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Christine Langenfeld

Prof. Dr. Christine Langenfeld im Porträt

"Seien Sie selbstverständlich selbstbewusst!"

Prof. Dr. Christine Langenfeld, Richterin des Bundesverfassungsgerichtes und Inhaberin des Lehrstuhls für Staatsrecht an der Universität Göttingen, über Träume, ihren Weg zum Bundesverfassungsgericht und die Prägung durch ihren Vater. 

Frau Langenfeld, Sie sind Professorin für Öffentliches Recht und Richterin des Bundesverfassungsgerichtes. Ursprünglich wollten Sie jedoch Journalistin werden. Wie genau kam es dazu, dass Sie den Rechtswissenschaften im wahrsten Sinne des Wortes treu geblieben sind?

Ich hatte während des Studiums das Glück, Professoren zu begegnen, die mich als Lehrer und Wissenschaftler beeindruckt und inspiriert haben. Man muss dazu sagen, dass es in dem damaligen universitären Umfeld so gut wie keine  Frauen gab. Insofern bin ich auf meinem beruflichen Weg im Wesentlichen durch Männer gefördert worden; das war damals einfach so. Durch diese Begegnungen entstand zunächst meine Begeisterung für das Öffentliche Recht, später dann auch im Speziellen für das Europarecht. Nach meinem ersten Staatsexamen erhielt ich ein Stellenangebot an einem Lehrstuhl verbunden mit einer Promotionsmöglichkeit. Die wissenschaftliche Tätigkeit dort hat mir sehr gut gefallen. Ich sah, wie der Arbeitsalltag einer Wissenschaftlerin aussehen kann, sollte ich mich dafür entscheiden, Professorin zu werden. Sowohl an der Universität des Saarlandes, an der ich später auch habilitiert wurde, als auch am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht bin ich immer wieder Menschen begegnet, die mich zur Wissenschaft ermutigt und auf meinem Weg unterstützt haben.

Die Attraktivität des Professorenberufs lag für mich auch in der Verbindung von Forschung und Lehre. Ich lehre ausgesprochen gerne und sehe meine Aufgabe darin, das Recht in seiner ganzen Komplexität in einer Weise zu vermitteln, die die Studierenden anspricht, für den Rechtsstaat einnimmt und ihre Urteilskraft bildet und stärkt. Hier liegt wohl die größte Überschneidung zum Beruf der Journalistin. Auch deren Aufgabe ist es, die Ereignisse und das Geschehen in der Welt möglichst verständlich und so darzustellen, dass die Menschen sich ein fundiertes Urteil bilden können.

Seit Juli 2016 sind Sie Richterin des Bundesverfassungsgerichtes, dem höchsten deutschen Gericht. Das war sicherlich eine große Umstellung zu Ihrer vorherigen Tätigkeit als Professorin. Wie haben Sie auf die Nachricht der Berufung reagiert? 

Für mich war das ein großer, schöner und glücklicher Moment, der gleichzeitig mit einem Seiten- und Perspektivwechsel einherging. Als Professorin war es mir möglich, meine wissenschaftliche Tätigkeit und die Schwerpunkte, die ich setzte, autonom zu bestimmen. Hingegen werden die Fälle, mit denen sich das Bundesverfassungsgericht befasst, an das Gericht herangetragen. Mit der Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht geht auch eine große Verantwortung einher. Unsere Entscheidungen sind von erheblicher Tragweite. Sie wirken sich oft ganz unmittelbar auf das Leben der Menschen, auf die Gesellschaft insgesamt aus. Diese Verantwortung spürt man als Wissenschaftlerin nicht so unbedingt und direkt.

Vieles, worüber wir entscheiden, betrifft essentielle Zukunftsfragen: Da geht es etwa um die Stellung Deutschlands in der Europäischen Union, das rechte Verhältnis von Sicherheit und Freiheit, um Datenschutz und Digitalisierung und die Gestaltung von Rechtsstaat und Demokratie in Zeiten, in denen die Gesellschaft um ihren Zusammenhalt ringen muss. An der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen mitwirken zu können, empfinde ich als großes Privileg, das ich mit Demut, aber auch mit Entschlossenheit und der Bereitschaft annehme, mich mit ganzer Kraft für diese herausragende Aufgabe einzusetzen.

Sie sagten mal, dass mit der Berufung zur Richterin des Bundesverfassungsgerichtes für Sie ein beruflicher Traum in Erfüllung gegangen ist. Gibt es nicht so viele Unwägbarkeiten auf diesem Weg, dass es schwierig ist einen solchen Traum zu hegen?

(lacht) Grundsätzlich haben Träume ja die Eigenart, nicht unbedingt in Erfüllung zu gehen. Aber wenn es dann geschieht, ist es umso schöner. Eine Berufung an das Bundesverfassungsgericht kann man in der Tat nicht planen. Dafür müssen viele günstige Umstände zusammen kommen. Bei mir hat die Berufung nach Karlsruhe auch sehr gut in meine aktuelle Lebens- und Berufsphase gepasst. Meine Laufbahn als Professorin, aber auch die Interaktion mit Verantwortlichen in Politik,  Verwaltung und Justiz, die ich in besonders intensiver Weise in meiner Funktion als Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration erleben und gestalten durfte, haben mir eine große Vielfalt an Perspektiven aufgezeigt, die bei der Bewältigung einer Rechtsfrage zu berücksichtigen sind. Bei der Wahrnehmung meiner jetzigen Aufgabe helfen mir diese Erfahrungen sehr.

Ihr Vater war ein erfolgreicher Politiker – unter anderem war er Mitglied des Bundestages und bekleidete er das Amt des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz. Hat Sie das geprägt? Wenn nein, was hat Sie sonst geprägt?

Die politische Tätigkeit meines Vaters hat mich natürlich geprägt. In unserer Familie spielte Politik immer eine große Rolle. Wir Kinder haben mit unseren Eltern viel diskutiert – vor allem über politische und geschichtliche Themen. Dabei wurden wir Kinder immer sehr ernst genommen. Oft ging es am Mittagstisch um ganz konkrete politische Fragen, mit denen mein Vater unmittelbar zu tun hatte. Er hat sich dann, wenn es irgend möglich war, die Zeit genommen, uns die Dinge zu erklären und seine Sicht darzustellen. Das hat uns sehr oft auch überzeugt, denn mein Vater war eine Politikerpersönlichkeit, die sehr differenziert dachte und argumentierte, die offen war für andere Auffassungen und neue Ideen, um die Welt in ihren Veränderungen zu begreifen. Er war einfach sehr authentisch und glaubwürdig und das war damals für uns sehr wichtig. Als wir dann älter wurden, haben wir uns natürlich auch zunehmend kritisch mit den Überzeugungen unserer Eltern auseinandergesetzt und viel hinterfragt. Meinen beiden Eltern bin ich sehr dankbar dafür, dass sie sich dem mit so großer Geduld und Liebe Tag um Tag ausgesetzt haben. Besonders für meine Mutter war das nicht immer leicht, da mein Vater sehr viel unterwegs war. 

Sie waren die erste Frau, die sich an der Universität des Saarlandes in den Rechtswissenschaften habilitierte, die Erste, die am MPI für Völkerrecht nach dem Mutterschutz in Elternzeit ging und mit Ihrem Ruf nach Göttingen die Erste im Bereich des Öffentlichen Rechts an der dortigen Fakultät. Wie sind Sie mit dem Wissen und den jeweiligen Situationen umgegangen?

Ehrlich gesagt waren mir diese Umstände zu dem damaligen Zeitpunkt gar nicht so bewusst. Ich habe das am Rande zur Kenntnis genommen, mehr aber auch nicht. So richtig klar geworden ist mir dies erst im weiteren Verlauf meines beruflichen Lebens, im Grunde auch erst, als ich explizit danach gefragt oder damit konfrontiert worden bin. Irgendwie bin ich auch froh darüber, weil ich mein Verhalten deswegen damals nicht verändert oder angepasst habe. Ich habe immer mein Bestes gegeben und bin an die jeweiligen Situationen völlig unbefangen herangegangen. Im Gegenzug dazu wurde meine Leistung - jedenfalls meistens - auch anerkannt. Das habe ich ehrlich gesagt auch erwartet; ich habe erwartet, dass meine Leistung genauso wie bei den männlichen Kollegen gesehen und dann auch belohnt wird. Ich finde auch, dass man nicht immer alles durch die Geschlechterbrille sehen sollte. Es ist wichtig, seine Leistung zu bringen und dann anschließend die angemessene und gleiche Anerkennung zu fordern, falls diese nicht erfolgt. Das ist freilich leichter gesagt als getan. Frauen, vor allem junge Frauen, müssen lernen, selbstverständlich selbstbewusst zu sein. Dazu gehört es auch, Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen, die übrigens oft ganz subtil daher kommen, offen anzusprechen und Gleichberechtigung einzufordern.

In einem Interview sagten Sie mal, dass für Sie die Vereinbarkeit von Kind und Karriere die Zukunftsfrage für die Durchsetzung der wirklichen Gleichberechtigung sei. Was muss oder kann Ihrer Ansicht nach von wem dafür getan werden?

 

Meiner Meinung nach sind an dieser Stelle viele Institutionen gefragt, vor allem aber das Bildungssystem, vom Kindergarten bis zum Gymnasium. Es ist wichtig, Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen auszubauen, um eine qualitativ gute Kinderbetreuung und Beschulung zu gewährleisten. Im Endeffekt ist dies aber auch eine zentrale Frage für die Zivilgesellschaft. Eltern und Arbeitgeber müssen genauso aktiv werden wie Staat und Kommunen. 

Konkret ist meines Erachtens nach die bessere Vereinbarkeit von Kind und Karriere schon allein deswegen die Schlüsselfrage, weil die Rückwirkungen einer guten Vereinbarkeit oder eben einer fehlenden Vereinbarkeit auf das familiäre Leben enorm sind. Zurzeit tragen in den meisten Fällen immer noch die Frauen die Doppelbelastung. Wenn aber die partnerschaftliche Aufteilung von Kind und Karriere besser funktioniert, dann werden in Zukunft auch immer mehr Väter bereit sein, sich verstärkt um die Familie zu kümmern. Die Familiengründung geht dann nicht mehr mit Erschwernissen einher, die auf Kosten eines Elternteils, in der Regel der Mutter, bewältigt werden und für Arbeitgeber macht es dann auch keinen Unterschied mehr, ob sie eine Frau oder einen Mann einstellen. Und man gibt den jungen Familien mehr Zeit mit ihren Kindern, d.h. „Familienzeit“. Das „Haben“ von Kindern darf nicht zur Karrierefalle, übrigens auch nicht zur Teilzeitfalle werden und zwar auch dann nicht, wenn man sich um seine Familie, gerade dann, wenn die Kinder klein sind, kümmert.

Sie haben zur Gleichbehandlung von Mann und Frau im Europäischen Gemeinschaftsrecht promoviert. Welchen Beitrag hat das Europarecht zur Durchsetzung der Gleichbehandlung von Mann und Frau in Deutschland und in Europa geleistet?

Ich hatte sehr viel Glück mit dem Thema, da ich es gerne und mit großer Begeisterung bearbeitet habe. Meine Untersuchung war auch eine der ersten umfassenderen Arbeiten zu dieser Frage. Bis heute bin ich der Thematik noch sehr verbunden, auch wissenschaftlich.

In der Tat hat die Europäische Union sehr viel für die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Mann und Frau getan. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg zur Lohngleichheit aus den 70er Jahren waren der Startschuss. In der Folge hat die Europäische Union eine ganze Reihe von Rechtsakten erlassen, die die Gleichheit von Mann und Frau im Beruf, aber auch im Bereich der sozialen Sicherheit festschreiben. Diese Regelungen sind für alle EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen verbindlich. Diese waren dementsprechend verpflichtet, rechtliche Grundlagen für die Durchsetzung der europäischen Regelungen zu schaffen.

Sicher hat dies auch das Bewusstsein in ganz Europa für die Gleichbehandlung geschärft. Insofern kann man schon sagen, dass die Europäische Union ein ganz wesentlicher Akteur auf dem Feld der Gleichstellung von Mann und Frau war und bis heute ist.

Sind Sie mit Vorurteilen bezogen auf Ihre Rolle als Frau und Mutter in Ihrem Leben konfrontiert worden? 

Ab und zu schon, aber nicht, wenn es ernst wurde. Insbesondere in meiner Zeit am Max-Planck-Institut in Heidelberg habe ich sehr viel Unterstützung erfahren, gerade nach der Geburt meiner Tochter. Das MPI war sehr flexibel in Hinblick auf meine Arbeitszeiten. Ich habe damals vier Monate vollständig ausgesetzt und bin dann wieder an das Institut zurückgekehrt. Kurze Zeit später erhielt ich ein Habilitationsstipendium der DFG, so dass ich mich ganz auf die Habilitation konzentrieren konnte und außerdem in meiner Zeiteinteilung flexibler war. Das hat mir in dieser schwierigen Phase als junge Mutter sehr geholfen.

Ihr Studium haben Sie an den Universitäten Trier, Mainz und Dijon absolviert. Welche Unterschiede sind Ihnen im Studium in Frankreich zu dem in Deutschland begegnet? 

Die Zeit in Frankreich war sehr schön und anregend. Das Studium selbst habe ich als sehr frontal empfunden. Die Vorlesungen wurden von den Studierenden Wort für Wort mitgeschrieben und dann auswendig gelernt. Auch der Austausch zwischen der Professorenschaft und den Studierenden, der in Deutschland doch selbstverständlich war, war nur wenig ausgeprägt. Dies alles ist jetzt allerdings über dreißig Jahre her. 

 

Die Lehre in Deutschland habe ich nach den Erfahrungen in Frankreich umso mehr schätzen gelernt. Das eigenständige und kreative Denken wurde doch sehr gefördert. Dies ist meiner Meinung nach auch ein Kennzeichen der „guten“ akademischen Lehre. Hinzutreten muss eine solide Wissensbasis, auf deren Grundlage dann auch fundiert und kreativ argumentiert werden kann.

Gibt es einen Rat, den Sie zu Anfang Ihrer Karriere beziehungsweise zu Beginn des Studiums gut gebrauchen hätten können?

Aus heutiger Sicht hätte ich mir jemanden gewünscht, der mir im Anschluss an das Studium einen weiteren Auslandsaufenthalt ans Herz gelegt hätte, etwa um einen Master zu erwerben. Dass ich das nicht getan habe, bereue ich heute manchmal. 

Gerade wegen dieser Erfahrung begrüße ich es sehr, dass die Zahl der Studierenden, die einen durch das Erasmus-Programm geförderten Auslandsaufenthalt machen, in den letzten Jahren rasant zugenommen hat. Daran sieht man, dass die Studierenden einen Auslandsaufenthalt sehr viel selbstverständlicher in ihr Studium integrieren als das früher der Fall war. Das sollten sie auch auf jeden Fall tun und am neuen Studienort intensiv den Kontakt mit den einheimischen Studierenden und Lehrenden suchen. Man kann so viel (kennen)lernen: die Sprache, eine andere - auch akademische - Kultur etc. etc.

Wenn ich abschließend gerade jüngeren Frauen eine Rat geben darf: „Bleiben Sie dran!“ Damit meine ich, dass Frauen auch in harten Konkurrenzsituationen weiter an sich glauben und sich nicht verdrängen und aus der Ruhe bringen lassen sollten. Selbstverständlich selbstbewusst eben!

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?

Ich finde, dass es eine große Zahl an großartigen Juristinnen gibt, sodass es schwierig ist, jemanden herauszugreifen. Ich würde aber gerne Prof. Dr. Marie-Claire Foblets und Prof. Dr. Ayelet Shachar nennen. Beide sind außergewöhnliche Juristinnen, die neue und ungewöhnliche Wege in der Forschung gehen. Sie kommen beide aus dem Ausland und forschen nun hier in Deutschland. Claire Foblets ist Belgierin und Direktorin am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle. Sie beschäftigt sich mit Fragen von Ethnologie und Recht, gerade auch im Kontext von Migration. Ayelet Shachar kommt aus Kanada, ist Leibnizpreisträgerin 2019 und Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften in Göttingen. Sie arbeitet u.a. zu Fragen des Staatsangehörigkeits- und Migrationsrechtes. 

Vielen Dank für das spannende Interview!

Karlsruhe / Frankfurt, 7. Juni 2019. Das Interview führte Karen Kelat.

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