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Prof. Dr. Maria Wersig

Prof. Dr. Maria Wersig im Porträt

"Frauen sollten darauf achten, dass die Qualität ihrer Arbeit sichtbar wird."

Prof. Dr. Maria Wersig, Professorin an der Fachhochschule Dortmund und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbund e.V., über Sexismus und Diskriminierung im universitären Bereich, das Ehegattensplitting und die wichtigsten Errungenschaften des djb.

Frau Wersig, Sie forschen und publizieren sehr viel im Bereich des Gleichstellungsrechts und Antidiskriminierungsrechts. Als Professorin und als Vertrauensdozentin der Hans Böckler Stiftung stehen Sie im ständigen Austausch mit Studierenden. Wie präsent sind Themen der Gleichstellung Ihrer Erfahrung nach an den Universitäten und Hochschulen?

Ich finde, da geht noch etwas. Vieles steht und fällt mit den Personen vor Ort und der Bereitschaft, diese Themen auch zu behandeln. Denn immerhin haben nur 0,34 Prozent aller rechtswissenschaftlichen Professuren an deutschen Universitäten offiziell eine Gender Denomination. In meiner Arbeit stelle ich aber immer wieder ein großes Interesse der Studierenden fest. Diskriminierung ist ein gesellschaftliches Problem, in Zeiten von #metoo und #metwo gibt es dazu viel zu diskutieren und zu lernen. Und natürlich führen wir auch eine Debatte über Sexismus in der Ausbildung, zum Beispiel durch stereotype Darstellungen in juristischen Fällen, wie eine Studie (https://www.uni-hamburg.de/gleichstellung/download/studie-rollenstereotypen-geschlechterforschung-1.pdf) von Dana Valentiner zeigt. Lehrende sollten sich daher unbedingt mit Gender- und Diversityperspektiven auseinandersetzen.


Ihr Schriftenverzeichnis ist außerordentlich beeindruckend. Wie sehr kommt es Ihrer Meinung nach auf die Zahl der Publikationen bei der Berufung zum Professor oder zur Professorin an?

Der Beruf der Professorin verlangt wissenschaftliche Kompetenzen, die durch Publikationen und Vorträge oder Forschungsprojekte erworben werden können. Man braucht aber auch soziale Kompetenz und didaktische Expertise, sollte im Fach gut vernetzt und aktiv sein. Insofern kommt es nicht auf Quantität von Publikationen an, sondern Qualität der Arbeit. Frauen sollten aber auch darauf achten, dass diese Qualität sichtbar wird und Chancen, die sich bieten, möglichst immer ergreifen.

Zum Beispiel?

Ich hatte zum Beispiel lange vor Abschluss meiner Promotion als junge wissenschaftliche Mitarbeiterin die Möglichkeit, Vorlesungen zu halten im Sozialverwaltungsrecht. Das war absolut unüblich und hat mich am Anfang auch viel Kraft gekostet. Aber es hat sich gelohnt, weil ich so schon früh viel Lehrerfahrung sammeln konnte. Viele Frauen wachsen mit bestimmten Rollenvorstellungen auf, die dazu führen, dass sie häufiger als Männer den Impuls haben, sich besonders anspruchsvolle Aufgaben nicht zuzutrauen. Ich kann jungen Frauen nur empfehlen, sich von solchen Impulsen nicht einschüchtern zu lassen und vor allem ihre Entscheidungen nicht davon abhängig zu machen.

Professorinnen im rechtswissenschaftlichen Bereich sind laut einigen Mediendarstellungen besonders rar gesät in Deutschland. Was glauben Sie, womit dies maßgeblich zusammenhängt?

Nicht nur laut Mediendarstellungen, dazu gibt es statistische Auswertungen, aktuell die von Prof. Dr. Ute Sacksofsky und Carolin Stix (https://www.jura.uni-frankfurt.de/73251138/Repraesentanz-Frauen_Sacksofsky_Stix_2018.pdf). 17,6 Prozent der Professuren an rechtswissenschaftlichen Fakultäten sind mit Frauen besetzt, rechnet man befristete Stellen wie Juniorprofessuren heraus sind es sogar nur 15,88 Prozent – und das obwohl heute sogar mehr Frauen Jura studieren als Männer. Auch zu den Gründen gibt es einige Studien, zuletzt erschienen empfehle ich das Werk "De jure und de facto. Professorinnen in der Rechtswissenschaft". Wenn Frauen unterrepräsentiert sind, wird gern argumentiert, das läge eben an fehlendem Interesse, Familie oder anderen individuellen Gründen. Dabei spielen strukturelle Gründe eine wichtige Rolle. Männer fördern beispielsweise eher Männer als Frauen, was dazu führt, dass Frauen weniger Chancen auf eine Stelle am Lehrstuhl und damit weniger Zugänge zu entscheidenden Netzwerken haben. Hinzu kommen immer noch vorherrschende Vorurteile: Frauen werden (wenn auch häufig unterbewusst) schlechter bewertet als Männer. Das zeigt sich auch daran, dass Veröffentlichungen von Frauen seltener zitiert werden.  Auch die relativ späte Erstberufung und die vielen Jahre der Unsicherheit in befristeten Beschäftigungen sind meiner Meinung nach wesentliche Hürden, die Frauen aus dem System Wissenschaft ausschließen.

Also Diskriminierung?

Ja, man muss es ganz klar sagen, Sexismus und Diskriminierung sind auch im universitären Bereich noch immer traurige Realität. Bewerberinnen müssen sich fragen lassen, wie sie das mit den Kindern schaffen oder wenn der Ehemann eine gute Stelle weiter weg hat, ob sie denn dann auch umziehen und regelmäßig an der Fakultät sein werden. Als ich im Studium Frauenbeauftragte einer juristischen Fakultät war, habe ich in einem Berufungsverfahren erlebt, wie über eine Bewerberin, die einen tollen Vortrag gehalten hatte, gesagt wurde, auf das Thema sei bestimmt ihr Mann für sie gekommen, der Notar war. Umgekehrt habe ich nie erlebt, wie die Leistung von Männern mit solchen Argumenten relativiert wurde.

Das Ehegattensplitting steht im Ruf, einer Gleichstellung von Männern und Frauen im Wege zu stehen. Sie haben Ihre Dissertation über die Hindernisse einer Reform des Ehegattensplittings geschrieben. Wie würden Sie die größten Hindernisse in wenigen Sätzen beschreiben?

Ich bin in meiner Arbeit dieser Frage historisch und rechtssoziologisch nachgegangen. Der Pfad hat sich seit der Einführung des Ehegattensplittings im Jahr 1958 aus mehreren Gründen verfestigt. In jeder Epoche hat man neue Argumente dafür gefunden, warum das Splitting eine gute Idee ist. In Deutschland kamen auch verfassungsrechtliche Argumente dazu, die eine weitere Ebene der politischen Auseinandersetzung bilden. Und das Splitting entfaltet auch immer noch seine Wirkung: viele verheiratete Frauen arbeiten Teilzeit oder in geringfügiger Beschäftigung. Das hat auch noch andere Ursachen, aber das Splitting ist eben Teil dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen. Da fragt sich die Politik natürlich, was mit einer Splittingdebatte zu gewinnen ist. Außerdem gab es in Deutschland noch nie eine Bundesfinanzministerin. Vielleicht liegt es auch daran …

Sie sind seit September 2017 Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb). Wie verstehen Sie Ihren Auftrag als Präsidentin?

Als Präsidentin vertrete ich den Verband und unsere rechtspolitischen Forderungen auf den höchsten Ebenen der Politik und kooperiere im Namen des djb mit vielen anderen Organisationen und Verbänden. Darüber hinaus bin ich stark eingebunden in die Abläufe und Projekte des Verbandes und im stetigen Austausch mit den vielen Frauen, die für den djb inhaltlich arbeiten und ihre Themen und Zeit bei uns einbringen. Meine Rolle verbindet also Repräsentation, inhaltliche Arbeit und Networking

In 70 Jahren Verbandsgeschichte hat der djb eine Reihe von Erfolgen vorzuweisen. Was sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Errungenschaften, die der djb mit durchgesetzt hat?

Der djb hat seit der Gründung im Jahr 1948 die rechtspolitische Debatte im Sinne von Frauen geprägt. Vieles, was heute selbstverständlich ist, musste unter großem ehrenamtlichen Einsatz unserer Kolleginnen realisiert werden. Erste erfolgreiche Kampagnen in den 1950er Jahren waren gegen patriarchale Regelungen wie die sogenannte Zölibatsklausel für Beamtinnen (also Entlassung aus dem Dienst nach Heirat) und den Stichentscheid des Vaters bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern gerichtet. Im Strafrecht hat der djb sich maßgeblich für die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe im Jahr 1997 und die Reform des Sexualstrafrechts im Sinne der Forderung „Nein heißt nein“ im Jahr 2016 eingesetzt. Er forderte die Einführung einer Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch und wendete sich gegen die Kriminalisierung ungewollt Schwangerer. Ganz wichtig und über Jahre mit unserem Projekt „Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung“ vorbereitet ist die Quote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte der börsennotierten und gleichzeitig voll mitbestimmten Unternehmen im Jahr 2015.

Was sind die inhaltlichen Forderungen des djb heute?

Der djb fordert noch immer, dass das Versprechen der Gleichberechtigung aus dem Grundgesetz sich endlich in allen Lebensbereichen von Frauen und Männern tatsächlich verwirklicht. Leider wissen wir aus unserer Geschichte, dass es ohne beharrlichen Einsatz nicht geht. Deshalb fordern wir weiterhin energisch Maßnahmen für Entgeltgleichheit, gegen Altersarmut von Frauen, für ein geschlechtergerechtes Steuerrecht oder zur Unterstützung von Alleinerziehenden. Wir haben Vorschläge zum Thema Gewaltschutz und Opferrechte in Strafverfahren, ein Modell für ein Wahlarbeitszeitgesetz und wir berichten neuerdings regelmäßig im Rahmen der Parallelberichtsverfahren zu Deutschlands Staatenberichten über die Umsetzung völkerrechtlicher Verträge. Zur Gleichberechtigung gehören auch reproduktive Rechte. Im Moment machen wir uns stark für eine Abschaffung des § 219a StGB, der die Information über den Schwangerschaftsabbruch durch Ärztinnen und Ärzte unter Strafe stellt. Last but not least ist das Thema gleiche Teilhabe von Frauen an den Führungspositionen in Wirtschaft, Politik, Medien, Kultur, Wissenschaft und Justiz immer noch aktuell, weil wir davon noch weit entfernt sind. Also es gibt noch viel zu tun, wer uns dabei unterstützen möchte, ist sehr herzlich willkommen.

Inwiefern können insbesondere junge Juristinnen, d.h. solche in der Ausbildung oder kurz vorm Sprung in das Berufsleben, vom djb profitieren?

Der djb ist ein Netzwerk, das sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Gleichstellung voranzubringen. Bei unseren Veranstaltungen an Universitäten können junge Juristinnen sich mit Themen auseinandersetzen, die vielleicht sonst zu kurz kommen (Stichwort Sexismus in der Ausbildung (https://juristenausbildung.tumblr.com) . Sie können gleichgesinnte Kolleginnen treffen und gemeinsam Projekte anstoßen, Veranstaltungen organisieren oder vom Austausch mit erfahreneren Frauen profitieren. Im djb können Horizonte erweitert, Einfluss genommen, Jobs gefunden und Freundschaften fürs Leben geschlossen werden.

Was würden Sie Juristinnen mitgeben, die sich für eine Karriere in der Wissenschaft interessieren?

Früh einsteigen, zum Beispiel als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl. Sich ausprobieren, zum Beispiel in studentischen Journals oder Blogs. Viel lesen, viel diskutieren und Gleichgesinnte treffen. Vorträge halten, AGs leiten, wenn sich die Gelegenheit bietet. Präsent sein und Mentor*innen suchen.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?

Ich habe viele Vorbilder und das Privileg, im Deutschen Juristinnenbund viele fantastische Frauen zu treffen. Seit meinem Studium bewundere ich die heutige Präsidentin des LSG Schleswig-Holstein Dr. Christine Fuchsloch, weil sie sowohl wissenschaftlich als auch rechtspolitisch überzeugt. Sie hat zum Beispiel von Anfang an darauf hingewiesen, dass das Elterngeld auch die gleichzeitige Teilzeitarbeit beider Eltern ermöglichen muss, damit es wirklich progressiv wirkt und alte Rollenbilder aufbricht. Am Anfang wurde das abgetan als zu teuer – heute sind wir da dank Frauen wie Christine Fuchsloch schon deutlich weiter.

Vielen Dank für das spannende Interview!

19. September 2018. Prof. Dr. Wersig hat die Fragen schriftlich beantwortet. Die Fragen stellte Nadja Harraschain.

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