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Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch im Porträt
"Ihr könnt und wisst bereits mehr, als ihr denkt! Vertraut auf Eure Fähigkeiten!"
Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch, Professorin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Of Counsel der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen über ihren akademischen Karriereweg, die Verbindung von Nachhaltigkeitsforschung und Unternehmensrecht sowie dem Reformbedarf in der juristischen Ausbildung im digitalen Zeitalter.
Du hast nach Deiner Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin und Deiner Habilitation an der Philipps-Universität Marburg seit Oktober 2021 einen eigenen Lehrstuhl an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg inne und wirst ab dem Wintersemester 2026/27 dort Dekanin sein. Wann wusstest Du, dass Du eine Professur anstreben möchtest? Haben sich Deine Vorstellungen von der Tätigkeit erfüllt?
Der Wunsch kam bei mir vergleichsweise spät, während der Endphase der Dissertation. Meine Promotionszeit an der Humboldt-Universität war sehr inspirierend und hat mir wahnsinnig viel Spaß gemacht. Je näher das Ende rückte, desto weniger wollte ich die Uni verlassen. Also bin ich geblieben. Meine Vorstellungen von der Tätigkeit als Professorin haben sich ganz überwiegend auch erfüllt. Allerdings bleibt als Professorin weniger Zeit für die eigentliche Forschung als ich als Doktorandin angenommen habe. Denn es sind neben Forschung und Lehre noch vielfältige weitere Aufgaben zu erledigen. Auch diese sind auf ihre Weise spannend, man muss hier aber darauf achten, insgesamt die Balance zu wahren.
Der Weg zur Professur ist lang und oft herausfordernd. Welche Hürden sind Dir auf diesem Weg begegnet und wie bist Du damit umgegangen?
Während der Habilitationsphase bin ich Mutter geworden und musste zwischen Berlin und Marburg pendeln. Da auch mein Mann in dieser Zeit beruflich viel unterwegs war, war das schon herausfordernd. Ich habe dann Elternzeit genommen, damit ich auch zum Schreiben komme und nicht so viel unterwegs bin. Dennoch habe ich die Zeit mitunter als anstrengend empfunden.
Du bist zugleich Of Counsel bei der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen. Damit verbindest Du die akademische Arbeit mit Einblicken in die Praxis. Hat es Dich je gereizt, den Schwerpunkt stärker auf die anwaltliche Tätigkeit zu legen?
Ich finde es sehr spannend, dass ich durch die Kanzlei interessante Praxiseinblicke bekomme, die ich mit meiner wissenschaftlichen Perspektive kombinieren kann. Davon profitieren beide Seiten. Und nicht zuletzt generiert die praktische Tätigkeit auch spannende Impulse für meine Vorlesungen. Mein klarer Tätigkeitsschwerpunkt ist und bleibt aber die Professur.
Deine Habilitation trägt den Titel „Nachhaltigkeit und Unternehmensrecht“, außerdem hast Du das Research Institute for Sustainable Economic Law an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gegründet. Wie bist Du zum Thema Nachhaltigkeit gekommen? Was hat Dich dazu bewegt, es zu einem Deiner Forschungsschwerpunkte, neben dem Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht sowie der Digitalisierung der Wirtschaft, zu machen?
Ich habe mich schon in meiner Kindheit sehr für Umweltschutz interessiert und das Thema auch später neben Schule und Studium in Form von ehrenamtlichem Engagement weiterverfolgt. Es bereitet mir große Freude, dieses Interesse mit meiner beruflichen Tätigkeit verbinden zu können. Nach der Doktorarbeit war für mich klar, dass ich zu einem Thema habilitieren möchte, das mich zu 100% interessiert und begeistert und an dem ich auch nach der Habil weiterarbeiten kann. Das Thema einer nachhaltigen Wirtschaft ist dafür breit genug, es gibt unzählige Ansatzpunkte und die meisten sind aktuell auch stark in den Fokus der Rechtswissenschaft gerückt.
Wie nimmst Du den aktuellen „Backlash“ gegen Gleichstellungs- und Nachhaltigkeitsthemen wahr? Inwieweit beeinflusst das Deine Forschung?
In den letzten Jahren hat sich das Recht einer nachhaltigen Wirtschaft sehr dynamisch entwickelt. Vor allem seit 2018 wurden zahlreiche unionsrechtliche Rechtsakte erlassen, die erhebliche Anforderungen an Unternehmen stellen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass sich auch gegenläufige Tendenzen entwickeln. Auf der Suche nach dem „geeignetsten Recht“ ist dies auch nicht unbedingt hinderlich. In meiner Forschung versuche ich aber, möglichst das „große Ganze“ zu sehen und auch in größeren zeitlichen Dimensionen zu denken. Und aus dieser Perspektive werden Themen wie Klima- und Umweltschutz natürlich nicht weniger wichtig. Sorgen mache ich mir allerdings, wenn politische Kräfte die Forschungsfreiheit einschränken – und solche Entwicklungen nehmen seit einigen Jahren durchaus zu, das zeigt auch der Academic Freedom Index.
Mit Deiner Podcast-Reihe „Irgendwas mit ESG“, einem Tochterpodcast von „Irgendwas mit Recht“, gehst Du neue Wege, um Studierende zu erreichen. Was müsste sich Deiner Meinung nach am Jurastudium ändern, damit es zugänglicher und zeitgemäßer wird? Siehst Du konkreten Reformbedarf?
Der Podcast ist ein gemeinsames Projekt mit meiner Kollegin Prof. Dr. Anne Sanders von der Universität Bielefeld und Marc Ohrendorf von „Irgendwas mit Recht“. Er begleitet die Lehrveranstaltungen der Universitäten Halle-Wittenberg und Bielefeld zum nachhaltigen Wirtschaftsrecht sowie ein gleichnamiges Lehrbuch, das ich gemeinsam mit Prof. Dr. Anne Sanders 2025 herausgegeben habe. So ein Podcast ist natürlich ein schönes Format, um die Lehre zu ergänzen und zusätzliche niedrigschwellige Einblicke in verschiedene Themenbereiche zu schaffen. Dadurch wird das Studium an sich aber noch nicht ausreichend an die heutigen Herausforderungen angepasst. Hier besteht aus meiner Sicht ein Reformbedarf vor allem im Umgang mit KI: Einerseits müssen wir hier schon aus praktischen Gründen Kompetenzen aufbauen und die Nutzung von KI stärker in die Lehre integrieren, denn es wäre schlicht lebensfremd, KI aus dem Studienalltag zu verbannen, wo doch die Nutzung von KI im Berufsalltag nicht mehr wegzudenken ist. Andererseits müssen wir unsere Prüfungsformate überdenken. Wenn wir Studierenden die KI-Nutzung bei der Anfertigung von Seminar- und Schwerpunktarbeiten gestatten – und das würde ich angesichts ihrer praktischen Relevanz stark befürworten –, dann müssen wir auch die damit einhergehenden Risiken einfangen. So könnten Studierende etwa in einer mit der schriftlichen Prüfung verknüpften mündlichen Prüfung beweisen, dass sie das Thema ihrer Arbeit auch wirklich durchdrungen und nicht nur einen KI-generierten Text eingereicht haben. Solchen mündlichen Prüfungen müsste man dann auch einen höheren Stellenwert in der Gesamtbewertung der jeweiligen Prüfungsleistung zuweisen. Über diese Dinge müssen wir freilich diskutieren, zentral ist meiner Ansicht nach, dass wir das Thema KI-Kompetenz im Studium nicht auf die lange Bank schieben.
Du gehörst zu den noch immer wenigen weiblichen Jura-Professorinnen in Deutschland. Hattest Du auf Deinem Karriereweg den Eindruck, anders behandelt zu werden oder mit besonderen Erwartungen konfrontiert zu sein?
Das ist eine schwierige Frage, da der persönliche Eindruck ja sehr individuell ist – was die eine Person als besondere Behandlung wahrnimmt, mag einer anderen Person nicht einmal auffallen. Sicherlich ist es im universitären Alltag aber so, dass man als Frau häufiger für Gremienarbeiten angefragt wird, da z.B. Berufungs- oder Prüfungskommission idealerweise keine All-Male-Panels sein sollten. Da es aber nach wie vor weniger Professorinnen als Professoren gibt, haben Frauen logischerweise auch mehr Gremienarbeit zu erledigen bzw. bekommen häufiger entsprechende Anfragen. Das betrifft die Ebene des Mittelbaus, wie auch die der Professor*innen.
Darüber hinaus könnte ich jetzt zahlreiche anekdotische Beispiele auflisten. In Berufungskommissionen habe ich z.B. vereinzelt die Erfahrung gemacht, dass Frauen zum Bewerbungsvortrag eingeladen wurden, obwohl ihr Profil nicht wirklich auf die Stellenausschreibung gepasst hat und von vornherein eigentlich klar war, dass sie keine Chancen auf einen vorderen Listenplatz hatten. Die Einladungen wurden damit gerechtfertigt, dass die Hochschulleitung fordere, dass auch Frauen in die engere Auswahl kommen sollten. Allerdings ist so ein Bewerbungsvortrag in der Vorbereitung sehr aufwendig und kostet viel Zeit; vor diesem Hintergrund kann man die Sinnhaftigkeit solcher Einladungen durchaus kritisch hinterfragen.
Eine andere Anekdote: einmal war ich zum Treffen einer „Forschungsgruppe“ eingeladen, das bei dem einladenden Professor zu Hause stattfand. Ich war damals noch Doktorandin und für mich war das eine große Sache. Außer mir war noch eine weitere weibliche Person eingeladen worden. Als unser Gastgeber Kaffee vorbereitete, fragte ein anderer Professor ihn, ob er Hilfe in der Küche brauche – es seien ja schließlich Frauen hier. Ich habe das damals nicht kommentiert, da ich Angst hatte, nicht mehr eingeladen zu werden. Es war allerdings nicht der beste Einstieg in die anschließende wissenschaftliche Diskussion. Solche Geschichten könnte ich jetzt einige erzählen, ich habe solche Ereignisse aber immer an mir abprallen lassen und versucht, durch Leistung zu überzeugen. So machen es wohl auch die meisten Kolleginnen, die von solchen vermeintlichen Scherzen alle ein Lied singen können.
Worin siehst Du die Ursachen für die geringe Repräsentation von Frauen in der juristischen Professor*innenschaft? Was muss sich aus Deiner Sicht dringend ändern?
Sobald man sich heute in Deutschland auf Professuren bewerben kann, hat man als Frau nicht unbedingt schlechtere Chancen als Männer. Das legen schon zahlreiche Ausschreibungstexte nahe, die Frauen regelmäßig ausdrücklich zur Bewerbung auffordern. Die Ursachen dafür, dass sich dann doch in der Regel deutlich weniger Frauen bewerben als Männer, sind also zeitlich vorgelagert: Im Studium und im Referendariat haben wir aktuell ja ausgeglichene Zahlen bzw. sind Frauen hier sogar leicht in der Überzahl. Und auch bei den Promotionen sind Frauen inzwischen nahezu gleichauf. Wir verlieren die Frauen also erst nach und nach auf dem Weg zur Professur, das ist ja auch inzwischen gut belegt. Wir müssen also schon möglichst früh ansetzen, insbesondere indem wir Frauen schon in den ersten Semestern deutlich machen, dass diese Option überhaupt besteht.
Wie erlebst Du persönlich die Balance zwischen wissenschaftlicher Karriere und Familie?
Natürlich könnte ich jetzt sagen, dass die große zeitliche Flexibilität, die man als Professorin hat, diese Balance ungemein erleichtert. Verglichen mit einem Vollzeitjob z.B. in der Großkanzlei ist das sicherlich richtig. Im Alltag aber echte Balance zu halten ist tatsächlich oft sehr herausfordernd bis unmöglich. Da sollte man sich nichts vormachen. In meiner Erfahrung ist das zentrale Problem dabei vor allem die subjektive Wahrnehmung, nicht allem und allen gleichzeitig gerecht werden zu können, die an einem nagt. Der ganze Balanceakt ist also zum Gutteil „Nervensache“ – wie das Staatsexamen und so viele andere Bewährungsproben im Leben auch. Diese Erkenntnis hat bis heute eine beruhigende Wirkung auf mich.
Welche Ratschläge würdest Du jungen Juristinnen auf ihrem (akademischen) Karriereweg mitgeben?
Erstens: Lasst Euch nicht entmutigen, wenn Ihr an der Juristerei Spaß gefunden habt. Macht unbedingt weiter, wir brauchen Euch!
Zweitens: Ihr könnt und wisst bereits mehr, als ihr denkt! Vertraut auf Eure Fähigkeiten. Natürlich ist es gut, sich regelmäßig kritisch zu hinterfragen; wir Frauen tendieren aber oft dazu, unser Licht allzu sehr unter den Scheffel zu stellen. Daher: Einfach mal machen und Dinge ausprobieren, auch wenn man sich noch nicht 200%ig vorbereitet fühlt.
Welche Juristin hat Dich so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?
Gern nominiere ich meine lieben Kolleginnen Prof. Dr. Anne Sanders von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Isabell Hensel von der Universität Kassel. Außerdem meine wunderbare Mentorin Prof. Dr. Beate Sjåfjell von der Universität Oslo, die bereits 2009 ihre Dissertation zum Thema Nachhaltigkeit und Gesellschaftsrecht veröffentlicht hat und das Thema heute international federführend vertritt. Daneben natürlich auch meine geschätzten Kolleginnen an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität.
Vielen Dank für das spannende Interview!
Köln, 30. März 2026. Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch hat die Fragen schriftlich beantwortet. Die Fragen stellte Katja Espey.
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