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Katharina Jung im Porträt 

 

"Kompetenz ist eines der stärksten Statements, die eine Frau setzen kann."

Katharina Jung, Rechtsanwältin bei Meyer-Reumann & Partners in Dubai, über ihren Weg vom Referendariat im Ausland zur Anwältin in den Vereinigten Arabischen Emiraten und darüber, was es bedeutet, zwischen zwei Kulturen, Sprachen und Rechtsordnungen den eigenen Platz zu finden. Ein Gespräch über Mut, interkulturelles Arbeiten und die Stärke, den eigenen Weg zu gehen.

Katharina, Du hast zunächst eine klassisch juristische Ausbildung in Deutschland absolviert, bevor es Dich ins Ausland gezogen hat. Wie kam es zur internationalen Orientierung?

Ich fand Einblicke in andere Kulturen schon immer spannend! Schon während des Studiums habe ich gemerkt, dass mich internationale Zusammenhänge besonders faszinieren.

Während meiner juristischen Ausbildung habe ich viel im internationalen Wirtschaftsrecht gearbeitet und war in verschiedenen internationalen Wirtschafts- und Großkanzleien tätig. Außerdem habe ich einige Zeit in Spanien gelebt und gearbeitet, was meinen Wunsch, in einem internationalen Umfeld tätig zu sein, weiter bestärkt hat.

 

Die Idee, im Ausland zu arbeiten, war daher naheliegend. Dubai hat mich als moderner Wirtschaftsstandort mit internationalem Flair interessiert – eine Stadt, in der sich täglich so viele unterschiedliche Kulturen, Sprachen und rechtliche Ansätze begegnen. Ich habe mir bewusst gemacht, dass ich auch meine klassische Juristenausbildung mit einer Tätigkeit im Ausland verbinden kann. Es gibt so viele Möglichkeiten!

Seit ein paar Monaten arbeitest Du in Dubai bei Meyer-Reumann & Partners. Wie kam es dazu?

 

Der erste Schritt nach Dubai war meine Wahlstation bei Rödl & Partner, die ich während meines Referendariats absolvierte. Diese Zeit war in jeder Hinsicht prägend, fachlich wie persönlich! Ich konnte dort nicht nur erste Einblicke in die internationale Mandatsarbeit gewinnen, sondern auch das faszinierende Rechtssystem der Vereinigten Arabischen Emirate kennenlernen.

Nachdem ich also meine Wahlstation hier in Dubai verbracht hatte, war für mich klar: Ich bleibe.

 

Als ich nach dem Referendariat nach einer dauerhaften Position suchte, war Meyer-Reumann & Partners die ideale Kanzlei: international ausgerichtet, mit einem starken europäischen Mandant:innenstamm und jahrzehntelanger Erfahrung in der Golfregion. Hier kann ich mein deutsches juristisches Fundament mit lokaler Expertise verbinden – genau das macht meine Arbeit heute so spannend.

Gibt es zusätzliche Voraussetzungen oder Qualifikationen, die Du mitbringen musst, um in Dubai als Rechtsanwältin zu arbeiten?

Wichtig ist eine anerkannte juristische Qualifikation aus dem Heimatland, also in meinem Fall meine beiden deutschen Staatsexamina. Ich bin in Deutschland als Rechtsanwältin bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer registriert. Zusätzlich bin ich in Dubai beim Ruler's Court registriert. Dafür musste ich meine Dokumente legalisieren lassen und einen Anwaltseid ablegen.

Daneben zählen sehr gute Englischkenntnisse und ein Verständnis für interkulturelle Kommunikation zu den zentralen Voraussetzungen. Viele internationale Mandant:innen erwarten, dass ihre Anwält:innen sowohl das europäische als auch das lokale Rechtssystem verstehen und vermitteln können.

Hilfreich ist außerdem ein gutes Verständnis des Common Law, da in den Freizonen – etwa im Dubai International Financial Centre (DIFC) oder im Abu Dhabi Global Market (ADGM) – nach angelsächsischen Prinzipien gearbeitet wird.

Konntest Du Unterschiede zwischen den Tätigkeitsfeldern und den Zulassungsvoraussetzungen bei ausländischen und inländischen Rechtsanwält:innen in den VAE feststellen?

Ja, definitiv! Die Unterschiede liegen vor allem in der Zulassung. Nur lokale Anwält:innen (also emiratische Staatsbürger:innen) dürfen Mandant:innen vor den ordentlichen Gerichten vertreten. Diese Verfahren finden ausschließlich in arabischer Sprache statt und setzen detaillierte Kenntnisse des emiratischen Verfahrensrechts voraus.

 

Ausländische Rechtsanwält:innen hingegen sind überwiegend beratend tätig – sie begleiten Unternehmensgründungen, entwerfen Verträge und vertreten Mandant:innen vor Behörden, Freizonenregistern oder Schiedsstellen.

 

In den Freizonen, insbesondere vor den DIFC Courts und den ADGM Courts, dürfen allerdings auch ausländische Jurist:innen auftreten. Diese Gerichte verhandeln in englischer Sprache nach dem Common-Law-System, was internationalen Jurist:innen den Zugang erleichtert.

Du hast Dich auf internationales Steuerrecht und Unternehmensberatung spezialisiert. Ist diese rechtliche Sparte in den VAE besonders verbreitet?

Ja, auf jeden Fall – und sie gewinnt stetig an Bedeutung. Die Einführung der Körperschaftsteuer im Jahr 2023 war ein echter Wendepunkt für die VAE! Viele internationale Unternehmen, die bisher von einem steuerfreien Umfeld ausgegangen sind, mussten ihre Strukturen neu bewerten. Entsprechend groß ist der Bedarf an qualifizierter Beratung, die sowohl das emiratische Steuerrecht als auch die Wechselwirkungen mit europäischen und internationalen Regelungen versteht.

 

Mein Schwerpunkt liegt genau an dieser Schnittstelle: Ich begleite Mandant:innen aus dem deutschsprachigen Raum bei Gesellschaftsgründungen, Holding- und Beteiligungsstrukturen, Compliance-Fragen sowie der steuerlichen Optimierung grenzüberschreitender Investitionen.

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Mit Elena Schildgen als Deiner Chefin verfügt die Kanzlei über eine weibliche Geschäftsführerin. Hat Dich das bei der Entscheidung, Dich bei Meyer-Reumann & Partners zu bewerben, beeinflusst?

 

Meine Entscheidung, mich bei Meyer-Reumann & Partners zu bewerben, war fachlich motiviert. Die Kanzlei passte perfekt zu meiner juristischen Expertise: internationale Ausrichtung, deutsch- und englischsprachige Mandant:innen sowie ein breites Spektrum an Rechtsgebieten, das von Unternehmens- und Steuerrecht bis hin zu Familien- und Erbrecht reicht. Hier kann ich sowohl deutsche als auch internationale Mandant:innen bei ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Anliegen in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützen.

 

Natürlich bewundere ich auch meine Managing-Partnerin, eine hervorragende Juristin, die die Kanzlei mit großem Fachwissen und Menschlichkeit führt.

Wie sieht Dein gewöhnlicher Arbeitsalltag als Rechtsanwältin in Dubai aus?

 

In der Regel beginne ich morgens mit der Mandant:innenkorrespondenz: Ich beantworte Anfragen aus Deutschland, den VAE oder anderen Ländern, bespreche neue Mandate mit Kolleg:innen, schreibe Angebote und strukturiere den Tag nach Prioritäten.

 

Ein wichtiger Teil meiner Arbeit ist die strategische Beratung: Viele Mandant:innen kommen mit grenzüberschreitenden Fragestellungen, bei denen deutsches, europäisches und emiratisches Recht ineinandergreift. Es geht dann darum, eine Lösung zu entwickeln, die natürlich rechtlich fundiert, wirtschaftlich sinnvoll und praktisch umsetzbar ist. Das macht mir besonders viel Spaß!

 

Daneben nehme ich an Terminen mit Behörden, Notaren oder Banken teil. Auch die Abstimmung mit den Freizonen – etwa bei Lizenzerteilungen oder Unternehmensregistrierungen – gehört zum Alltag. Die Arbeit ist stark international geprägt; wir arbeiten auch immer wieder mit Anwält:innen in Deutschland zusammen. Die Kommunikation erfolgt überwiegend auf Englisch und Deutsch.

Stellst Du Unterschiede zum deutschen Alltag fest, insbesondere hinsichtlich der arabischen Kultur und des Umgangs mit dem arabischen Staat?

 

Ja, die Unterschiede sind deutlich spürbar – und genau das macht das Leben und Arbeiten hier so bereichernd. Hier leben und arbeiten über 200 verschiedene Nationalitäten zusammen! Der Umgang miteinander ist in den VAE sehr respektvoll und höflich, unabhängig von Herkunft oder Position.

 

Auch der Umgang mit Behörden und staatlichen Institutionen unterscheidet sich. Vieles ist in den letzten Jahren stark digitalisiert worden – Genehmigungen, Unternehmensgründungen oder Aufenthaltsanträge lassen sich vollständig online erledigen.

Welche Vorteile und welche Nachteile gibt es in der juristischen Branche in den VAE im Vergleich zu Deutschland? 

 

Einer der größten Vorteile ist die Internationalität: Man arbeitet mit Mandant:innen und Kolleg:innen aus der ganzen Welt, häufig an Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Rechtsordnungen. 

 

Auch das Tempo ist beeindruckend. Neue Gesetze werden hier in kürzester Zeit umgesetzt, und die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich rasant weiter.

 

Ein wesentlicher Nachteil für ausländische Jurist:innen besteht darin, dass sie nicht vor den lokalen Gerichten auftreten dürfen, da die Verfahren in arabischer Sprache geführt werden und ein tiefes Verständnis des emiratischen Verfahrensrechts voraussetzen. 

 

Hinzu kommt, dass der Zugang zu Gesetzestexten und Rechtsprechung nicht so einfach ist wie in Deutschland. Es gibt zwar Plattformen, die ähnlich wie „Beck Online“ funktionieren, sind jedoch weniger umfassend und teils nicht auf Englisch verfügbar. 

In Deutschland bringt man VAE insbesondere mit Menschenrechtsverletzungen und strengen Einschränkungen im Alltag, insbesondere für Frauen, in Verbindung. Was ist Deine Ansicht dazu? 

 

Diese Frage bekomme ich tatsächlich sehr häufig gestellt – und ich verstehe, woher sie kommt! Viele Berichte aus Europa zeichnen ein Bild, das mit der Realität in den Vereinigten Arabischen Emiraten nur begrenzt übereinstimmt. Meine persönliche Erfahrung ist eine andere: Ich habe die VAE als modernes, sicheres und fortschrittliches Land erlebt – insbesondere hinsichtlich der Stellung der Frau und des Arbeitnehmerschutzes.

 

Was viele nicht wissen: Die Vereinigten Arabischen Emirate belegen laut dem „Gender Inequality Index 2024“ des UN-Entwicklungsprogramms Platz sieben weltweit und Platz eins in der Region. Damit sind die VAE das erste Land im Nahen Osten, das eine nationale Strategie zur Förderung der Beteiligung von Frauen in Führungspositionen eingeführt hat. 

 

Ein Beispiel: Zu Beginn der Initiative sollte der Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten bis 2020 auf mindestens 20 % steigen – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Allein in den letzten drei Jahren ist dieser Anteil um über 200 % gestiegen.

 

Auch beim Arbeitnehmerschutz reichen die VAE deutlich weiter als viele annehmen (vielleicht auch wegen der Kritik von außen?).

 

Ich glaube, die VAE werden häufig irrtümlich mit anderen Ländern verwechselt. In Wirklichkeit sind die Arbeitsrechte hier sehr ausgeprägt – teils sogar strenger als in Deutschland.

 

Beispielsweise beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 30 Tage; es gelten strenge Überstundenregelungen, und Gehaltszahlungen dürfen ausschließlich über ein mit dem Arbeitsvertrag verknüpftes elektronisches Zahlungssystem erfolgen. Wird verspätet oder auch nur minimal weniger gezahlt, fällt das dem System sofort auf und dem Arbeitgeber drohen empfindliche Strafen.

 

Darüber hinaus ist jede:r Arbeitnehmer:in – auch ich selbst – verpflichtet, vor der Aufnahme der Tätigkeit einen staatlich organisierten Kurs zu absolvieren, in dem die Arbeitnehmerrechte erläutert und Meldewege bei Missständen aufgezeigt werden.

 

Ich persönlich habe mich in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld respektiert und gleichberechtigt gefühlt. Professionalität und Kompetenz stehen hier im Vordergrund – nicht Geschlecht, Herkunft oder Alter.

 

Gleichzeitig ist in den VAE so, dass viele Frauen ganz selbstverständlich Führungspositionen innehaben – in Kanzleien, Unternehmen oder Vorständen. Und zwar ohne, dass das überhaupt thematisiert wird… 

 

Dennoch möchte ich betonen, dass ich weder etwas beschönigen noch Arbeitgeber schützen möchte, die ihre Mitarbeiter:innen ausnutzen. Meine Einschätzung beruht auf meiner persönlichen Erfahrung, meiner Kenntnis der geltenden Gesetze sowie meinem Alltag hier vor Ort.

Du unterscheidest zwischen Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten als Staat – Wieso? Gibt es rechtliche Unterschiede von Stadt zu Stadt oder von Stadt zu Staat?

 

Ja, und das ist ein Punkt, der häufig zu Missverständnissen führt. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein föderaler Staat, der aus sieben Emiraten besteht – darunter Abu Dhabi, Dubai sowie fünf weitere. 

 

Der Aufbau ähnelt dem deutschen System: Wie die Bundesländer in Deutschland eigene Zuständigkeiten haben, so haben auch die Emirate ihre eigenen Kompetenzen. 

 

Das Emirat Dubai ist dabei eine Einheit innerhalb des Landes der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) – und gleichzeitig trägt dessen größte Stadt denselben Namen: Dubai. Wenn man also von „Dubai“ spricht, meint man entweder die Stadt oder das Emirat.

 

Die Gesetzgebung in den VAE erfolgt grundsätzlich auf Bundesebene: Entwürfe werden vom zuständigen Ministerium vorbereitet, vom Kabinett verabschiedet und anschließend vom Präsidenten der VAE als föderales Dekret-Gesetz (Federal Decree-Law) in Kraft gesetzt. Bei Themen, die nur einzelne Emirate betreffen – zum Beispiel das Immobilienrecht –, können die Emirate eigene Gesetze erlassen, die nur innerhalb ihrer Zuständigkeit gelten. So hat etwa Dubai eigene Vorschriften im Bereich des Immobilienrechts oder der Unternehmenslizenzierung.

 

Vergleicht man das mit Deutschland, sieht man sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede: Während in Deutschland das Bundesrecht Vorrang hat und die Rechtsprechung stark dogmatisch geprägt ist, ist das emiratische Recht pragmatischer und stärker auf die wirtschaftliche Effizienz der einzelnen Emirate ausgerichtet. Beide Systeme verfolgen jedoch das gleiche Ziel – Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und stetige Weiterentwicklung des Rechts.

 

Hast Du das Gefühl, dich gegenüber männlichen Kollegen und Mandanten stärker durchsetzen zu müssen?
 

Ehrlich gesagt: nein. Gerade in internationalen Kanzleien wie unserer ist Gleichberechtigung selbstverständlich. Die Teams sind gemischt, und Kompetenz steht im Mittelpunkt. In der Praxis zählen vor allem Fachwissen, Verlässlichkeit und die Fähigkeit, komplexe rechtliche Sachverhalte zu verstehen. 

 

Was ich besonders schätze, ist, dass viele Mandanten – ob aus Europa, der Golfregion oder Asien – die Professionalität von Anwältinnen sehr schätzen. In Dubai begegnet man täglich Menschen aus über 200 Nationen; da ist Vielfalt die Norm, nicht die Ausnahme. 

 

 

Gibt es etwas, das Du insbesondere im beruflichen Kontext in Dubai aus Deutschland vermisst?

 

Ja, auf jeden Fall. Was ich aus Deutschland manchmal vermisse, sind die Verlässlichkeit und Struktur, die dort viele Arbeitsprozesse prägen. Wenn man eine Anfrage an eine Behörde oder ein Gericht stellt, kann man sich fast immer auf nachvollziehbare Abläufe und klar kommunizierte Zuständigkeiten verlassen. Hier in Dubai muss man manchmal improvisieren, und viel Eigeninitiative ist gefragt.

 

Auch der strukturierte Zugang zu Gesetzen, Kommentaren und Rechtsprechung – etwa über Plattformen wie „Beck Online“ – ist in Deutschland einzigartig. Hier ist die Informationsbeschaffung oft aufwendiger, da Urteile nicht immer veröffentlicht oder übersetzt werden und man sich stärker auf Erfahrung und Austausch im Kolleg:innenkreis stützen muss.

 

Welche Bedeutung hat Netzwerken für Dich? Inwiefern unterscheidet sich das Netzwerken in einem arabischen Staat von dem in Deutschland? 

 

Netzwerken spielt in Dubai eine große Rolle; es gehört hier fast selbstverständlich zur Arbeit. Während in Deutschland viele Kontakte über Kanzleitreffen oder Fachveranstaltungen entstehen, ist das Netzwerken in Dubai deutlich internationaler und zielorientierter Hier begegnen sich Menschen aus der ganzen Welt – Anwält:innen, Unternehmer:innen, Berater:innen –, und man knüpft oft Kontakte auf Business-Breakfasts, Workshops, Konferenzen oder gesellschaftlichen Anlässen.

 

Ich schätze diese Offenheit und Energie sehr, aber ehrlich gesagt: Manchmal kann es mir auch zu viel werden. Manche Networking-Events sind sehr strukturiert und stark auf Erfolg, neue Projekte oder das „richtige Match“ im Business ausgerichtet, sodass sie überfordernd werden können. Es geht dann oft um Kontakte, Umsatz und Positionierung – weniger um die Menschen dahinter. Da muss man einfach schauen und ausprobieren, welche der vielen Networking-Events einem eher zusagen. 

 

In Deutschland empfinde ich das Netzwerken oft als entspannter und persönlicher. Dort interessiert man sich stärker für die Person selbst, ihren Werdegang und ihre Ideen. Das schätze ich sehr, weil echte Verbindungen meist daraus entstehen, dass man sich gegenseitig versteht und vertraut.

 

 

Was würdest Du jungen Juristinnen raten, die sich für eine Karriere im Ausland interessieren? 

 

Ich würde sagen: Traut euch. Es gibt keinen „richtigen Zeitpunkt“; man muss den Schritt einfach wagen und den Rest findet man dann schon heraus. Ich kenne viele, die jahrelang darüber nachgedacht haben, ins Ausland zu gehen, aber auf den perfekten Moment gewartet haben. Den gibt es nicht. Man wächst in die Herausforderung hinein.

 

Ich würde jungen Juristinnen außerdem raten, frühzeitig Sprach- und internationale Kompetenzen aufzubauen. Gute Englischkenntnisse sind essenziell, aber auch interkulturelles Verständnis und ein Gespür für unterschiedliche Kommunikationsstile sind enorm hilfreich. Wer schon im Studium oder im Referendariat Auslandserfahrungen sammelt, knüpft nicht nur Kontakte, sondern entwickelt auch ein Gefühl für andere Rechtssysteme und Mentalitäten.

 

Man kann auch schon von Deutschland aus beginnen, internationale Perspektiven zu integrieren – zum Beispiel indem man an Online-Veranstaltungen ausländischer Kanzleien, Handelskammern oder juristischer Netzwerke teilnimmt. 

 

Auch der Austausch mit Kolleginnen aus dem Ausland, etwa über LinkedIn oder über Fachverbände, kann sehr inspirierend sein.

 

Ebenso wichtig ist es, offen für neue Chancen zu bleiben. Nicht jeder Schritt muss perfekt geplant sein. Und falls einmal Zweifel aufkommen: Die meisten von uns, die diesen Schritt gegangen sind, standen genau an diesem Punkt! Habt Mut, den vertrauten Weg zu verlassen! 

 

Und falls ihr Fragen zur Arbeit oder zum Referendariat in Dubai habt, könnt ihr euch jederzeit gerne an mich wenden. Ich helfe gerne oder teile meine Erfahrungen.

 

 

Welche Juristin hat Dich so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?

 

Ich muss dabei gar nicht weit suchen und meine Antwort ist ganz persönlich: meine enge Freundin Tessa Hillermann.

 

Tessa ist eine der beeindruckendsten Juristinnen, die ich kenne. Sie hat zur Gleichstellung promoviert und leitet heute das Referat für Gleichstellungs- und Frauenpolitik sowie den Gewaltschutz für Frauen im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes. Sie hat sich schon immer für viele politische und soziale Themen eingesetzt. Darüber hinaus hat sie ein Lexikon zum Gleichstellungsrecht und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) veröffentlicht und an den Berichten der Gleichstellungsbeauftragten mitgewirkt.

 

Tessa hat mich über all die Jahre immer wieder motiviert – fachlich, aber vor allem menschlich – und ich schätze unsere Freundschaft sehr.

Vielen Dank für das spannende Interview!

Dubai/München/Osnabrück, Oktober 2025. Das Interview führten Mara Alin Brinker und Tamara Buchmann. Katharina Jung hat die Fragen schriftlich beantwortet.

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