Kommentare nicht entfernt hat.

Und dann kann man sicherlich auch sagen, dass ich Lobbyarbeit mache, weil wir natürlich hoffen, sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene zu vermitteln - was es braucht, um Nutzer*innen effektiv vor digitaler Gewalt zu schützen und um sie auch handlungsfähig zu machen, wenn ihnen insbesondere auf den Social-Media-Plattformen etwas widerfährt, womit sie häufig leider bei den Plattformen abprallen und wogegen leider viel zu wenig gemacht wird.

Was unterscheidet diese Form der digitalen Gewalt von anderen, analogen Formen von Hasskriminalität im öffentlichen Raum?

Sie unterscheidet jedenfalls nicht, dass sie weniger ernst zu nehmen oder weniger real ist. Das ist ganz wichtig, weil leider häufig immer noch differenziert wird zwischen dem echten Leben und dem, was im Internet passiert. Und das kann man heutzutage nicht mehr, schon gar nicht in Zeiten einer Pandemie, wo sich fast das gesamte öffentliche soziale Leben im Internet abspielt. Es ist uns daher ganz wichtig zu sagen, dass die Auswirkungen digitaler Gewalt im Internet real sind. Sie beeinträchtigen Menschen ganz individuell – das fängt damit an, dass sich die Betroffenen überlegen, ob sie sich öffentlich noch zu bestimmten Themen äußern, es kann aber auch zu psychischen Beeinträchtigungen führen, von Angstzuständen bis hin zu Zweifeln am eigenen Selbstwert - insbesondere bei Frauen die zum tausendsten Mal lesen, dass sie – salopp gesagt – fett und hässlich sind. Irgendwann nagt das an einem und das macht mit allen etwas, die so etwas erhalten. Oder wenn junge Frauen haufenweise „Dick-pics" bekommen, dann ist das auch etwas, was an niemandem spurlos vorbei geht; oder wenn ihr Name auf einer Feindesliste landet o.ä. Das sind alles bedrohliche Situationen. Es gibt auch immer wieder Fälle, wo ganz analoge Komponenten dazukommen, die das Sicherheitsgefühl beeinträchtigen. Das sehen wir vor allem weil es eine beliebte Strategie ist, persönliche Informationen zu finden und zu benutzen, um Menschen einzuschüchtern, ihnen zu sagen: „Ich weiß, wo dein Fitnessstudio ist“, ihnen zu sagen „ich weiß, wo du wohnst“. Das geht so weit, dass Fotos vom Hauseingang geteilt werden. Gerade wenn die Anschrift veröffentlicht wird, führt dies teilweise dazu, dass Menschen umziehen müssen. Das ist ganz real und da kann man dann auch nicht mehr sagen, dass das nichts mit dem echten Leben zu tun hat.

Wichtig hervorzuheben ist auch, dass die Auswirkungen individuell schon schlimm genug sind, dass es aber auch um ganz konkrete gesamtgesellschaftliche Auswirkungen geht. Wir wissen aus eigenen Umfragen und aus externen Studien, dass schon die Hälfte der Internetnutzenden sich nicht mehr traut, sich z.B. zu politischen Themen im Netz zu äußern. Da sieht man den strategischen Effekt, der mit digitaler Gewalt zusammenhängt, der dazu führt, dass der Diskurs verschoben wird, dass vor allem marginalisierte Gruppen, Aktivist*innen, Journalist*innen, vor allem auch kommunalpolitisch oder auch bundespolitisch engagierte Menschen aus dem Netz verdrängt werden sollen. Dieser Silencing-Effekt ist etwas, was man nicht verkennen kann, wenn man über digitale Gewalt spricht.

Insbesondere in den sozialen Medien ist Hasskriminalität präsenter denn je. Prominente Fälle, wie etwa der von HateAid begleitete Fall Künast gegen Facebook, zeigen dies besonders prägnant. Welche Personengruppen wenden sich vorrangig an HateAid?​

Es sind ganz verschiedene Menschen. Seit es HateAid seit mehr als drei Jahren gibt, haben sich mehr als 1600 Menschen an uns gewendet. Die sind nicht alle berühmt und nicht von allen Fällen hat man schon mal gehört. Die Öffentlichkeit ist nur bei wenigen Fällen involviert, aus dem einfachen Grund, dass man erst einmal Menschen finden muss, die bereit sind an die Öffentlichkeit zu gehen und sich damit zu exponieren. Denn die Folge dessen ist vorprogrammiert: Es geht wieder von vorne los. Und das können sich nur Menschen zutrauen, die schon eine gewisse Erfahrung haben, vielleicht selbst in der Öffentlichkeit stehen und das aushalten können.

An uns wenden sich ganz unterschiedliche Personen, vor allem marginalisierte Gruppen. Intersektionalität spielt eine ganz große Rolle, das heißt je mehr Diskriminierungsmerkmale zusammentreffen, desto wahrscheinlicher ist, dass man angegriffen wird. Und Menschen, die sich vor allem auch im Internet für unsere gesellschaftlichen, freiheitlich-demokratischen Grundwerte aussprechen. Das sind Aktivist*innen, Journalist*innen, Politiker*innen – vor allem auch auf dem kommunalen und ehrenamtlichen Niveau sehen wir große Schutzlücken, weil hier häufig keine Unterstützungsstrukturen vorhanden sind. Es kann aber auch Menschen treffen, die sich zu ganz anderen Themen äußern, zum Beispiel sehen wir vermehrt auch Influencerinnen, die sehr massiv angegriffen werden und am Tag 30  sog. Dick-Pics geschickt bekommen, was ebenfalls nicht zu vernachlässigen ist. Wir haben auch einige Künstler*innen die wir unterstützen, zum Beispiel Igor Levit, der damit auch an die Öffentlichkeit getreten ist. Das Spektrum von Menschen, die wir unterstützen, wird also breiter. Man sieht einen Querschnitt der Gesellschaft, auch wenn es bei einigen Personengruppen wahrscheinlicher ist, dass sie von digitaler Gewalt getroffen werden, als bei anderen.

In der Beratung haben wir zwar nur geringfügig mehr Frauen als Männer, bei der Prozesskostenfinanzierung ist der Unterschied aber schon größer. Wir sehen, dass Inhalte, die Frauen erhalten, drastischer und deswegen auch häufiger justiziabel sind. Sie unterscheiden sich strukturell von dem, was heterosexuelle weiße Männer erhalten. Bei letzteren geht es häufig um eine Auseinandersetzung in der Sache – um Kritik an politischen oder anderen Positionen. Bei Frauen hingegen sehen wir kaum einen Sachzusammenhang in der Form der digitalen Gewalt, die sie erhalten. Es geht meist um ihr Aussehen, ihr Frausein. Meistens sind die Inhalte sexualisiert. Wir sehen hier auch viel häufiger Vergewaltigungsandrohungen und Verstümmelungsfantasien. Gerade auch bildbasierte sexualisierte Gewalt ist Frauen beinahe exklusiv vorbehalten.

Wie kann HateAid diesen Menschen konkret weiterhelfen?

Uns geht es darum, diese Menschen erstmal aufzufangen. Dann ist die Prozesskostenfinanzierung ein wichtiges Element unserer Arbeit, damit sich die Betroffenen rechtlich zur Wehr setzen können. Außerdem unterstützen wir durch Beweissicherung, gehen also in die Kommentarspalten hinein, um die Inhalte zu sichern, auf eine Weise die rechtssicher und später verwertbar ist. Das ist wichtig, weil es für die selbst Betroffenen retraumatisierend sein kann, sich den Inhalten erneut auszusetzen und nicht alle ein soziales Umfeld haben, das diese Aufgabe übernehmen könnte. Zur Unterstützung unserer Arbeit haben wir in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Justiz eine App entwickelt, die MeldeHelden heißt. Darüber können Inhalte niedrigschwellig direkt an uns gemeldet werden, um sie zur Anzeige zu bringen. Das übergeordnete Ziel ist immer, dass sich die Menschen nicht aus dem öffentlichen Raum des Internets zurückziehen, sondern weiter am Diskurs teilnehmen.

Was muss sich ändern, damit digitalem Hass strukturell etwas entgegengesetzt werden kann?​

In erster Linie muss sich im Bereich der Täter*innenidentifizierung etwas ändern. Leider führt die Anonymität im Netz dazu, dass viel zu wenig Strafverfolgung und Rechtsdurchsetzung überhaupt stattfinden kann. Wir arbeiten zusammen mit einer spezialisierten Staatsanwaltschaft in Hessen und die haben mit großer Kraftanstrengung und eigenen IT-Referent*innen im Haus eine Identifizierungsquote von einem Drittel. Das ist zwar schon einmal ein großer Erfolg für uns aber noch nicht das Ende der Fahnenstange und sicherlich ausbaufähig. Auf der anderen Seite haben wir gesehen, dass in der letzten Legislaturperiode viele Gesetzespakete verabschiedet wurden, um einige Handlungen unter Strafe zu stellen. Es wurden also einige Strafbarkeitslücken geschlossen, zum Beispiel im Bereich der Feindeslisten, der Nachstellung mit Fake-Profilen oder auch der Androhung von Vergewaltigungen im Netz. Das ist alles zu begrüßen, hilft allerdings nur weiter, wenn Personen tatsächlich identifiziert werden können. Außerdem ist es wichtig, auch Delikte ernst zu nehmen, die sich in dem Bereich der Beleidigung und der Verleumdung abspielen. Häufig herrscht die Einstellung vor, dass das in den privaten Bereich der Menschen fällt. Das mag in einzelnen Fallkonstellationen in der analogen Welt noch vertretbar sein, aber im Netz greifen andere Strukturen, die jedenfalls nicht mehr reine Privatsache sind – einerseits wegen der gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen und andererseits wegen der viel massiveren Auswirkungen auf die Betroffenen selbst, insbesondere was die Verbreitungsgeschwindigkeit durch die Algorithmen der sozialen Netzwerke betrifft. Wir müssen also davon wegkommen, dass hier schlicht auf den Privatklageweg verwiesen, mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird und also keine Strafverfolgung stattfindet. Das muss sich ändern.

Im zivilrechtlichen Bereich sehen wir ebenfalls Nachholbedarf. Ein ganz wichtiges Thema ist hier, den Zugang zum Recht zu schaffen. Die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten ist wegen der regelmäßig hohen Streitwerte an ein hohes Kostenrisiko gebunden und die Verfahren dauern ewig (etwa ein bis zwei Jahre).

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) setzt seit 2017 verbindliche Standards, um strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke zu bekämpfen. Hat es sich bewährt?​ 

Insgesamt ziehen wir ein positives Fazit. Das NetzDG ist sicherlich nicht perfekt, aber es ist ein guter Anfang gewesen. Insbesondere das gefürchtete Overblocking, also das massenhafte Löschen von rechtmäßigen Kommentaren, ist zumindest nach den bisherigen Evaluationen nicht eingetreten. Hier gehen die Meinungen zwar auch auseinander, aber man sieht aus den Berichten, die die sozialen Netzwerke vorgelegt haben, dass lediglich 14% der insgesamt gemeldeten Inhalte zu einer Entfernung der Inhalte geführt haben. In meinen Augen ist das ein Zeichen dafür, dass die Plattformen nicht so sehr vor den Sanktionen zittern, dass sie einfach alles löschen was gemeldet wird. Wir haben auch selber ein kleines Experiment zusammen mit Reset gemacht, bei dem wir 200 Kommentare gemeldet haben, die nach unserer Einschätzung offensichtlich rechtswidrig sind und nur 80% davon haben zu einer Entfernung geführt. Die Plattformen nutzen hier also auch ihren Entscheidungsspielraum. Hier kritisieren wir, dass man sich nicht dazu durchringen konnte zu sagen, dass der gesetzliche Rahmen immer Vorrang haben muss. Die Netzwerke sind frei, an ganz vielen Stellen auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuweichen, die sehr vage gefasst sind. Eine gute Seite des NetzDG für die Nutzenden sozialer Netzwerke ist sicherlich, dass es nunmehr einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland gibt und man sich also nicht etwa auf Englisch nach Irland (Sitz von Facebook) wenden muss.

Wir sehen aber auch dringenden Nachbesserungsbedarf, insbesondere was den Anwendungsbereich des NetzDG betrifft. Ich kann nicht verstehen, warum man an einem so engen Anwendungsbereich festhält und das Gesetz nur auf den großen Social-Media-Plattformen gelten soll und nicht in beruflichen Netzwerken (wie LinkedIn oder Xing) oder auf Gaming-Plattformen. Gerade Letztere sind ein Sammelbecken für rechtsextreme Gruppierungen geworden, die sich fernab jeder Strafverfolgung organisieren. Auch pornografische Plattformen, die derzeit weitestgehend dereguliert sind, sollten in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Eine engagierte Strafverfolgung in der Praxis ist also ein zentraler Pfeiler bei der effektiven Verfolgung von Hasskriminalität. In unserem Vorgespräch haben Sie das Verhältnis zwischen HateAid als gemeinnütziger Organisation einerseits und den Strafverfolgungsbehörden andererseits als ambivalent beschrieben. Welche Rolle nimmt HateAid gegenüber der Justiz aber auch gegenüber der Zivilgesellschaft ein?

Was ich an HateAid mag ist, dass wir einen pragmatischen Ansatz haben. Das heißt, wir schließen nicht aus, dass wir etwa mit Strafverfolgungsbehörden, der Polizei oder auch dem Staatsschutz sprechen, um zu lernen, wie sie arbeiten und um zu verstehen, wie sich die Umstände verbessern können. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass wir eine Kooperation eingegangen sind mit der bereits erwähnten spezialisierten Staatsanwaltschaft in Hessen. Das Bündnis heißt „Keine Macht dem Hass“. Mit dieser Kooperation wollen wir dazu beitragen, dass die Betroffenen von digitaler Gewalt gehört werden. Wann immer wir die Gelegenheit haben bei Strafverfolgungsbehörden oder bei der Justiz Vorträge zu halten und aufzuklären machen wir das. Entgegen vieler Vorbehalte und Vorurteile stoßen wir auf großes Interesse. Insofern sehen wir uns in einer Mittlerrolle.

Mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen arbeiten wir auch zusammen. Was unsere Tätigkeit als Beratungsstelle und Prozesskostenfinanzierer angeht sind wir leider einzigartig in Deutschland. Wir können uns also hier nicht die Arbeit teilen. Aber natürlich ist der ergänzende Austausch mit anderen NGOs hilfreich, um deren Blickwinkel und Expertise zu verstehen. Insofern tauschen wir uns regelmäßig mit anderen Beratungsstellen, mit Initiativen wie #ichbinhier oder mit den Neuen Deutschen Medienmacher*innen aus. Dieses Netzwerk ist uns wichtig.

Die Kehrseite der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ist die Einschränkung von Nutzer*innenrechten. Wo positioniert sich HateAid in diesem Spannungsfeld zwischen Ehr- und Persönlichkeitsschutz einerseits und Meinungsäußerungsfreiheit andererseits?
 
Wir stehen auf Seiten der Meinungsfreiheit! Und ich als Juristin sowieso. Aber man muss auch sehen, dass die Meinungsfreiheit zwei Richtungen hat. Schon verfassungsrechtlich sehen wir angelegte Grenzen, nämlich die Rechte von anderen Menschen (bspw. die Persönlichkeitsrechte), die in bestimmten Situationen einfach schutzwürdiger sind. Das gilt es zu berücksichtigen. Meinungsfreiheit kann nicht heißen, dass jede*r einfach alles ins Netz stellen kann, wie es ihm oder ihr beliebt. Sondern es heißt auch, dass wir auf der anderen Seite Menschen haben, deren Meinungsfreiheit dadurch beschränkt wird, dass ein Klima geschaffen wird, in dem sie sich nicht sicher fühlen, Angst haben, digital angegriffen zu werden und sich deshalb nicht mehr trauen, sich am Diskurs zu beteiligen und zu sprechen. Das ist eine demokratiegefährdende Beschränkung der Meinungsfreiheit, die dringend berücksichtigt werden muss.
Man kann nicht immer nur sagen, dass jegliches Löschen im Internet Zensur ist, was im Übrigen ein wenig überzeugendes Argument ist, weil Zensur wenn überhaupt nur durch den Staat erfolgen kann. Wir haben eine Situation geschaffen, in der wir beinahe unseren gesamten öffentlichen Diskurs in die Hände von Privaten gegeben haben, wobei künstliche Intelligenz längst angewandt wird. Die Frage ist also nicht, ob wir all dies wollen – es geschieht ohnehin! – sondern, ob wir einen gesetzlichen Rahmen schaffen und Transparenzpflichten einführen wollen, um zu verstehen was überhaupt passiert. Denn am Ende sind es die sozialen Netzwerke, die die Regeln unseres öffentlichen Diskurses machen und diktieren. Wir wissen viel zu wenig darüber. Das müssen wir uns vor Augen halten, gerade auch angesichts der massiven nachgewiesenen Gefahren, die von dieser Dynamik für die Gesellschaft ausgehen, etwa Wahlmanipulationen oder systematische Hasskampagnen, die die sozialen Netzwerke unterstützen und sogar daran verdienen. All das müssen wir uns vor Augen halten, wenn wir über das Thema Meinungsfreiheit diskutieren. Es hat eben immer zwei Seiten.
Wie gehen Sie persönlich damit um, in Ihrem Berufsalltag permanent mit dem Thema Hass – womöglich auch gegen Sie selbst – konfrontiert zu sein?
Bisher hatte ich das Glück, noch keine nennenswerten Angriffe gegen mich selbst erleben zu müssen. Wir haben natürlich entsprechende Sicherheitsvorkehrungen bei HateAid und schützen uns selbst gut. Mit der allgemeinen Kritik, die ich erhalte, kann ich umgehen. Sie ist sicherlich nicht vergleichbar mit dem, was die Betroffenen erleben, die sich an uns wenden. Da ist es natürlich so, dass es auch Schicksale gibt, die einem nahegehen. Allerdings muss ich dazu sagen, dass es nicht mein Job ist, den ganzen Tag durch die Kommentarspalten zu scrollen. Andere Mitarbeitende bei HateAid sind dem viel mehr ausgesetzt. Hier haben wir das Angebot der Supervision. Für mich ist das ein Ansporn noch härter zu arbeiten als bisher.
 
 
In unserem Vorgespräch haben wir auch über Schwierigkeiten in der juristischen Ausbildung und über die Tücken der Examina gesprochen. Wie sind Sie mit herausfordernden Situationen umgegangen – etwa als ein Prüfer während einer Ihrer mündlichen Examensprüfungen eingeschlafen ist?
Ich bin da ganz offen und es ist kein Geheimnis, dass ich nie die Überfliegerin mit den besten Noten war. Ich habe beide Examina zwei Mal geschrieben, beim ersten Mal musste ich, beim zweiten Mal wollte ich, weil ich mit dem Ergebnis und insbesondere mit der mündlichen Prüfung nicht zufrieden war, nachdem ein Prüfer eingeschlafen war und ich dann auch noch mit wenig Punkten abgestraft wurde. Das habe ich so nicht auf mir sitzen lassen wollen und bin in den Verbesserungsversuch gegangen. Beide Examina waren sehr hart für mich und haben mir keinen Spaß gemacht. Das ist auch finanziell kein Vergnügen und war nur mit Nebenjobs überhaupt möglich. Ich habe mich immer eher als Spezialistin für bestimmte Themen gesehen und glaube, dass ich am besten bin, wenn ich mich auf eine Mission fokussieren kann. Diese will ich dann auch meistern und scheue keine Mühen und Nachtschichten, bis ich das erreicht habe. Deshalb habe ich auch nie verstanden, warum ich mich bis ins letzte Detail mit irgendwelchen Parkanordnungen befassen muss, wenn ich weiß, dass ich damit nichts zu tun haben will.
Ich bin ein sehr pragmatischer Mensch. Wenn das Jurastudium mich eines gelehrt hat, dann Biss und Durchhaltevermögen. Ich bin in der Lage, sehr hart zu arbeiten und bin an die Herausforderungen der Ausbildung strategisch herangegangen. Insofern habe ich Rückschläge eher als Ansporn genommen, mich nicht unterkriegen zu lassen. An Ende ging es ja um mich und nicht darum, ob irgendjemand mit meinen Klausuren zufrieden ist. Ich hatte ein Ziel, das ich erreichen wollte und habe mir dann einen Plan ausgedacht, wie ich das schaffe.
Die Hürden in der Ausbildung haben Sie nicht an Ihrem beruflichen Erfolg gehindert. Was können Sie angehenden Jurist*innen mit auf den Weg geben, die durch die strenge Notenvergabe in Studium und Referendariat verunsichert sind?
 
In Zeiten, in denen viel über Work-Life-Balance und die Generation Y geredet wird, ist meine Antwort vielleicht nicht sehr populär. Am Ende braucht es wohl harte Arbeit und ein wenig Mut zur Lücke, um als Juristin nicht den wirtschaftlich betrachtet sicheren Weg z.B. in die Großkanzlei, sondern auf der Suche nach mehr Sinn in eine NGO zu gehen. Man muss bereit sein über den Tellerrand zu gucken und die eigene Komfortzone zu verlassen. Fast alle, die Jura studieren, haben ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und verfolgen nicht nur wirtschaftliche Interessen. Wenn man sich im sozialen Bereich engagieren und trotzdem juristisch arbeiten will, sollte man die Augen und die Ohren offenhalten und versuchen, mit Institutionen der Zivilgesellschaft in Kontakt zu treten. Auch ist es hilfreich auf Veranstaltungen zu gehen, sich mit anderen zu vernetzen und neue Sichtweisen kennenzulernen. Man sollte sich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass man nach dem Examen zwei Bewerbungen für den Rest des Lebens schreibt. Es gibt so viele Richtungen; man sollte offen sein für alles. Ich zum Beispiel bin froh, dass ich in meinem Job mit unterschiedlichsten Menschen zu tun habe, etwa Sozialarbeiter*innen, und nicht nur mit (Staats-)Anwält*innen oder Richter*innen. Und darüber, dass ich nicht nur das bestehende Recht anwenden, sondern auch darüber nachdenken kann, wie man es verbessern kann. Das bekommt mir persönlich enorm gut und ich habe das Gefühl, dass es meinen Horizont erweitert.
 
Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?​ 

Wenn ich zurückdenke, sind weibliche Vorbilder leider rar, aber es gibt sie. Ich möchte an dieser Stelle gern Astrid Siegmund nominieren. Sie ist Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin und nicht nur eine hervorragende Juristin, sondern behauptet sich auch tagtäglich klug und besonnen in der Justiz. Ich durfte das in meiner Anfangszeit als Anwältin des Öfteren miterleben, was mich nachhaltig geprägt und beeindruckt hat – sie ist unbedingt ein Vorbild.

Vielen Dank für das spannende Interview!

Berlin/ Brüssel, 11. November 2021. Das Interview führte Susann Aboueldahab.

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